Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Juli 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4013 6. Wahlperiode 15.07.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ausschöpfung des Stellenplans im Schulbereich und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Stellen (Vollzeitäquivalente) für Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren seit dem Jahr 2010 jeweils in den Stellenplänen des Haushaltes vorgesehen und wie viele Vollzeitäquivalente waren zum 1. September jeden Jahres jeweils tatsächlich mit Personal besetzt (bitte nach Schularten getrennt angeben und Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung gesondert ausweisen)? In der folgenden Abbildung beziehungsweise Tabelle sind die Stellenplanung gemäß Haushaltsplänen sowie die Anzahl der Vollzeitäquivalente, die am 01.09. des Jahres besetzt waren, dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hier lediglich um Momentaufnahmen handelt. Das Stellen-Soll im Haushaltsplan hebt auf den 01.01. des Jahres ab, die Stellenbesetzung gemäß Nachfrage gibt das Personal-Ist nach Schulkapiteln am 01.09. des Jahres wieder. Ein Rückschluss auf die tatsächliche Stellenauslastung sowie auf die tatsächliche Unterrichtsversorgung ist vor diesem Hintergrund nicht möglich. Zum 01.09. des Jahres sind erfahrungsgemäß nicht alle geplanten und ausgeschriebenen Stellen besetzt. Grundsätzlich ist in einem Beschäftigungssystem mit über 11.000 Stellen immer mit einer Fluktuation unabhängig vom gewählten Stichtag zu rechnen. Im Jahr 2014 wurde zudem erstmalig die 1%-Versorgungsreserve einbehalten, welche zum Stichtag 01.09.2014 durch die staatlichen Schulämter noch nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Drucksache 6/4013 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Hinzu kommt, dass einige geplante Maßnahmen erst im laufenden Schuljahr ausgeschrieben wurden und/oder angelaufen sind, wodurch die entsprechenden Stellen zum 01.09.2014 noch nicht besetzt sein konnten. Zu einer Lücke in der Unterrichtsversorgung führt eine nicht volle Ausschöpfung der Stellen zu einem bestimmten Stichtag nicht, da den Schulen deutlich mehr Stellen zur Verfügung stehen, als für die Erfüllung der Stundentafeln notwendig wären. Zur Anzahl der PmsA-Stellen am 01.09. des Jahres liegt der Landesregierung kein aufbereitetes Datenmaterial vor. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Datenpflege in der Personaldatenbank für das Schuljahr 2014/2015 durch die personalführenden Stellen noch nicht abgeschlossen. Abbildung: Übersicht Stellen-Soll gemäß Haushaltsplan und Stellen-Ist am 01.09. des Jahres* 10.906 10.766 10.746 10.715 11.726 10.224 10.515 10.421 10.451 11.274 93,7% 97,7% 97,0% 97,5% 96,1% 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 2010 2011 2012 2013 2014 Soll gemäß Haushaltsplan Ist zum 01.09. des Jahres *weitere Erläuterungen siehe Fussnoten der Tabelle Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4013 3 Kapitel gemäß Haushaltsplan Einzelplan 07 2010 Soll 1 2010 Ist 2 2011 Soll 1 2011 Ist 2 2012 Soll 1 2012 Ist 2 2013 Soll 1 2013 Ist 2 2014 Soll 1 2014 Ist 2,3 0751 Grundschulen 2.139 1.987 2.152 2.102,3 2.152 2.027,4 2.152 2.074,3 2.207 2.207,8 0752 Förderschulen 1.852 1.662,6 1.852 1.678,6 1.870 1.728,1 1.870 1.785,7 2.005 1.937,7 0753 Gesamtschulen 827 962,8 839 1.007,6 1.060 1.138,2 1.060 1.176,4 1.115 1.096,9 0754 Regionale Schulen 2.797 2.775,4 2.817 2.760,1 2.612 2.600,2 2.612 2.543,8 2.971 2.920,0 0755 Gymnasien 1.752 1.424,2 1.766 1.728,9 1.750 1.725,5 1.771 1.702,8 2.129 1.956,1 0756 Berufliche Schulen 1.539 1.411,9 1.340 1.237,6 1.302 1.201,7 1.250 1.168,3 1.299 1.155,4 Summe 10.906 10.224 10.766 10.515 10.746 10.421 10.715 10.451 11.726 11.274 3 Ist in % vom Soll 93,75 97,67 96,98 97,54 96,14 1 Stellenplanung gemäß Haushaltsplänen (Stellenpläne und Stellenübersichten) im Einzelplan 07 für 2010/2011 vom 17.12.2009, 2012/2013 vom 20.06.2012 und für 2014 vom 12.12.2013 2 Quelle: Personaldatenbank Persys zur Anzahl der Vollzeitäquivalente (Lehrkräfte, Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung (PmsA) und Referendare (Nachwuchs), die am 01.09. des Jahres mit Personal besetzt waren; die Pflege der Stellenbelegung war zum Zeitpunkt der Datenerhebung für das Schuljahr 2014/2015 durch die personalführenden Stellen noch nicht abgeschlossen. 3 Die Differenz zum Soll ist zum Großteil auf rund 200 nicht besetzte und zum Teil für Februar vorgehaltene Referendarstellen, zum Schuljahresbeginn noch nicht besetzte Vertretungslehrerstellen, die noch nicht vollausgeschöpfte Versorgungsreserve sowie erst im laufenden Schuljahr ausgeschriebene bzw. angelaufene Maßnahmen und Stellen gemäß Frage 2 zurückzuführen. 2. Wie viele Stellen (Vollzeitäquivalente) für Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die in den Stellenplänen vorgesehen waren, wurden seit dem Jahr 2010 jeweils gemäß Haushaltsvorgabe für Erstattungen, z. B. für Erteilung von Religionsunterricht, sportliche Zusatzausbildungen und Durchführung von Ganztagsangeboten, genutzt (bitte nach Erstattungsgrund getrennt angeben)? Eine Umrechnung von Zahlungen in Stellenäquivalente ist im Nachhinein nicht möglich. Der Landesregierung liegen keine Daten zu eingesetztem Personal und geleisteten Lehrerwochenstundenäquivalenten vor, da dieses Personal nicht in der Personaldatenbank der personalführenden Behörde erfasst wird. Die Zahlungen stellen sich wie folgt dar. Drucksache 6/4013 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Erstattungsgründe der Schulkapitel 0751 bis 0755 gemäß Haushaltsplan Einzelplan 07 2010 Soll in Stellen 2010 Ist in TEUR 2011 Soll in Stellen 2011 Ist in TEUR 2012 Soll in Stellen 2012 Ist in TEUR 2013 Soll in Stellen 2013 Ist in TEUR 2014 Soll in Stellen 2014 Ist in TEUR Titel 671.16 1 2014 erstmalig eingerichtet max.250 25,6 Titel 671.17 2 maximal 12 301,4 maximal 12 322,7 maximal 12 321,7 maximal 12 422,3 maximal 12 604,3 Titel 671.19 3 maximal 6,5 317,5 maximal 6,5 319,6 maximal 9,5 253,4 maximal 9,5 401,2 maximal 10 411,6 1 Erstattungen an Dritte für die Durchführung von Angeboten im Rahmen der vollen Halbtagsschule und Ganztagsschule 2 Erstattungen für die Erteilung von Religionsunterricht an Kirchen 3 Erstattungen für die sportliche Zusatzausbildung an Sportvereine, Fachverbände, und den OlympiaStützpunkt des Landessportbundes