Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juni 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4018 6. Wahlperiode 08.06.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Individuelle Gesundheitsleistungen (Igel) und ANTWORT der Landesregierung Niedergelassene Ärzte bieten ihren Patienten immer häufiger sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (Igel) an, wobei die Kosten von den Patienten zu tragen sind. Wie jetzt eine Umfrage des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (Wido) ergeben hat, erhielten im vergangenen Jahr 20 Millionen gesetzlich Versicherte (mithin jeder dritte Kassen-Patient) Angebote für solche kostenpflichtigen, privaten Zusatzleistungen. Damit stieg der Anteil seit 2012 von 29,9 auf 33,3 Prozent. In drei von vier Fällen sind die Igel-Leistungen demnach auch erbracht worden. Aus Sicht der gesetzlichen Kassen haben viele der Selbstzahler-Angebote keinen nachweisbaren Nutzen. Laut Wido entfallen z. B. knapp 15 Prozent der angeboten individuellen Gesundheitsleistungen auf Ultraschall-Untersuchungen der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung, obgleich es dafür Studien zufolge keine Hinweise auf einen Nutzen gebe. Das Institut befragte zwischen dem 9. Januar und dem 18. Februar rund 1.700 Versicherte . 1. Wie hat sich, bezogen auf Mecklenburg-Vorpommern, im Zeitraum 2010 bis 2014 die Zahl der gesetzlich Versicherten entwickelt, die Angebote für sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (Igel) gegen Bezahlung erhalten haben (bitte jahrweise, gegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie in absoluten Zahlen und mit dem jeweiligen Anteil an der Gesamtzahl der gesetzlich Versicherten angeben)? 2. In wie vielen Fällen wurden die individuellen Geldleistungen im genannten Zeitraum auch erbracht (bitte jahrweise in absoluten Zahlen und mit dem jeweiligen prozentualen Anteil angeben)? Drucksache 6/4018 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welche Untersuchungen wurden dabei im genannten Zeitraum ange- boten (bitte prozentual darstellen)? 4. Welche Untersuchungen wurden dabei im genannten Zeitraum tatsächlich durchgeführt (bitte prozentual darstellen)? 5. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für die individuellen Gesundheitsleistungen, die im genannten Zeitraum von Patienten in M-V selbst bezahlt worden sind (bitte pro Jahr nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten)? Zu 1 , 2, 3, 4 und 5 Entsprechende Daten zu den individuellen Gesundheitsleistungen werden weder von der Landesregierung, noch von der unter der Rechtsaufsicht des Landes stehenden Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern erfasst, sodass hierzu keine Angaben gemacht werden können. 6. Inwieweit stimmt die Landesregierung der Aussage zu, dass mit den individuellen Geldleistungen eine deutliche soziale Differenzierung verbunden sei, da die Entscheidung, ob eine privat zu zahlende Leistung angeboten werde, stark mit dem Einkommen und der Schulbildung des Patienten und eben weniger mit dem Alter und Gesundheitszustand des Patienten zusammenhänge (Antwort bitte begründen)? Allen gesetzlich Krankenversicherten werden die für die Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung ihrer Gesundheit notwendigen medizinischen Leistungen durch den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung gestellt. Über die Aufnahme von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung, welcher der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit untersteht. 7. Welche Gründe sind aus Sicht der Landesregierung für die in den vergangenen Jahren bundesweit gestiegene Zahl von Angeboten niedergelassener Ärzte für kostenpflichtige private Zusatzleistungen maßgeblich ? Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4018 3 8. Hält die Landesregierung den Igel-Selbstzahlermarkt für geeignet, die Gesundheitsversorgung stärker am tatsächlichen Versorgungsbedarf der Patienten auszurichten (Antwort bitte begründen)? Aufgrund des umfassenden Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung (siehe Antwort zu Frage 6) hält die Landesregierung den Igel-Selbstzahlermarkt nicht für ein bedeutendes Element zur Sicherstellung des individuellen Versorgungsbedarfes.