Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Juni 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4005 6. Wahlperiode 19.06.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Anzahl der Intensivkurse für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sowie Stundenausstattung dieser Kurse im Schuljahr 2014/2015 und ANTWORT der Landesregierung Zu der Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage Drucksache 6/3845 stelle ich Nachfragen. 1. Wie viele Intensivkurse werden derzeit mit jeweils welcher Anzahl von Schülerinnen und Schülern an den allgemein bildenden Schulen a) für den Primarbereich und b) für den Sekundarbereich I durchgeführt (bitte nach Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? Die Fragen 1 a) und 1 b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Tabelle gibt schulamtsbezogene Informationen zu den Intensivkursen und den Schüle- rinnen und Schülern in diesen Intensivkursen im Primar- und Sekundarbereich wieder. Im Primarbereich finden Intensivkurse in Grundschulen und verbundenen Regionalen Schulen mit Grundschule statt. Im Sekundarbereich bezieht sich die Angabe auf die Intensivkurse in den Regionalen Schulen und Gesamtschulen. Drucksache 6/4005 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Schulamtsbereiche Intensivkurse Schülerinnen und Schüler Primarbereich Sekundarbereich Schwerin 22 486 10,5 11,5 Neubrandenburg 6 107 2 4 Rostock 22 342 11 11 Greifswald 38 469 20 18 2. Mit jeweils welcher Anzahl von Unterrichtsstunden werden die unter Frage 1 angegebenen Kurse durchgeführt (bitte getrennt nach Schul- arten und Schulamtsbereichen angeben)? Die folgende Tabelle gibt eine schulamtsbezogene Information zu den Stundenzuweisungen für Intensivkurse im Primar- und Sekundarbereich. Im Primarbereich finden Intensivkurse in Grundschulen und verbundenen Regionalen Schulen mit Grundschule statt. Im Sekundar- bereich bezieht sich die Angabe auf die Intensivkurse in den Regionalen Schulen und Gesamtschulen. In anderen Schularten finden keine Intensivkurse statt. Staatliches Schulamt Anzahl der Stunden Primarbereich Sekundarbereich Schwerin 335 105 230 Neubrandenburg 120 40 80 Rostock 330 110 220 Greifswald 555 219 336 3. Wie erklärt die Landesregierung, dass weniger als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache in einem Intensivkurs gefördert werden? Im Rahmen der bundeseinheitlichen Schulstatistik wird bezogen auf die Schülerinnen und Schüler das Merkmal „Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache“ nicht erfasst. Zur Erfassung von Schülerinnen und Schülern mit einem Migrationshintergrund haben sich die Länder auf der Ebene der Kultusministerkonferenz auf folgende Merkmale verständigt. Bei Schülerinnen und Schülern ist ein Migrationshintergrund anzunehmen, wenn mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft: 1. Keine deutsche Staatsangehörigkeit, 2. nichtdeutsches Geburtsland, 3. nichtdeutsche Verkehrssprache in der Familie beziehungsweise im häuslichen Umfeld. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4005 3 Ein Zusammenhang mit der Frage der Förderung in einem Intensivkurs ist damit nicht unmittelbar gegeben. Die Art und Dauer der Fördermaßnahmen derjenigen Schülerinnen und Schüler, die eine Förderung über den regulären Unterricht hinaus benötigen, richten sich nach dem regelmäßig erfassten individuellen Förderbedarf dieser Schülerinnen und Schüler. Die Förderung kann sich dabei über Alphabetisierungsmaßnahmen, Intensivkurse sowie begleitende Förderungen erstrecken. Über den Unterricht hinaus werden auch Angebote von vollen Halbtagsschulen oder Ganz- tagsschulen zum Erwerb von Sprachkompetenz genutzt. Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, die sich nicht in der Förderung beziehungsweise einem Intensivkursen befinden, verfügen entweder von Beginn an über entsprechende Sprachkenntnisse, haben die Fördermaßnahmen bereits erfolgreich durchlaufen oder werden unterrichtsbegleitend gefördert. 4. Wie begründet die Landesregierung, dass nicht alle Intensivkurse mit den in der Verwaltungsvorschrift „Bestimmungen zur Eingliederung und zum Schulbesuch von Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in Schulen Mecklenburg-Vorpommern“ vom 1. August 2011, Punkt 5.3.4 vorgegebenen 10 Lehrerwochenstunden im Primarbereich und 20 Lehrerwochenstunden im Sekundarbereich I ausgestattet wurden? Die Landesregierung weist zunächst mit dem vollständigen Wortlaut der in Rede stehenden Verwaltungsschrift auf die Rechtslage hin, die in der Fragestellung aus Sicht der Landes- regierung nicht erfasst ist: „5.3.4 Intensivkurse werden in der Regel ab sieben bis maximal 16 Schülerinnen und Schülern pro Lerngruppe durchgeführt. Im Primarbereich sind mindestens zehn Lehrer- wochenstunden, im Sekundarbereich mindestens 20 Lehrerwochenstunden für die Intensiv- förderung vorzusehen. Über Ausnahmen entscheidet die zuständige Schulbehörde.“ Die Schulbehörden machen von der Ermächtigung in Satz 3 Gebrauch, weil die Zuweisung zusätzlicher schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher nichtdeutscher Herkunftssprache der Natur der Sache folgend mitunter sehr kurzfristig erfolgt. Ein „Vorsehen“, wie in Satz 2 verlangt, geschieht, wird aber zum Teil durch tagesaktuelle Entwicklungen eingeholt. Die Schulbehörden des Landes setzen unter diesen auf ihrer Seite auftretenden Herausforderungen alles daran, für alle Schülerinnen und Schüler einen geregelten Unterricht und die bestmögliche Förderung zu ermöglichen und sicherzustellen. Hierzu sind unter anderem an einzelnen Schulen die zugewiesenen Stunden auf mehrere Lehrkräfte aufgeteilt worden. An den meisten Regionalen Schulen mit Grundschulen befinden sich Kombikurse, für die Stunden ausgereicht worden sind. Diese Stunden sind wiederum von den Schulen flexibel an die Lehrkräfte verteilt worden. In Erwartung der angekündigten zusätzlichen Schülerinnen und Schüler sind bereits Stunden für die vorhandenen Schülerinnen und Schüler zugewiesen worden. Drucksache 6/4005 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Welche Angebote werden für Schülerinnen und Schüler nicht- deutscher Herkunftssprache im Alter von 16 Jahren bis zur Voll- endung des 18. Lebensjahres in Mecklenburg-Vorpommern ange- boten, um der Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr gerecht zu werden? Die Landesregierung prüft momentan, welche Auswirkungen sich auf die Berufsschulen aufgrund des gestiegenen Zuzugs von Flüchtlingen ergeben können. Dabei geht es unter anderem um die Fragen, ob und gegebenenfalls wie viele schulpflichtige ausländische Jugendliche künftig im Rahmen von Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung (zum Beispiel Berufsvorbereitungsjahr) an den Berufsschulen beschult werden müssen und welcher Umfang an speziellen Sprachfördermaßnahmen eventuell erforderlich werden wird. Bislang liegen keine verlässlichen Zahlen darüber vor, wie viele ausländische Jugendliche an den Berufsschulen beschult werden müssten und welche Sprachkompetenz bei diesem Personenkreis bereits vorhanden ist.