Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Juni 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4035 6. Wahlperiode 12.06.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verurteilung von Heranwachsenden nach dem allgemeinen Strafrecht und ANTWORT der Landesregierung Der Anteil der Heranwachsenden an den nach allgemeinem Strafrecht zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten lag im Jahr 2013 bundesweit bei 3,2 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern bei 3,4 Prozent. Die Spannweite reicht von Hamburg, wo nur 0,9 Prozent der Heranwachsenden unter den Straftätern nach allgemeinem Strafrecht verurteilt wurden, bis Baden- Württemberg, wo dies bei 5,6 Prozent der Heranwachsenden der Fall war (vgl. Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 3, 2013, S. 190). 1. Wie sind die Unterschiede bei der Anwendung des allgemeinen Straf- rechts auf Heranwachsende aus Sicht der Landesregierung zu erklären? Unter Beachtung von § 105 Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist in jedem Einzelfall zu ent- scheiden, ob die Persönlichkeit des Täters oder Art, Umstände oder Beweggründe der Tat auf Reifeverzögerungen des Täters hinweisen, die die Anwendung des Jugendstrafrechts recht- fertigen. Drucksache 6/4035 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie hoch war in den vergangenen drei Jahren der Anteil der Heranwachsenden an den Verurteilten nach allgemeinem Strafrecht in den einzelnen Deliktsgruppen (bitte nach den einzelnen Gerichten und Jahren aufschlüsseln)? In der folgenden Übersicht wird der Anteil der Heranwachsenden an den Verurteilten nach allgemeinem Strafrecht in den einzelnen Deliktsgruppen mitgeteilt. Diese Daten werden jedoch nicht differenziert nach den einzelnen Gerichten in den Ergebnissen der Strafver- folgungsstatistik ausgewiesen. 2014 2013 2012 Nach allge- meinem Strafrecht Verur- teilte nach der Straftat Nach allge- meinem Strafrecht verur- teilte Heran- wachsende nach der Straftat Nach allge- meinem Strafrecht Verur- teilte nach der Straftat Nach allge- meinem Strafrecht verur- teilte Heran- wachsende nach der Straftat Nach allge- meinem Strafrecht Verur- teilte nach der Straftat Nach allge- meinem Strafrecht verur- teilte Heran- wachsende nach der Straftat Straftaten insgesamt 14.671 450 15.023 509 16.353 598 Strafgesetzbuch (StGB) §§ 80-168 und 331-357, Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt, außer § 142 521 27 482 20 492 20 StGB §§ 174-184f Straftaten gegen die sexuelle Selbst- bestimmung 129 1 110 1 98 0 StGB §§ 169-173, 185-241a, außer §§ 222, 229 in Verbindung mit (i. V. m.) Verkehrsunfall. Andere Straftaten gegen die Person, außer im Straßen- verkehr 1.924 56 2.025 58 2.074 72 StGB §§ 242-248 c Diebstahl und Unterschlagung 2.373 83 2.444 119 2.747 121 StGB §§ 249-255, 316a Raub und Erpressung, räube- rischer Angriff auf Kraftfahrer 121 1 140 1 148 1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4035 3 2014 2013 2012 Nach allge- meinem Strafrecht Verur- teilte nach der Straftat Nach allge- meinem Strafrecht verur- teilte Heran- wachsende nach der Straftat Nach allge- meinem Strafrecht Verur- teilte nach der Straftat Nach allge- meinem Strafrecht verur- teilte Heran- wachsende nach der Straftat Nach allge- meinem Strafrecht Verur- teilte nach der Straftat Nach allge- meinem Strafrecht verur- teilte Heran- wachsende nach der Straftat StGB §§ 257-305a Andere Vermö- gens- und Eigen- tumsdelikte, Urkundendelikte 4.061 166 4.344 171 4.746 222 StGB §§ 306-330a, außer § 315b, 315c, 316 und 316a, 323a i. V. m. Verkehrs- unfall, Gemein- gefährliche einschl. Umwelt-Straftaten 56 1 77 3 83 1 StGB §§ 142, 315b, 315c, 316, 222, 229, 323a i. V. m. Ver- kehrsunfall, StVG §§ 21, 22, 22a, 22b Straftaten im Straßenverkehr 3.977 66 3.942 81 4.494 102 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) 1.509 49 1.459 55 1.471 59 3. Wie hoch war in den vergangenen drei Jahren der Anteil der Heranwachsenden an den Verurteilten nach allgemeinem Strafrecht im Bereich der sogenannten Fankriminalität (bitte nach den einzelnen Gerichten und Jahren aufschlüsseln)? Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse über einen Anteil der Heranwachsenden an den Verurteilten nach allgemeinem Strafrecht im Bereich von „Fankriminalität“. Es fehlt an einer Legaldefinition für Fankriminalität.