Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. März 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/404 6. Wahlperiode 30.03.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Klonfleisch und ANTWORT der Landesregierung Lebensmittel von geklonten Tieren sind in der EU als neuartige Lebensmittel nach der Verordnung (EG) Nr. 258/97, „Novel Food Verordnung“ grundsätzlich verboten. Es wurden bislang weder Anträge auf Zulassung gestellt, noch eine Zulassung erteilt. Lebensmittel von geklonten Tieren dürfen daher in der EU nicht verkauft werden. Bei den Nachfahren geklonter Tiere ist die Rechtslage anders. Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mehrfach betont, dass es keine Regelung für die Nachfolgegeneration der geklonten Tiere gibt. Diese Nachkommen werden auf normalem Weg gezeugt (sogenannte transgene Tiere) und ihre Produkte müssen nach dem Beschluss der EU-Kommission nicht gekennzeichnet werden. Wie aus verschiedenen Medienberichten zu entnehmen ist, ist jedoch in Großbritannien bereits Klonfleisch ohne vorherige Kontrolle in den Handel gelangt. In den USA, Kanada, Argentinien und Brasilien gibt es Klonfleisch schon länger im Handel. Sie sind auch die Hauptexporteure von Samen geklonter Bullen. Nach Angaben des Europaparlamentes wird bereits vermehrt Milch von Nachkommen geklonter Tiere aus Frankreich angeboten. Auch soll sich bereits Fleisch und Käse von Nachkommen geklonter Tiere im Handel befinden. 1. Wie stellt sich die im Vortext geschilderte Situation aus Sicht der Landesregierung dar? Ein Klon ist eine im Labor hergestellte genetische Kopie eines Lebewesens. Der zugehörige Vorgang, die „Klonierung“ oder das „Klonen“, ermöglicht die ungeschlechtliche Vermehrung von Lebewesen. Klonen ist keine Methode der Gentechnik. Drucksache 6/404 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die im Vortext geschilderte Rechtslage entspricht dem aktuellen Sachstand. In der gegenwärtig von der Europäischen Kommission vorbereiteten Überarbeitung der „Novel Food-Verordnung“ ist vorgesehen, die seit 1997 bestehende Verbotsregelung für Lebensmittel von geklonten Tieren nicht nur beizubehalten, sondern diese zukünftig auch auf Lebensmittel von Nachkommen geklonter Tiere auszuweiten. Dies bedeutet eine deutlich strengere Regelung als bisher. Es wäre zukünftig somit auch verboten, Lebensmittel von Nachkommen geklonter Tiere in den Verkehr zu bringen (zum Beispiel auch Milch von Töchtern geklonter Zuchtbullen). Sie könnten nur nach einer behördlichen Zulassung und Sicherheitsbewertung in der Europäischen Union vermarktet werden. Das Klonen von Rindern und Schweinen ist in Nord- und Südamerika Praxis. Nahrungsmittel aus diesen Ländern gelangen auch nach Europa. Ein Nachweisverfahren für Lebensmittel, die von geklonten Tieren stammen, existiert nicht. 2. Ist es aus Sicht der Landesregierung auszuschließen, dass auf Umwegen Produkte von Klontieren in Mecklenburg-Vorpommern in die Nahrungskette gelangt sind? Es ist nicht auszuschließen, dass Lebensmittel, die von geklonten Tieren stammen, auf dem Markt sind. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA prüfte in den Jahren 2008 und 2009 mögliche Unterschiede zwischen herkömmlich erzeugten Lebensmitteln tierischen Ursprungs und denen von Nachkommen geklonter Tiere. Es konnten keine schädigenden Differenzen gefunden werden. 3. Wenn nicht - welche Maßnahmen will die Landesregierung in Zukunft ergreifen, um Klontier-Produkte in der Nahrungskette zu verhindern? Die Landesregierung unterstützt die in Antwort zu Frage 1 dargestellte Position der Europäischen Kommission. 4. Welchen Kenntnisstand hat die Landesregierung zu dem Umfang der sich bereits in Mecklenburg-Vorpommern im Handel befindlichen Produkte von Klontier-Nachkommen? Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/404 3 5. Welche Gründe (z. B. wirtschaftlicher oder rechtlicher Art) stehen nach Ansicht der Landesregierung einer sofortigen Kennzeichnungspflicht von Klon- bzw. Klonnachkommen-Produkten entgegen? 6. Ist die Landesregierung gewillt, sich im Bundesrat für eine klare und sofortige Kennzeichnungspflicht für Klon- bzw. KlonnachkommenProdukte einzusetzen? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung wäre gewillt, sofern ein Verbot des Klonens von Tieren beziehungsweise das in Verkehr bringen von Lebensmitteln, die von geklonten Tieren gewonnen wurden, nicht realisierbar sein sollte, sich für eine entsprechende Kennzeichnungspflicht einzusetzen. 7. Wenn ja - warum hat die Landesregierung es nicht schon längst getan? Wenn nicht - warum nicht? Die Landesregierung strebt ein Verbot des Klonens von Tieren, aus denen Lebensmittel gewonnen werden sollen, an (siehe Antwort zu Frage 8). 8. Wie steht die Landesregierung im Allgemeinen und das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz im Besonderen zum Klonen im Lebensmittelbereich und zur Inverkehrbringung solcher Erzeugnisse in Deutschland und in Europa (bitte in diesem Zusammenhang auch Fragen der Ethik, des Tierschutzes und der Tiergesundheit angemessen berücksichtigen)? Die Landesregierung lehnt das Klonen von Tieren ab. Ethische Fragen und Fragen des Tierschutzes sprechen gegen das Klonen. Die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse gehen davon aus, dass das Klonen mit Beeinträchtigungen für die Tiere einhergehen kann. Die Krankheits- und Sterberate der Klone ist deutlich erhöht.