Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Juni 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3981 6. Wahlperiode 02.06.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE Wildbrücken und deren Nutzung und ANTWORT der Landesregierung Seit etlichen Jahren gibt es im Bereich der Autobahnen und Bundesstraßen Wildbrücken, die in durch die Fernstraßen zerschnittenen Wildeinstandsgebieten die genetische Vielfalt sichern sollen. 1. Wie viele Wildbrücken gibt es im Bereich der Autobahnen A14, A19, A20 sowie an Bundesstraßen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (bitte auflisten)? Im Zuständigkeitsbereich der Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern befinden sich gegenwärtig 13 Wildbrücken, auch Grünbrücken genannt, davon drei über die Bundesautobahn (BAB) 14, eine über die BAB 19, acht über die BAB 20 und eine über die Bundesstraße (B) 96. 2. Welche Investitionen sind dafür durch Bund und Land getätigt worden? In der Bauwerksdatenbank sind die Kosten für die Baumaßnahmen der Wildbrücken mit einer Summe von insgesamt etwa 25,0 Millionen Euro angegeben. Drucksache 6/3981 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Liegt die Instandhaltung der Bauwerke im Aufgabenbereich der Auto- bahnmeistereien des Bundes bzw. welche Aufgaben hat das Land? Die Unterhaltung und Instandsetzung der Wildbrücken liegen bei der Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern. Die Verantwortung für die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 liegt ebenfalls bei der Straßenbauverwaltung. Die Finanzierung der Personal- und Sachkosten erfolgt aus Bundesmitteln. 4. Gibt es Untersuchungen über die Nutzung der Brücken durch die Wildtierbestände? Wenn ja, wer hat die Untersuchungen durchgeführt? Im Rahmen eines Forschungsvorhabens (FE-Vorhaben 02.245/2002/LR) des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen wurde die Nutzung von Grünbrücken an der BAB 20 untersucht. Die Untersuchungen in Mecklenburg-Vorpommern wurden von der Universität Rostock, Professur Landschaftsplanung und Landschaftsgestaltung , durchgeführt. In diesem Monitoring enthalten waren fünf Grünbrücken (Beidendorf, Barnekow, Glasin, Fahrenholz und Vietow). Die Arbeiten erfolgten von November 2003 bis Oktober 2005 in ausgewählten Trassenabschnitten zwischen der Anschlussstelle Bobitz (Kilometer 62,84) und der Behelfsabfahrt Langsdorf bei Tribsees (Kilometer 166,40). Dabei wurden Bauwerke unterschiedlichen Typs (Grünbrücken, Wildtierunterführungen, Tal- und Gewässerbrücken, Kleintier- und Amphibiendurchlässe) und unterschiedlichen Alters (von 1 bis 8 Jahre unter Verkehr) betrachtet. Für die im Rahmen des „Bundesprogramms Wiedervernetzung“ errichtete Grünbrücke „Wredenhagen“ an der BAB 19 ist ein Monitoring geplant. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3981 3 5. Welche Ergebnisse zur Nutzung durch die Wildtierarten liegen vor? Im Rahmen des Forschungsprojektes wurde folgende Nutzung der untersuchten Grünbrücken durch Wildtierarten ermittelt: Wildbrücken Wildtierarten* Beidendorf DH, FU, HA, MA, RE, RH, WS Barnekow DH, FU, HA, MA, RE, RH, WS Glasin DA, FU, HA, MA, RE, RH, WS Fahrenholz DA, FU, HA, MA, MH, RE Vietow DA, FU, HA, MA, RE, RH, WS Quelle: FE-Vorhaben 02.245/2002/LR „Nutzung von Grünbrücken und anderen Querungshilfen durch Säugetiere - Teilprojekt B: Nutzung von Querungsmöglichkeiten an der BAB A 20 (MecklenburgVorpommern ) Wildtierarten*: DA: Dachs (Meles meles), DH: Damhirsch (Cervus dama), FU: Fuchs (Vulpes vulpes), HA: Hasenartige (Leporidae), MA: Marderartige (Steinmarder Martes foina, Baummarder martes martes), RE: Reh (Capreolus capreolus), RH: Rothirsch (Cervus elaphus), WS: Wildschwein (Sus scrofa) 6. Ist eine Erweiterung des Brückennetzes geplant? Im Zuge der Erweiterung der BAB 14 sind zwei Wildbrücken geplant. Die eine befindet sich im Bereich der Verkehrseinheit (VKE) 6 bei Beckentin, die andere im Bereich der VKE 7 bei Wöbbelin. Im Nordabschnitt der B 96n ist ebenfalls eine Wildbrücke geplant.