Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Mai 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3974 6. Wahlperiode 01.06.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen durch den Verfassungsschutz und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung weist darauf hin, dass sich die Fragen zum Teil auf ein laufendes Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes beziehen und damit dort das alleinige Recht der Auskunftserteilung liegt. Insoweit kann die Landesregierung die Anfrage diesbezüglich nur eingeschränkt beantworten. Bei ihrer Razzia gegen Mitglieder der „Oldschool Society“ (OSS) am 6. Mai 2015 hat die Generalbundesanwaltschaft Medienberichten zufolge auch eine Wohnung in Vorpommern durchsucht. Die Wohnung soll zu Marcel L., einem Sympathisanten der mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung, gehören. Marcel L. bekennt sich auf Facebook offen zur OSS. Auf seinem Account ist unter anderem das Foto eines Granaten werfenden Wehrmachtssoldaten mit der Überschrift „Gegen Demokraten helfen nur Granaten“ zu sehen. Im vergangenen Jahr habe Marcel L. bei der Kommunalwahl in Sachsen für die NPD kandidiert. Seit Februar dieses Jahres wohne er in Wilhelmsburg bei Ferdinandshof. Ausgangspunkt für die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft seien zuvor gewonnene Erkenntnisse der beteiligten Landesämter für Verfassungsschutz gewesen. Drucksache 6/3974 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. War den Landessicherheitsbehörden bekannt, dass in Mecklenburg- Vorpommern ein Sympathisant der mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung OSS lebte? Wenn ja, a) seit wann war dies den Landessicherheitsbehörden bekannt? b) inwieweit war der Landesverfassungsschutz bei der Beschaffung von Erkenntnissen zur OSS einbezogen? c) inwieweit konnten die Landessicherheitsbehörden zu der bundes- weiten Festnahme- und Durchsuchungsmaßnahme der Generalbundesanwaltschaft beitragen? Zu 1, a), b) und c) Den Landessicherheitsbehörden liegen seit Anfang 2015 entsprechende Informationen vor. Die Landesbehörde für Verfassungsschutz ist im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit in den Komplex „Old School Society“ eingebunden. Das im Auftrag des Generalbundesanwaltes ermittlungsführende Bundeskriminalamt hat die Landespolizei an der im Lande durchgeführten Durchsuchungsmaßnahme beteiligt. 2. Wie gewährleisten die Sicherheitsbehörden eine umfassende Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen wie etwa Facebook oder Twitter über die in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Rechtsextremisten? Die Sicherheitsbehörden des Landes können öffentliche Quellen nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und materiellen Möglichkeiten auswerten. Aufgrund der Vielzahl sozialer Netzwerke und entsprechender Kommunikationsplattformen ist eine umfassende Sichtung nicht möglich. Insoweit müssen Informationslücken hingenommen werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3974 3 3. Hat der sächsische Verfassungsschutz die hiesige Verfassungsschutz- behörde über dem Umzug von Marcel L. in Kenntnis gesetzt und, wenn ja, wann? 4. Wie ist insgesamt gewährleistet, dass die Verfassungsschutzbehörde Kenntnis erhält über Umzüge von Rechtsextremisten nach Mecklenburg -Vorpommern? 5. Wie gewährleistet die Landesverfassungsschutzbehörde, dass die Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes zeitnah darüber informiert werden, wenn Rechtsextremisten aus MecklenburgVorpommern in andere Bundesländer umziehen? Zu 3, 4 und 5 Die Landesbehörden für Verfassungsschutz unterrichten im Rahmen des bundesweiten Informationsaustausches zwischen den Verfassungsschutzbehörden über den Umzug einer Rechtsextremistin oder eines Rechtsextremisten in ein anderes Bundesland, wenn entsprechende Erkenntnisse gewonnen wurden. Die Verfassungsschutzbehörde des Landes wurde demgemäß zeitnah über den melderechtlichen Status der genannten Person informiert. Im Übrigen wird auf die Berichterstattung in der Parlamentarischen Kontrollkommission verwiesen.