Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Juni 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3983 6. Wahlperiode 02.06.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Regionalisierungsmittel für SPNV und ANTWORT der Landesregierung 1. In jeweils welcher Höhe (absolut und je Streckenkilometer) werden Regionalisierungsmittel für die einzelnen SPNV-Strecken pro Jahr und an jeweils welche Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gezahlt (bitte alle Strecken aufführen, für die Regionalisierungsmittel einge- setzt werden)? Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt im Jahr 2015 Regionalisierungsmittel für die Bestellung von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Verkehrsverträgen wie folgt ein: Eisenbahnverkehrs- unternehmen (EVU) Verkehrsvertrag Enthaltene Linien DB Regio AG Teilnetz Ostseeküste RE 1 Hamburg - Rostock RE 9 Rostock - Sassnitz - Binz DB Regio AG Teilnetz Warnow (Verkehre mit E-Antrieb) S 1 Warnemünde - Rostock Hbf. S 2 Warnemünde - Schwaan - Güstrow S 3 Warnemünde - Laage - Güstrow RE 7 Wismar - Ludwigslust RE 7 Schwerin - Rostock DB Regio AG Teilnetz Warnow (Verkehre mit Dieselantrieb) RB 12 Rostock - Graal-Müritz RE 8 Wismar - Rostock - Tessin DB Regio AG Teilnetz Nord-Süd (Ost) RE 3 Stralsund - Pasewalk - Berlin RE 5 Rostock/Stralsund - Neustrelitz - Berlin DB Regio AG Teilnetz Ost-West RE 4 Lübeck - Bützow - Ueckermünde/Stettin DB Regio AG Teilnetz Ost-West - Müritzbahn RB 15 Waren - Malchow Drucksache 6/3983 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Eisenbahnverkehrs- unternehmen (EVU) Verkehrsvertrag Enthaltene Linien Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) Westmecklenburg-Überbrückung RB 13 Rehna - Parchim RB 14 Hagenow - Parchim Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) Stadtbahn RE 2 Wismar - Cottbus Usedomer Bäderbahn GmbH (UBB) Usedomer Bäderbahn RB 25 Barth - Stralsund RB 24 Peenemünde - Zinnowitz RB 23 Stralsund - Züssow - Swinemünde Pressnitztalbahn GmbH (PRESS) Bergen auf Rügen - Lauterbach Mole RB 26 Bergen - Lauterbach Mole Pressnitztalbahn GmbH (PRESS, (Rügensche Bäderbahn - RüBB) Schmalspurbahn „Rasender Roland“ RB 32 Lauterbach Mole - Göhren MBB MOLLI GmbH Schmalspurbahn „Molli“ RB 31 Bad Doberan - Kühlungsborn Eine rein streckenbezogene Betrachtung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Insgesamt werden aus Regionalisierungsmitteln 2015 Zuschüsse in Höhe von etwa 184,5 Millionen Euro gezahlt. Die Kosten je Zug-Kilometer betragen im Durchschnitt rund 10,50 Euro. Die Höhe der jeweils an ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) absolut und je Strecken- kilometer gezahlten Zuschüsse gehört zu den besonderen vertraglichen Regelungen mit den jeweiligen EVU. Die EVU berufen sich auf ihr Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und stimmen einer Veröffentlichung dieser Vertragsinhalte regelmäßig nicht zu. 2. Für welche Strecken oder Teilstrecken des SPNV laufen demnächst die Verträge aus und für welche davon werden in diesem bzw. im kommenden Jahr Ankündigungen zur Ausschreibung sowie Aus- schreibungen erfolgen? Die Landesregierung betrachtet für „demnächst“ auslaufende Verkehrsverträge einen Zeitraum von fünf Jahren. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Frage wie folgt: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3983 3 Der Verkehrsvertrag „Usedomer Bäderbahn“ mit den Linien Regionalbahn (RB) 21/22/23 Stralsund - Swinemünde, RB 24 Zinnowitz - Peenemünde und RB 25 Stralsund - Barth läuft im Dezember 2017 aus. Die Ankündigung zur Ausschreibung als Teilnetz „Usedom“ - ohne die Linie RB 25 - ist als Vorabbekanntmachung nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates vom 23. Oktober 2007 (ABl. 2007 Nr. L 315 S. 1) am 30. März 2011 erfolgt, letztmals berichtigt am 27. Februar 2014. Die Ausschreibung als Vergabeverfahren nach Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007 wurde mit der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union am 28. März 2015 gestartet. Das Vergabeverfahren dauert an. Der Verkehrsvertrag für die Linie RB 26 Bergen - Lauterbach Mole läuft im Dezember 2018 aus. Entscheidungen hinsichtlich der Ankündigung zur Ausschreibung sowie der Ausschrei- bung wurden noch nicht getroffen. Der Verkehrsvertrag für das Teilnetz „Ostseeküste“ mit den Linien Regionalexpress (RE) 1 Rostock - Hamburg und RE 9 Rostock - Sassnitz/Binz läuft im Dezember 2019 aus. Hierbei handelt es sich um ein komplexes Verfahren, das unter Einbindung von zwei Nachbar- bundesländern gemeinsam zu gewährleisten ist und eine frühzeitige, gemeinsame Vorge- hensweise erfordert. Die Ankündigung zur Ausschreibung als Teilnetz „Ostseeküste 2“ ist als Vorabbekanntmachung nach Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 am 18. Dezember 2014 erfolgt. Die Ausschreibung kann als Vergabeverfahren danach frühestens am 18. Dezember 2015 beginnen. Der Verkehrsvertrag für das Teilnetz „Westmecklenburg-Überbrückung“ mit den Linien RB 13 Rehna - Parchim und RB 14 Hagenow - Parchim läuft im Dezember 2019 aus. Entscheidungen hinsichtlich der Ankündigung zur Ausschreibung sowie der Ausschreibung wurden noch nicht getroffen. 3. Inwieweit können aufgrund des Bahnstreiks Regionalisierungsmittel aufgrund der Nichterfüllung der Leistung von der DB zurückgefordert werden und wären diese beispielsweise für die Teilstrecke der Süd- bahn Malchow-Parchim einsetzbar? Entsprechend den vertraglichen Regelungen gilt das Leistungsprinzip, nach dem nicht erbrachte Leistungen nicht vergütet werden. Die Rückforderung erfolgt zeitversetzt im Rahmen der Jahresschlussabrechnung des jeweiligen Verkehrsvertrages. Bahnstreiks stellen punktuelle Ereignisse dar, die die mittel- und langfristigen Planungen der Leistungsbestellung nicht beeinflussen. Drucksache 6/3983 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Die dem Land zur Verfügung stehenden Mittel sind neben einigen anderen aus Regio- nalisierungsmitteln finanzierten Aufgaben darauf zu konzentrieren, den SPNV dort abzu- sichern und im Rahmen der Möglichkeiten auszubauen, wo er ein ökonomisch und öko- logisch angemessenes Verkehrsangebot darstellt und die Bahn ihre Systemvorteile ausspielen kann. Das ist vor allem auf stark frequentierten Strecken der Fall, nicht aber bei der Teilstrecke Malchow – Parchim der Südbahn. Hier hat das Land Mecklenburg-Vorpommern den SPNV nicht wieder bestellt, weil die sehr geringe Verkehrsnachfrage ein wirtschaftlich und verkehrlich sinnvolles Bahnangebot nicht rechtfertigt. Daran ändert sich auch durch mögliche Einsparungen an anderer Stelle nichts. Unabhängig davon ist mit einer künftig voraussichtlich geringeren Finanzausstattung des Landes mit Regionalisierungsmitteln und mit deren teilweiser Aufzehrung durch einen durch die gegenwärtige Dynamisierung nicht ausgeglichenen Anstieg der Infrastrukturkosten zu rechnen. 4. Wie haben sich die Einnahmen je bedienter Strecke in den vergange- nen 10 Jahren entwickelt (bitte je Strecke absolut und je Streckenkilo- meter darstellen) und welche verkehrspolitischen Ableitungen ergeben sich aus der Kosten-/Einnahmenanalyse für die Landesregierung (z. B. Takterhöhung)? Die Einnahmen je bedienter Strecke sind Bestandteil der Kalkulation der Angebotspreise der EVU. Es wird daher auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Von einer positiven Kosten-/Einnahmeentwicklung geht die Landesregierung angesichts der offenen Frage der Regionalisierungsmittel derzeit nicht aus. Sofern sich aufgrund von Regelungen in einzelnen Verkehrsverträgen Mittelrückflüsse an das Land ergeben, setzt das Land diese Mittel für einen teilweisen Ausgleich von über- proportionalen Kostensteigerungen bei den Infrastrukturkosten (Trassenpreise und Stationsentgelte) und andere verkehrlich und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen im SPNV und ÖPNV ein. Insofern wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Das Geld verbleibt im System des öffentlichen Verkehrsangebotes.