Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. März 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/399 6. Wahlperiode 21.03.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Situation der Seenotrettung durch Rettungshubschrauber in MecklenburgVorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Rettungshubschrauber sind in Mecklenburg-Vorpommern stationiert (bitte in der Antwort auch die jeweiligen Träger angeben)? In Mecklenburg-Vorpommern sind drei Rettungshubschrauber (RTH) stationiert: Güstrow: Christoph 34, Träger: Bundesinnenministerium Hansestadt Greifswald: Christoph 47, Träger: DRF Stiftung Luftrettung Gemeinnützige AG Neustrelitz: Christoph 48, Träger: ADAC-Luftrettung GmbH Gemeinnützige Gesellschaft 2. Sind nach Kenntnis der Landesregierung alle im Land stationierten Rettungshubschrauber voll einsatzfähig, insbesondere im Hinblick auf den technischen Zustand, das Besatzungskonzept und den tatsächlichen Personalbestand? Ja. Drucksache 6/399 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Sind nach Kenntnis der Landesregierung alle im Land stationierten Rettungshubschrauber mit einer Winde ausgestattet? Die Rettungshubschrauber verfügen nicht über eine Winde. 4. Sollten nach Auffassung der Landesregierung alle Rettungshubschrauber mit einer Winde ausgestattet sein? Nein, für die Rettungshubschrauber in der Notfallrettung ist dies nicht notwendig. 5. Erwartet die Landesregierung durch die anstehende Verlegung des Marinefliegergeschwaders nach Niedersachsen Einschränkungen im Flugbetrieb (Antwort bitte begründen)? 6. Bleibt Warnemünde als Außenstelle für die Seenotrettung durch Rettungshubschrauber erhalten? Die Fragen 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Fragen beziehen sich offensichtlich auf den Stützpunkt eines SAR-Hubschraubers der Bundeswehr am Marinestandort Rostock/Hohe Düne als Teil des in Kiel stationierten Marinefliegergeschwaders 5. Dazu werden folgende Vorbemerkungen getroffen: Der SAR-Dienst (SAR = Search und Rescue) ist nicht mit der zivilen Luftrettung, die grundsätzlich dem schnellen Transport von Notärzten an eine Unfallstelle zur rettungsmedizinischen Erstversorgung dient, zu verwechseln. Die SAR-Kräfte der Bundeswehr stellen insbesondere die Unterstützung von Bundeswehrangehörigen in besonderen Notfällen, auch im Rahmen des militärischen Ausbildungs- und Übungsflugbetriebes, sicher. Daneben wird mit diesen Kräften auch der in Verantwortung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung liegende ICAO-SAR-Dienst (International Civil Aviation Organization - Search and Rescue) zur Suche, Rettung und Bergung im Rahmen von Notfällen mit Luftfahrzeugen bereitgestellt. Der SAR-Dienst kommt darüber hinaus bei Notfällen im zivilen Bereich im Rahmen der dringenden Nothilfe zum Einsatz. Der maritime SAR-Dienst (für Seefahrzeuge) wird dagegen auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr und der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger vom 11. März 1982 (BGBl. II S. 485) und Folgevereinbarungen durch die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) wahrgenommen. Aufgrund einer nicht im Zusammenhang mit dem Stationierungskonzept 2011 stehenden Altentscheidung erfolgt die Verlegung des Marinefliegergeschwaders 5 planmäßig bis Ende 2012 nach Nordholz/Niedersachsen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/399 3 Nach Kenntnis der Landesregierung ist nach Planungen der Bundeswehr auch nach Verlegung des Marinefliegergeschwaders 5 vom Grundsatz vorgesehen, den SAR-Dienst weiterhin von den Standorten Helgoland (für den Bereich Nordsee) und Warnemünde (für den Bereich Ostsee) sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund erwartet die Landesregierung durch die anstehende Verlegung des Marinefliegergeschwaders 5 nach Niedersachsen keine Einschränkungen im Flugbetrieb. 7. Welche Maßnahmen zur Gewährleistung bzw. Verbesserung der Seenotrettung hält die Landesregierung für angezeigt? Wie in der Vergangenheit wird sich die Landesregierung auch künftig für die Gewährleistung und Verbesserung der Seenotrettung einsetzen. Der Innenminister hat im Zusammenhang mit der Beurteilung der Auswirkungen der (seinerzeit) geplanten Bundeswehrstrukturreform auf den Bevölkerungsschutz den Beschluss der Innenministerkonferenz vom 21./22.06.2011 initiiert, mit dem vom Bund unter anderem die Aufrechterhaltung seiner SAR-Fähigkeiten gefordert wurde. Die oben genannte Zielstellung wird auch weiterhin von Vertretern des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales beziehungsweise des Ministeriums für Inneres und Sport in verschiedenen Gremien oder Arbeitsgruppen auf Bund-Länder-Ebene und insbesondere im Kreis der Küstenländer verfolgt.