Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Juni 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4036 6. Wahlperiode 16.06.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Asylkriminalität in Barth und ANTWORT der Landesregierung Nachdem am 27. Mai dieses Jahres die Asylunterkunft in der BertoldBrecht -Straße 8 in Barth (Landkreis Vorpommern-Rügen) eröffnet worden ist, soll es bereits an den darauffolgenden Tagen u. a. zu körperlichen Auseinandersetzungen und weiteren Straftaten im Zusammenhang mit Asylbewerbern gekommen sein. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung zum Tathergang und zum aktuellen Stand der Ermittlungen (bitte in diesem Zusammenhang auch die Vorstrafen, das Alter und die Nationalitäten der Verdächtigen /Täter benennen)? In vorbezeichneter Asylbewerberunterkunft sind seit dem 27. Mai 2015 bislang zwei Sachverhalte mit jeweils einer tatverdächtigen Person bekannt geworden. 1. Ein Tatverdächtiger steht im Verdacht, einem Mitbewohner der Asylbewerberunterkunft Bargeld in Höhe von 300,00 Euro aus dem Zimmer entwendet zu haben. Als der Geschädigte am 28. Mai 2015 gegen 09:20 Uhr den Tatverdächtigen zur Auf- findung des Geldes durchsuchen wollte, schlug der Tatverdächtige im Zuge der folgenden Auseinandersetzung dem Geschädigten mit der Faust ins Gesicht, zog ein Küchenmesser und verursachte beim Geschädigten eine oberflächliche, circa 13 cm lange Schnittwunde am Hals vom Ohr zum Kehlkopf. Diese konnte ambulant versorgt werden. Drucksache 6/4036 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Zwischen dem Tatverdächtigen und dem Geschädigten kam es zunächst vor der Zimmertür des Geschädigten zu einer verbalen Auseinandersetzung, da der Geschädigte dem Tatverdächtigen den Zugang zu dem Zimmer verweigerte. Der Tatverdächtige verschaffte sich dennoch Zutritt und infolge dessen kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen beiden Personen. Hierbei wurde der Geschädigte durch den Tatverdächtigten mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und zu Boden geschubst. Der Geschädigte wurde durch oberflächliche Kratzwunden verletzt. Eine medizinische Behandlung war nicht erforderlich. Die zu den tatverdächtigen Personen angefragten Auskünfte zu Alter, Nationalität und Vorstrafen können nicht erteilt werden, da datenschutzrechtliche Bestimmungen die Bekanntgabe solcher personenbezogenen Daten verbieten, die eine Identifizierung der betreffenden Person ermöglichen würden. Dieses wäre anderenfalls jedoch wegen der geringen Anzahl an Sachverhalten beziehungsweise tatverdächtigen Personen gegeben.