Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Juni 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4034 6. Wahlperiode 15.06.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Einordnung friedlicher Sitzblockaden als PMK-Links und ANTWORT der Landesregierung 34 der insgesamt 190 im vergangenen Jahr im Phänomenbereich PMK- Links erfassten Straftaten waren nach Angaben des Ministeriums für Inneres und Sport Gewalttaten. Bei den verbleibenden 156 Delikten der PMK-Links habe es sich vor allem um Sachbeschädigungen, Diebstähle sowie um Verstöße gegen das Versammlungsgesetz gehandelt. 1. Um welche Straftaten handelte es sich bei den nicht als Gewalttaten eingestuften 156 Delikten genau? Bei den 156 Delikten der Politisch motivierten Kriminalität-Links 2014, die nicht als Gewalttaten eingestuft wurden, handelt es sich um: Anzahl Delikt Bezeichnung 74x § 303 Strafgesetzbuch Sachbeschädigung 31x § 242 Strafgesetzbuch Diebstahl 29x Versammlungsgesetz Verstoß Versammlungsgesetz 9x § 185 Strafgesetzbuch Beleidigung 3x § 241 Strafgesetzbuch Bedrohung 2x § 188 Strafgesetzbuch Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens 2x § 120 Strafgesetzbuch Gefangenenbefreiung Drucksache 6/4034 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Anzahl Delikt Bezeichnung 3x § 86a Strafgesetzbuch Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 1x Vereinsgesetz Verstoß Vereinsgesetz 1x § 145 Strafgesetzbuch Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln 1x § 186 Strafgesetzbuch Üble Nachrede 2. Um welche Verstöße gegen das Versammlungsgesetz handelte es sich im Einzelnen? Bei den 29 Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, die im Jahr 2014 als Politisch motivierte Kriminalität-Links registriert wurden, handelt es sich um Straftaten gemäß §§ 21, 26 und 27 Versammlungsgesetz. 3. Bei wie vielen Sitzblockaden gegen rechte und rechtsextreme Versammlungen wurden im vergangenen Jahr wie viele Verstöße gegen das Versammlungsgesetz festgestellt? Im Rahmen der Erfassung Politisch motivierter Kriminalität wurden für das Jahr 2014 fünf Sitzblockaden gegen rechte Versammlungen registriert. Diese wurden als fünf Verstöße gemäß § 21 Versammlungsgesetz erfasst. 4. Auf welche Tatsachengrundlage stützt sich diese Einstufung als Ver- stoß gegen das Versammlungsgesetz im Einzelnen? Diese Einstufung stützt sich auf das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale des § 21 Versamm- lungsgesetz in jedem Einzelfall. 5. Wie bewertet die Landesregierung Forderungen nach einer Streichung der Straftatbestände aus dem Versammlungsgesetz? Negativ. Das Versammlungsgesetz ist aus guten Gründen strafbewehrt. Die Strafbewehrung trägt dazu bei, dass Versammlungen in Deutschland heute ganz überwiegend friedlich verlaufen und tätlichen Auseinandersetzungen entgegengewirkt wird.