Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Juni 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4010 6. Wahlperiode 09.06.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nicht erbrachte Leistungen durch die DB Regio und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Zugkilometer wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 durch die DB Regio nicht erbracht und was waren die Gründe dafür? Der Umfang der von der DB Regio AG nicht erbrachten Zugkilometer (Zug-km) wird im Rahmen der Jahresschlussabrechnungen der einzelnen Verkehrsverträge endgültig ermittelt und festgestellt. Die mit der DB Regio AG geschlossenen Verkehrsverträge für die Jahre 2013 und 2014 sind noch nicht schlussabgerechnet. Dem Land steht daher für die genannten Jahre derzeit nur eine Abschätzung des Umfangs der nicht erbrachten Zugkilometer zur Verfügung, wonach von der DB Regio AG Leistungen im Umfang von rund 220.000 Zug-km bei einer Gesamtleistung von 11.350.000 Zug-km im Kalenderjahr 2013 und rund 380.000 Zug-km bei einer Gesamtleistung von 12.890.000 Zug-km im Kalenderjahr 2014 nicht erbracht wurden. Für das Kalenderjahr 2015 ist wegen des in den Verkehrsverträgen des Landes mit der DB Regio AG festgelegten Abrechnungsverfahrens noch keine Abschätzung des Umfangs der nicht erbrachten Zugkilometer möglich. Die Gründe für die nicht erbrachten Zugkilometer sind unter anderem Baumaßnahmen, Fahrzeugstörungen, Störungen bei den Eisenbahninfrastrukturunternehmen wie Weichen- oder Stellwerksstörungen, außergewöhnliche Ereignisse wie Suizid oder Wildunfälle, Anschlusssicherung, Naturereignisse wie Sturm oder Schneefall sowie Streiks. Drucksache 6/4010 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. In welcher Höhe sind dem Land dadurch jeweils Einsparungen entstanden? Dem Land Mecklenburg-Vorpommern steht für die Jahre 2013 und 2014 aus den in der Antwort zur Frage 1 genannten Gründen derzeit nur eine Abschätzung der Höhe der aufgrund des Wegfalls von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr nicht verausgabten Haushaltsmittel zur Verfügung. Danach hat das Land Mittel in Höhe von etwa 1,04 Millionen Euro im Kalenderjahr 2013 und etwa 3,25 Millionen Euro im Kalenderjahr 2014 nicht verausgabt. Für das Kalenderjahr 2015 ist wegen des in den Verkehrsverträgen festgelegten Abrechnungsverfahrens noch keine Abschätzung der Höhe nicht verausgabter Haushaltsmittel möglich. 3. Wurden die eingesparten Mittel vollständig und zusätzlich dem Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung gestellt und wenn nicht, wofür wurden die Mittel eingesetzt? Die nicht verausgabten Haushaltsmittel kamen dem Schienenpersonennahverkehr wieder zugute. Sie dienten dazu, überproportionale Kostensteigerungen bei den Trassenpreisen und den Stationsentgelten, für die die Länder keinen Kostenausgleich vom Bund erhalten, zumindest teilweise auszugleichen.