Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Juni 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4037 6. Wahlperiode 16.06.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Diebstahlerstattungen für straffällige Asylbewerber und ANTWORT der Landesregierung In vielen Supermärkten, die sich in unmittelbarer Nähe zu Asylheimen befinden, soll es zu zahlreichen Diebstählen, in deren Folge u. a. Haus- verbote gegenüber Asylbewerbern ausgesprochen werden, gekommen sein. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung dahingehend, dass Stadt- und Landkreisbehörden private Supermärkte auffordern, bei Dieb- stahldelikten durch Asylbewerber nicht die Polizei zu alarmieren, sondern sich an die zuvor genannte Behörde zu wenden, damit diese für den ent- standenen Schaden aufkommt? a) Inwieweit kommt es im Zuge einer solchen Regelung nicht zu polizei- lichen Ermittlungen gegenüber den Tatverdächtigen? b) Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage übernimmt die zuvor genannte Behörde den entstandenen Schaden? Die Fragen werden zusammenhängend beantwortet. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben mitgeteilt, dass es derartige Absprachen mit Supermärkten nicht gibt. Polizeiliche Ermittlungen werden aufgenommen, wenn entspre- chende Anzeigen vorliegen. Eine rechtliche Grundlage zur Übernahme der entstandenen Schäden durch die Landkreise und kreisfreien Städte gibt es im Übrigen nicht.