Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Juni 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4008 6. Wahlperiode 11.06.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Umsetzung der Istanbulkonvention und ANTWORT der Landesregierung Am 1. August 2014 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhü- tung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbulkonvention) in Kraft. Sie soll verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt schaffen. Weder die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), noch ihr Nachfolger Heiko Maas (SPD), sahen oder sehen bisher Handlungs- bedarf aus justizpolitischer Sicht. 1. Sieht die Landesregierung auch Handlungsbedarfe auf Landesebene und wenn ja, welche? 2. Hat die Landesregierung die Umsetzung derartiger Handlungsbedarfe bereits geplant, begonnen oder durchgeführt? 3. Welche Handlungsaufträge sieht die Landesregierung aus justiz- politischer Sicht a) auf Landesebene? b) auf Bundesebene? 4. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, Initiativen zur Umsetzung der Konvention auf Bundesebene anzuschieben und wenn nein, warum nicht? Zu 1, 2, 3 und 4 Die Fragen 1, 2, 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/4008 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat bereits 2014 über die Justizminister- konferenz und den Bundesrat (vgl. Bundesrats-Drucksache 422/14 Beschluss) eine Gesetzesinitiative des Bundes erbeten und unterstützt. Deren Ziel ist insbesondere die aus rechts- und frauenpolitischer Sicht notwendige Anpassung des § 177 Strafgesetzbuch an die Erfordernisse der sogenannten Istanbul-Konvention; namentlich dahin, die Vornahme nicht einvernehmlicher sexueller Handlungen mit einer anderen Person ausnahmslos unter Strafe zu stellen. Der zuständige Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hat das Gesetzgebungsvorhaben aufgegriffen. Die dortigen Prüfungen dauern an. Weitere Initiativen oder Handlungsaufträge sieht die Landesregierung Mecklenburg- Vorpommern daher derzeit nicht.