Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Juni 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4016 6. Wahlperiode 11.06.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Förderprogramme des Bundes zum Breitbandausbau und ANTWORT der Landesregierung Laut einem Bericht im Handelsblatt vom 29. April 2015 stehen die Eck- punkte für das Förderprogramm des Bundes zum Breitbandausbau fest. Für die nächsten drei Jahre sollen demnach 1,1 Milliarden Euro bereit- gestellt werden. Antragsberechtigt sollen die Kommunen sein. Die Ent- scheidung über die Mittelvergabe soll mit Hilfe eines „Scorings“ erfolgen . Projekte mit dem höchsten Nutzen im Verhältnis zu den Kosten sollen eine Förderung erhalten. Zu den Kriterien soll u. a. die Zahl der neuen Breitbandanschlüsse und die Flächenabdeckung gehören. 1. Sind der Landesregierung die Eckpunkte der Bundesregierung zur geplanten Förderung des Breitbandausbaus bekannt und wenn ja, wie lauten diese? 2. Wie bewertet die Landesregierung die vorliegenden Eckpunkte? 3. Welche Förderkriterien sind durch den Bund vorgesehen? 4. Wie bewertet die Landesregierung die vorgesehenen Förderkriterien und hält sie diese geeignet, um in Mecklenburg-Vorpommern eine flächendeckende Breitbandversorgung sicherzustellen? 5. Hält die Landesregierung alternative oder ergänzende Förderkriterien für geeigneter und wenn ja, warum und welche Förderkriterien sind das? Drucksache 6/4016 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 6. Welche Förderkriterien hat die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung vorgeschlagen oder beabsichtigt sie noch vorzu- schlagen? 7. Wie hat sich die Landesregierung für eine Förderung der ländlichen Räume im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau gegenüber der Bundesregierung eingesetzt? Zu 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 Der Bund wird die Hälfte der Erlöse aus der Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen im Bereich 700 Megahertz (MHz) und 1,5 Gigahertz (GHz) zur Förderung des Breitbandausbaus einsetzen. Zugleich beabsichtigt der Bund, zusätzlich 1,1 Milliarden Euro aus seinem Investitionsprogramm für den Breitbandausbau einzusetzen. Die Mittel sollen in einem Bundesprogramm gebündelt werden. Bei der in Aussicht genommenen Förderung handelt es sich um ein eigenständiges Bundesprogramm, welches der Bund in eigener Verantwortung umsetzen will. Das Förderprogramm des Bundes dient dem Erreichen des Ausbauziels 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s). Da im städtischen Bereich deutschlandweit etwa 83,5 Prozent (Stand Ende 2014) und in Mecklenburg-Vorpommern 89,5 Prozent (Stand März 2015) der Haushalte bereits Anschlüsse mit Geschwindigkeiten größer 50 Mbit/s nutzen können, werden diese Gebiete aus der Förderung herausfallen. Das Bundesprogramm wird daher gerade im unterversorgten ländlichen Raum greifen. Zu diesem Förderprogramm hat der Bund bislang keine Eckpunkte vorgelegt. Demzufolge sind der Landesregierung auch keine Förderkriterien bekannt. Die groben Umrisse der Förderung wurden seitens des Bundes unter anderem auf Besprechungen, Tagungen, Konferenzen zwar vorgestellt, jedoch nur unter dem Vorbehalt noch ausstehender abschließender Entscheidungen. Aussagen zu den konkreten Förderkriterien sowie deren Bewertung und Gewichtung oder der Höhe der Förderquote sind bisher durch den Bund noch nicht kommuniziert worden. 8. Welche Termine hat die Landesregierung dazu mit dem zuständigen Bundesministerium wahrgenommen? Das Land steht auf verschiedenen Ebenen in einem ständigen Informationsaustausch mit dem Bund. Hierzu werden zum Beispiel Gespräche sowohl mit dem zuständigen Bundes- ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als auch mit dem Breitbandbüro des Bundes geführt. Nachfolgend die Gesprächstermine seit Anfang 2015: - Bund-Länder-Gespräch auf Abteilungsleiterebene im BMVI am 20. Februar 2015; ein weiteres Gespräch ist für den 30. Juni 2015 im BMVI geplant - Unterweisung der EU-Kommission in die Breitbandförderung im BMVI am 2. März 2015 - Gespräch mit Vertretern des BMVI am 5. März 2015 in Schwerin Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4016 3 - Fachgespräch zur Breitbandfinanzierung der SPD-Bundestagsfraktion am 19. März 2015 in Berlin - Gespräch zwischen Minister Pegel und Bundesminister Dobrindt am 27. März 2015 in Berlin - Sitzung des Beirates der Bundesnetzagentur mit Bundesminister Dobrindt (Thema Breitband) am 4. Mai 2015 in Berlin - 4. Regionalkonferenz Breitbandausbau des Bundes am 27. Mai 2015 in Rostock - Sitzungen der AG Transparenz des Breitbandbüros des Bundes am 23. Februar, 27. März und 12. Mai 2015 in Berlin und Bund-Länder-Workshop Breitband am 15. und 16. April 2015 in Leipzig 9. Hält die Landesregierung die in Aussicht gestellten Bundesmittel für ausreichend, um eine flächendeckende Breitbandversorgung mit min- destens 50 Mbit/s bis 2018 sicherzustellen? Die Höhe der in Aussicht gestellten Bundesmittel ist derzeit nicht bezifferbar, da sie gegenwärtig auch von den Versteigerungsergebnissen bei den Mobilfunkfrequenzen abhängt. In welchem Umfang Mecklenburg-Vorpommern am Bundesprogramm partizipieren wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden, da es voraussichtlich keine festen Länderquoten geben wird. Zudem können auch die Ergebnisse aus zukünftigen Ausschreibungen für Ausbauprojekte nach den Beihilfeleitlinien der Europäischen Kommission und damit die Höhe der Fördermittelbedarfe nicht vorhergesagt werden.