Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. März 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/398 6. Wahlperiode 28.03.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE Abschiebungen von Flüchtlingen aus Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Es wird darauf hingewiesen, dass der Begriff Flüchtling aus Sicht der Landesregierung seine grundsätzliche Definition in der Genfer Flüchtlingskonvention findet. Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage wird deshalb davon ausgegangen, dass die Fragesteller wissen, dass anerkannte Flüchtlinge nicht aus Mecklenburg-Vorpommern abgeschoben werden. Bezüglich der Fragen 3 und 4 zu Zurückweisungen und Zurückweisungshaft wird darauf hingewiesen, dass nach § 71 Absatz 3 Nummer 1 und 1e Aufenthaltsgesetz die Bundespolizei für entsprechende Maßnahmen zuständig ist. Das Land kann insofern keine eigenen Daten liefern. Das Bundespolizeipräsidium bittet auf Nachfrage zu statistischem Material um Verständnis, dass Anfragen aus den Länderparlamenten durch die Bundespolizei grundsätzlich nicht beantwortet werden können, da die Bundespolizei ausschließlich dem Kontrollrecht des Deutschen Bundestages unterliegt. Drucksache 6/398 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Für wie viele Flüchtlinge im Zuständigkeitsbereich Mecklenburg- Vorpommerns wurde in den Jahren 2005 bis 2011 eine Abschiebung angemeldet (bitte nach Geschlecht, Alter und Herkunftsländern auflisten )? Unter den Begriff „Anmeldung zur Abschiebung“ können nach Auffassung der Landesregierung unterschiedliche ausländerrechtliche Maßnahmen subsumiert werden. So zum Beispiel - die Stellung von Rückübernahmeersuchen an die verschiedenen Herkunftsländer durch das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten beim Landesamt für innere Verwaltung als zuständige Landesbehörde oder - die Anmeldungen zur Prüfung beabsichtigter Abschiebungsmaßnahmen durch die kommunalen Ausländerbehörden gegenüber der zuständigen Landesbehörde. Aufgrund der unklaren Begrifflichkeit könnten auch gescheiterte Abschiebungsversuche gemeint sein. Hier wäre dann unter Umständen wieder zu unterscheiden zwischen - aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, die im Planungsstadium abgebrochen werden müssen, weil der vollziehbar ausreispflichtige Ausländer in die Illegalität untertaucht oder - aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, die während des Vollzuges der Maßnahme abgebrochen werden müssen, weil eine Reisefähigkeit des vollziehbar ausreispflichtigen Ausländers nicht mehr gegeben ist aufgrund von kurzfristig auftretenden gesundheitlichen Problemen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass bezüglich dieser Aspekte nicht auf vorhandene Statistiken zurückgegriffen werden kann, ist eine Beantwortung nicht möglich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/398 3 2. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2005 bis 2011 aus Mecklen- burg-Vorpommern abgeschoben (bitte nach Geschlecht, Alter und Herkunftsländern auflisten)? Bei der Erfassung der Abschiebungen wird lediglich zwischen ehemaligen Asylbewerbern und sonstigen Ausländern unterschieden. Das Alter der abgeschobenen Personen wird statistisch nicht erfasst. Im Übrigen wird auf die nachfolgenden Übersichten verwiesen: Abschiebungen ehemaliger Asylbewerber im Jahr 2005 Herkunftsland Anzahl der Personen Geschlecht männlich weiblich Afghanistan 18 9 9 Ägypten 2 2 Albanien 1 1 Algerien 14 14 Armenien 25 14 11 Aserbaidschan 4 3 1 Benin 1 1 Bosnien und Herzegowina 2 2 Ghana 7 6 1 Indien 1 1 Irak 2 2 Iran 6 3 3 Lettland 2 2 Niger 1 1 Nigeria 1 1 Polen 1 1 Russische Föderation 18 11 7 Serbien und Montenegro 37 26 11 Sri Lanka 5 3 2 Syrien 2 2 Togo 17 16 1 Türkei 56 53 3 Vietnam 27 24 3 Gesamt 250 194 56 Drucksache 6/398 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Abschiebungen sonstiger Ausländer im Jahr 2005 Herkunftsland Anzahl der Personen Geschlecht männlich weiblich Armenien 1 1 China 1 1 Polen 2 2 Russische Föderation 11 4 7 Serbien und Montenegro 2 2 Türkei 1 1 Ukraine 2 1 1 Vietnam 2 2 Gesamt 22 14 8 Abschiebungen ehemaliger Asylbewerber im Jahr 2006 Herkunftsland Anzahl der Personen Geschlecht männlich weiblich Afghanistan 6 3 3 Albanien 1 1 Algerien 13 13 Armenien 10 7 3 Benin 1 1 Bosnien und Herzegowina 4 4 Bulgarien 3 1 2 China 1 1 Ghana 8 6 2 Guinea 1 1 Indien 5 5 Irak 4 1 3 Nigeria 2 2 Rumänien 1 1 Russische Föderation 5 5 Senegal 1 1 Serbien und Montenegro 34 22 12 Sri Lanka 3 3 Togo 7 7 Türkei 29 27 2 Ungeklärt 2 2 Vietnam 28 22 6 Gesamt 169 136 33 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/398 5 Abschiebungen sonstiger Ausländer im Jahr 2006 Herkunftsland Anzahl der Personen Geschlecht männlich weiblich Bosnien und Herzegowina 1 1 China 1 1 Lettland 1 1 Litauen 1 1 Mazedonien 1 1 Rumänien 4 4 Russische Föderation 3 1 2 Serbien und Montenegro 3 3 Vietnam 1 1 Weißrussland 1 1 Gesamt 17 14 3 Drucksache 6/398 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Abschiebungen ehemaliger Asylbewerber im Jahr 2007 Herkunftsland Anzahl der Personen Geschlecht männlich weiblich Ägypten 1 1 Albanien 1 1 Algerien 11 11 Armenien 12 5 7 Aserbaidschan 2 1 1 Äthiopien 1 1 Ghana 3 3 Indien 1 1 Irak 7 6 1 Iran 1 1 Nigeria 1 1 Pakistan 1 1 Russische Föderation 14 10 4 Serbien und Montenegro 11 10 1 Sri Lanka 2 2 Syrien 1 1 Thailand 1 1 Togo 15 15 Türkei 10 10 ungeklärt 1 1 Vietnam 25 23 2 Gesamt 122 104 18 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/398 7 Abschiebungen sonstiger Ausländer im Jahr 2007 Herkunftsland Anzahl der Personen Geschlecht männlich weiblich Ägypten 1 1 Algerien 1 1 Armenien 1 1 Aserbaidschan 1 1 Äthiopien 1 1 Serbien und Montenegro 1 1 Türkei 3 3 Ukraine 3 2 1 Vietnam 3 3 Brasilien 1 1 Gesamt 16 15 1 Drucksache 6/398 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Abschiebungen ehemaliger Asylbewerber im Jahr 2008 Herkunftsland Anzahl der Personen Geschlecht männlich weiblich Algerien 3 3 Armenien 21 13 8 Bosnien und Herzegowina 2 2 Georgien 2 2 Ghana 5 4 1 Guinea 1 1 Indien 6 6 Irak 2 2 Iran 3 1 2 Jordanien 1 1 Kosovo 4 2 2 Kuwait 1 1 Libanon 1 1 Mauretanien 2 2 Nigeria 1 1 Russische Föderation 11 3 8 Serbien, Republik 1 1 Serbien und Montenegro 4 3 1 Syrien 2 2 Thailand 3 2 1 Togo 10 10 Türkei 16 16 Ungeklärt 2 2 Vietnam 52 44 8 Gesamt 156 125 31 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/398 9 Abschiebungen sonstiger Ausländer im Jahr 2008 Herkunftsland Anzahl der Personen Geschlecht männlich weiblich Albanien 1 1 Algerien 1 1 Armenien 1 1 Benin 1 1 Indien 1 1 Israel 2 2 Russische Föderation 4 4 Gesamt 11 7 4 Abschiebungen ehemaliger Asylbewerber im Jahr 2009 Herkunftsland Anzahl der Personen Geschlecht männlich weiblich Afghanistan 4 4 Albanien 1 1 Algerien 3 3 Armenien 23 14 9 Chile 1 1 Ghana 2 1 1 Indien 3 3 Irak 6 6 Iran 3 3 Jordanien 1 1 Kosovo 8 4 4 Mali 1 1 Russische Föderation 2 1 1 Senegal 1 1 Serbien, Republik 4 3 1 Sri Lanka 1 1 Togo 4 4 Türkei 11 11 Ungeklärt 1 1 Vietnam 48 46 2 Honduras 1 1 Katar 1 1 Gesamt 130 112 18 Drucksache 6/398 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Abschiebungen sonstiger Ausländer im Jahr 2009 Herkunftsland Anzahl der Personen Geschlecht männlich weiblich Indien 1 1 Kosovo 10 5 5 Mazedonien 1 1 Polen 3 3 Russische Föderation 1 1 Türkei 3 3 Ukraine 1 1 Vietnam 2 2 Brasilien 1 1 Gesamt 23 18 5 Abschiebungen ehemaliger Asylbewerber im Jahr 2010 Herkunftsland Anzahl der Personen Geschlecht männlich weiblich Afghanistan 8 7 1 Algerien 6 6 Armenien 1 1 Ghana 9 7 2 Indien 4 4 Irak 7 7 Iran 1 1 Jordanien 1 1 Kosovo 10 5 5 Marokko 1 1 Mauretanien 1 1 Serbien, Republik 15 11 4 Sri Lanka 1 1 Syrien 1 1 Togo 4 4 Türkei 12 12 Ukraine 2 2 Vietnam 31 25 6 Somalia 3 2 1 Gesamt 118 99 19 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/398 11 Abschiebungen sonstiger Ausländer im Jahr 2010 Herkunftsland Anzahl der Personen Geschlecht männlich weiblich Afghanistan 1 1 Armenien 1 1 Indien 1 1 Kosovo 5 3 2 Litauen 2 2 Polen 1 1 Russische Föderation 1 1 Serbien, Republik 1 1 Ukraine 2 2 Vietnam 1 1 Somalia 1 1 Gesamt 17 13 4 Drucksache 6/398 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 Abschiebungen ehemaliger Asylbewerber im Jahr 2011 Herkunftsland Anzahl der Personen Geschlecht männlich weiblich Afghanistan 6 6 Albanien 1 1 Algerien 9 9 Armenien 5 4 1 Ghana 7 5 2 Guinea-Bissau 1 1 Indien 1 1 Irak 3 3 Iran 4 3 1 Kosovo 14 9 5 Mazedonien 27 15 12 Mexiko 2 2 Montenegro 1 1 Rumänien 1 1 Russische Föderation 7 6 1 Serbien, Republik 89 42 47 Staatenlos 1 1 Syrien 1 1 Togo 2 2 Türkei 9 9 Ukraine 1 1 Ungeklärt 1 1 Vietnam 28 23 5 Gesamt 221 147 74 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/398 13 Abschiebungen sonstiger Ausländer im Jahr 2011 Herkunftsland Anzahl der Personen Geschlecht männlich weiblich Afghanistan 10 4 6 Algerien 1 1 Irak 1 1 Iran 3 2 1 Mazedonien 4 3 1 Polen 2 2 Russische Föderation 6 4 2 Tunesien 1 1 Türkei 2 2 Usbekistan 1 1 Somalia 5 5 Gesamt 36 25 11 3. Wie viele Flüchtlinge im Zuständigkeitsbereich MecklenburgVorpommerns befanden sich in den Jahren 2005 bis 2011 in Abschiebe- bzw. Zurückweisungshaft (bitte nach Geschlecht, Alter, Herkunftsland sowie Dauer und Ort der Abschiebehaft auflisten)? Da hinsichtlich dieser Frage in Bezug auf die Abschiebungshaft in der Justizvollzugsanstalt Bützow kein statistisch aufbereitetes Datenmaterial zur Verfügung steht, wird zur Beantwortung auf Daten verwiesen beziehungsweise zurückgegriffen, die in den vergangenen Jahren bereits im Rahmen anderer Anfragen erhoben worden sind. Zur Anzahl der in der Justizvollzugsanstalt Bützow in Abschiebungshaft befindlichen Personen wird für die Jahre 2005 bis 2007 auf die Antwort der Landesregierung zur Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 5/1422 vom 16.05.2008 verwiesen. Weiterhin wird mitgeteilt, dass sich im Jahr 2008 insgesamt 112 Personen, im Jahr 2009 insgesamt 120 Personen, im Jahr 2010 insgesamt 139 Personen und im Jahr 2011 insgesamt 67 Personen in der Justizvollzugsanstalt Bützow in Abschiebungshaft befanden. Bezüglich der Herkunftsländer wird für das Jahr 2011 auf die folgende Übersicht verwiesen: Drucksache 6/398 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 14 Herkunftsland Aufhältige in Abschiebungshaft gesamt Algerien 6 Armenien 1 Eritrea 1 Estland 1 Georgien 2 Ghana 4 Irak 5 Iran 1 Kosovo 3 Mazedonien 1 Moldau 1 Nigeria 2 Palästina 1 Russische Föderation 9 Somalia 1 Syrien 2 Togo 3 Tunesien 1 Türkei 4 Ukraine 1 Vietnam 17 In der Abschiebehafteinrichtung des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt, in der Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich alle weiblichen Abschiebungshäftlinge unterbringt, wird nach dortiger Auskunft nicht nach Abschiebungs-, Zurückweisungs- oder Zurückschiebungshaft differenziert. Die von dort gemeldeten Zahlen umfassen deshalb auch weibliche und männliche Zurückrückschiebungs- und Zurückweisungshäftlinge, die von der Bundespolizei dort untergebracht worden sind. Weiterhin können sich diese Angaben auch auf weibliche und männliche Abschiebungshäftlinge beziehen, die dort in Amtshilfe für hiesige Ausländerbehörden in Abschiebungshaft genommen worden sind. Im Übrigen wird auf die nachstehenden Übersichten verwiesen: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/398 15 Inhaftierungen Abschiebehafteinrichtung Eisenhüttenstadt 2005 Hafttage Alter Geschlecht Herkunftsland 37 55 weiblich Armenien 43 31 weiblich Ghana 39 41 weiblich Irak 40 37 männlich Russische Föderation 47 22 weiblich Russische Föderation 47 25 männlich Russische Föderation 52 20 weiblich Russische Föderation 52 21 männlich Russische Föderation 7 38 weiblich Russische Föderation 45 29 männlich Russische Föderation 45 27 männlich Russische Föderation 39 19 weiblich Russische Föderation 12 42 weiblich Russische Föderation 42 25 männlich Russische Föderation 42 30 männlich Russische Föderation 42 30 männlich Russische Föderation 13 42 weiblich Russische Föderation 3 39 weiblich Russische Föderation 19 26 weiblich Russische Föderation 11 39 weiblich Russische Föderation 35 29 weiblich Russische Föderation 14 36 weiblich Russische Föderation 23 37 weiblich Serbien und Montenegro 6 37 weiblich Serbien und Montenegro 29 33 weiblich Serbien und Montenegro 29 48 weiblich Serbien und Montenegro 29 48 weiblich Serbien und Montenegro 73 26 weiblich Togo 14 29 männlich Türkei 24 29 weiblich Ukraine 38 20 weiblich Vietnam 61 39 männlich Weißrussland 61 18 weiblich Weißrussland Drucksache 6/398 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 16 Inhaftierungen Abschiebehafteinrichtung Eisenhüttenstadt 2006 Hafttage Alter Geschlecht Herkunftsland 32 30 weiblich Albanien 87 38 weiblich Aserbaidschan 21 40 weiblich Äthiopien 28 39 männlich Ghana 29 31 weiblich Ukraine 35 32 weiblich Vietnam 6 45 weiblich Vietnam Inhaftierungen Abschiebehafteinrichtung Eisenhüttenstadt 2007 Hafttage Alter Geschlecht Herkunftsland 85 43 männlich Armenien 81 20 männlich Indien 38 51 weiblich Kirgisistan 9 36 weiblich Russische Föderation 45 28 weiblich Russische Föderation 45 44 männlich Russische Föderation 27 27 weiblich Sri Lanka 20 25 weiblich Vietnam Inhaftierungen Abschiebehafteinrichtung Eisenhüttenstadt 2008 Hafttage Alter Geschlecht Herkunftsland 7 47 weiblich Armenien 11 30 weiblich Armenien 35 24 weiblich Mongolei 35 36 männlich Mongolei 12 33 weiblich Russische Föderation 12 39 weiblich Russische Föderation 10 42 weiblich Russische Föderation 10 31 weiblich Russische Föderation 2 59 weiblich Russische Föderation 12 22 weiblich Serbien 9 28 weiblich Serbien 89 33 männlich Vietnam 32 45 weiblich Vietnam 54 63 weiblich Vietnam Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/398 17 Inhaftierungen Abschiebehafteinrichtung Eisenhüttenstadt 2009 Hafttage Alter Geschlecht Herkunftsland 10 29 weiblich Bosnien Herzegowina 13 20 weiblich Montenegro 56 28 männlich Russische Föderation 38 34 männlich Russische Föderation 112 28 weiblich Russische Föderation 38 18 weiblich Russische Föderation 38 48 weiblich Russische Föderation 38 39 männlich Russische Föderation 6 20 weiblich Russische Föderation 24 36 weiblich Russische Föderation 8 58 weiblich Serbien 24 40 weiblich Serbien 51 19 weiblich Sierra Leone 81 21 männlich Vietnam 44 27 männlich Vietnam 48 19 weiblich Vietnam 47 21 männlich Vietnam 15 18 männlich Vietnam 30 27 weiblich Weißrussland Drucksache 6/398 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 18 Inhaftierungen Abschiebehafteinrichtung Eisenhüttenstadt 2010 Hafttage Alter Geschlecht Herkunftsland 17 26 männlich Georgien 17 23 männlich Georgien 17 24 männlich Georgien 9 48 weiblich Georgien 17 38 weiblich Georgien 29 23 männlich Georgien 29 22 männlich Georgien 29 28 weiblich Georgien 64 26 männlich Georgien 6 33 weiblich Ghana 27 20 weiblich Kosovo 27 20 weiblich Russische Föderation 55 25 weiblich Vietnam 62 28 weiblich Vietnam 62 28 weiblich Vietnam 6 30 weiblich Vietnam 19 46 weiblich Vietnam 35 32 männlich Vietnam 3 32 männlich Vietnam 55 25 weiblich Vietnam Inhaftierungen Abschiebehafteinrichtung Eisenhüttenstadt 2011 Hafttage Alter Geschlecht Herkunftsland 53 36 weiblich Vietnam 82 19 weiblich Vietnam 29 50 weiblich Vietnam In welchen weiteren Haftanstalten außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns Abschiebungshäftlinge untergebracht waren, für die eine Zuständigkeit einer Ausländerbehörde des Landes bestand, wird statistisch nicht erfasst. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/398 19 4. Wie viele Kinder und Jugendliche waren darunter und wie wurde für die Zeit der Inhaftierung der Zugang zu Schulbildung, Ausbildungsmöglichkeiten und medizinischer Versorgung sichergestellt? 5. Kam es in der Vergangenheit zu Abschiebungen oder Zurückwei- sungen sowie zu Inhaftierungen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aus Mecklenburg-Vorpommern (wenn ja, bitte nach Geschlecht, Alter, Herkunftsland und Zeitpunkt der Abschiebung sowie Zeitraum der Inhaftierung auflisten)? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Wie bereits zu Frage 3 ausgeführt, steht für die Abschiebungshaft in der Justizvollzugsanstalt Bützow kein statistisch aufbereitetes Datenmaterial zur Verfügung. Deshalb wird für die Beantwortung der Fragen 4 und 5 ebenfalls auf bereits vorhandene Daten zurückgegriffen, die sich ausschließlich auf unbegleitete Minderjährige beziehen. Für die Jahre 2005 bis 2007 wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Großen Anfrage auf Drucksache 16/11384 (Frage 8) vom 17.12.2008 verwiesen. Einzelheiten sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Geschlecht Alter Herkunftsland Zeitraum Inhaftierung Zeitpunkt Abschiebung männlich 14 Vietnam 30.10.2005 - 08.12.2005 Entlassung aus Haft ohne Abschiebung männlich 15 Vietnam 30.10.2005 - 08.12.2005 Entlassung aus Haft ohne Abschiebung männlich 15 Vietnam 30.10.2005 - 08.12.2005 Entlassung aus Haft ohne Abschiebung männlich 15 Vietnam 30.10.2005 - 08.12.2005 Entlassung aus Haft ohne Abschiebung männlich 17 Iran 06.10.2005 - 10.11.2005 10.11.2005 männlich 17 Iran 10.04.2006 - 06.06.2006 06.06.2006 männlich 15 Rumänien 28.03.2006 - 12.04.2006 12.04.2006 Für das Jahr 2010 wurde seitens einer Ausländerbehörde ein Fall einer Inhaftierung in der Jugendanstalt Neustrelitz gemeldet. Auf die folgende Übersicht wird verwiesen: Geschlecht Alter Herkunftsland Zeitraum Inhaftierung Zeitpunkt Abschiebung männlich 15 Vietnam 14.01.2010 - 08.02.2010 08.02.2010 Im Jahr 2011 wurde nach Angaben einer Ausländerbehörde eine 16-jährige Serbin am 23.12.2011 nach Serbien abgeschoben, ohne vorher in Abschiebungshaft gewesen zu sein. Drucksache 6/398 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 20 Die Abschiebungsgefangenen werden während der Zeit ihrer Inhaftierung durch die Anstaltsärzte medizinisch versorgt. An der Schul- und Ausbildung können sie nicht teilnehmen, da ihre Verweildauer in der Regel zu unbestimmt und mit durchschnittlich 6 Wochen zu kurz ist. Die Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg hat mitgeteilt, dass in der Abschiebehafteinrichtung des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt im Bezugszeitraum weder Kinder und Jugendliche noch unbegleitete Minderjährige untergebracht waren. 6. Wie ist der Verfahrensablauf bei der Inhaftierung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zum Zwecke der Abschiebung in Mecklenburg-Vorpommern geregelt? In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Regelung, die sich mit der Abschiebung von unbegleiteten Minderjährigen beschäftigt. Unbegleitete Minderjährige werden in begründeten Fällen bei Vorliegen der Voraussetzungen in Abschiebungshaft genommen. Zum Verfahren im Rahmen der gerichtlichen Beschlussfassung zur Abschiebungshaft wird auf Buch 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Familienverfahrensgesetz - FamFG) verwiesen. 7. Durch wen wird die Anhörung von Flüchtlingskindern unter 18 Jahren vorgenommen und ist die Anwesenheit des Vormundes bei der Anhörung grundsätzlich sichergestellt? Nach dem Kontext der Abfrage wird davon ausgegangen, dass die Fragesteller auf die Anhörung im Rahmen der Gerichtsentscheidung zur Verhängung von Abschiebungshaft Bezug nehmen. In diesem Zusammenhang wird auf § 420 des Familienverfahrensgesetzes hingewiesen.