Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Juni 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4009 6. Wahlperiode 09.06.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Erstellung von Strafvollzugsplänen in den Haftanstalten und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Erst seit Anfang des Jahres 2015 wird die Zeitdauer für die Erstellung der Vollzugspläne landesweit statisch erfasst. In der Weiterentwicklung der Integralen Straffälligenarbeit (InStar) wurde im Jahr 2010 begonnen, ein Softwareprogramm zu entwickeln, mit dem auch die gefragten Daten statistisch aufbereitet werden können. Die Justizvollzugsanstalt Stralsund hat diese Software als Pilotanstalt bereits seit dem Jahr 2010 im Einsatz. Seit dem Jahr 2015 wird das Softwareprogramm in allen Vollzugsanstalten flächendeckend eingesetzt. Die Jugendanstalt Neustrelitz hat unabhängig von dem Softwareprogramm die Daten aufgrund der besonderen Stellung junger Gefangener regelmäßig erstellt. Für die Justizvollzugsanstalten (JVA) Bützow und Waldeck liegen für den Zeitraum von 2010 bis 2014 keine statistischen Daten vor, für die JVA Neubrandenburg erst seit 2013. Eine nachträgliche Erstellung von Statistiken im Sinne der Fragestellung wäre nur möglich, wenn alle Gefangenenpersonalakten (über 11.000) der in den Anstalten aufgenommenen Strafgefangenen nachträglich händisch ausgewertet werden würden. Dies ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Drucksache 6/4009 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie lange dauerte in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 durch- schnittlich die Erstellung von Strafvollzugsplänen in den einzelnen Justizvollzugsanstalten? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Soweit vorhanden werden die Daten in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Jahr JVA Bützow JVA Neubrandenburg JVA Stralsund JVA Waldeck JA Neustrelitz Durchschnittliche Dauer an Tagen für die Erstellung von Vollzugsplänen 2010 k.A.* k.A. 42,00 k.A. 73,57 2011 k.A. k.A. 36,72 k.A. 47,81 2012 k.A. k.A. 33,83 k.A. 40,18 2013 k.A. 39,54 39,87 k.A. 50,89 2014 k.A. 42,16 36,02 k.A. 39,06 * k. A.: Keine Angaben möglich 2. Was waren hierbei die längsten Zeiten? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Soweit vorhanden werden die Daten in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Jahr JVA Bützow JVA Neubrandenburg JVA Stralsund JVA Waldeck JA Neustrelitz Längste Dauer an Tagen für die Erstellung des Vollzugsplanes 2010 k.A. k.A. 156 k.A. 133 2011 k.A. k.A. 124 k.A. 139 2012 k.A. k.A. 75 k.A. 90 2013 k.A. 130 96 k.A. 153 2014 k.A. 75 134 k.A. 78 * k.A.: Keine Angaben möglich Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4009 3 3. Wie beurteilt die Landesregierung diese Entwicklung und beabsichtigt sie, gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen? Der Vollzugs- und Wiedereingliederungsplan ist gemäß § 8 Absatz 2 Strafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig innerhalb der ersten acht Wochen nach der Aufnahme zu erstellen. Bei einer voraussichtlichen Vollzugsdauer von unter einem Jahr verkürzt sich diese Frist auf vier Wochen. Das Gesetz ist am 1. Juni 2013 in Kraft getreten. Das zuvor geltende Bundes-Strafvollzugsgesetz hatte für die Dauer der Erstellung der Vollzugspläne keine konkrete Frist benannt. Für den Jugendvollzug bestimmt § 11 Jugendstrafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, dass regelmäßig innerhalb der ersten sechs Wochen nach der Aufnahme ein Vollzugsplan erstellt wird. Die vorliegenden Daten belegen, dass die Erstellung der Vollzugspläne durchschnittlich in dem gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmen liegt. Das Justizministerium hat in den Justiz- vollzugseinrichtungen des Landes die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Die Auswertung der Daten für die längste Dauer zur Erstellung der Vollzugspläne ergab, dass es sich dabei um Einzelfälle handelte. Die Gründe lagen dabei in Bereichen, die von den Vollzugsanstalten nicht beeinflussbar sind, wie zum Beispiel die umfangreiche Diagnostik eines komplizierten Einzelfalles oder die unklare Vollstreckungslage aufgrund noch offener Strafverfahren. Selbst in diesen Einzelfällen wurden die Gefangenen von den Mitarbeite- rinnen und Mitarbeitern der Vollzugsanstalten regelmäßig über den Stand und die Gründe der Verzögerung ihrer Planung umfassend informiert. In 2015 ist für alle Justizvollzugseinrichtungen des Landes das Softwareprogramm „co.libri“ als IT-Fachverfahren flächendeckend auf einem zentralen Server eingeführt worden. Dieses Programm unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der effizienteren Erstellung und Fortschreibung der Vollzugspläne. Die Maßnahmen werden als ausreichend angesehen.