Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Juni 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4041 6. Wahlperiode 19.06.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Ausbildungsvergütung in der Altenpflege in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Auch in der Altenpflege haben Auszubildende Anspruch auf eine ange- messene Ausbildungsvergütung. Diese fällt bei den einzelnen Trägern der praktischen Ausbildung sehr unterschiedlich aus. Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder solche, die sich an dessen Regelungen anlehnen, zahlen je nach Ausbildungsjahr zwischen 976 und 1.138 Euro Ausbildungsvergütung. Die Ausbildungsvergütung zahlen nur die ausbildenden Betriebe, was für sie einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den nicht ausbildenden Betrieben bedeutet. Das hemmt die Bereitschaft, examinierte Pflegekräfte auszubilden. Dieser Nachteil wurde in Nordrhein-Westfalen durch eine von allen Pflegebetrieben zu zahlende Umlage an einen Ausbildungs- fonds beseitigt, aus dem die Ausbildung der Pflegefachkräfte finanziert wird. Eine Form, die vom Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2014 als ausdrücklich rechtmäßig anerkannt wurde. 1. Wie viele Einrichtungen der Altenpflege in Mecklenburg- Vorpommern sind Ausbildungsbetriebe für Pflegefachkräfte? Zu dieser Frage liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksache 6/4041 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie hoch ist der Anteil dieser Ausbildungsbetriebe in den Land- kreisen und kreisfreien Städten und wie hat sich dieser Anteil in den letzten zehn Jahren entwickelt? Zu dieser Frage liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 3. Wie hoch sind die Ausbildungsvergütungen für angehende Pflegefachkräfte in Mecklenburg-Vorpommern? Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Da es in der Altenpflege keinen allgemein verbindlichen Tarifvertrag gibt, kann diese zwischen den einzelnen Trägern der praktischen Ausbildung sehr unterschiedlich ausfallen. Meist staffelt sie sich nach dem Ausbildungsjahr. Erfolgt die Ausbildung in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder Einrichtungen von Ausbildungsträgern, die sich an die Regelungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, gelten derzeit grundsätzlich folgende Ausbildungsvergütungen: 1. 1. Ausbildungsjahr: 975,69 Euro, 2. 2. Ausbildungsjahr: 1.037,07 Euro, 3. 3. Ausbildungsjahr: 1.138,38 Euro. Bei den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden wie Caritas oder Diakonie gelten in der Regel die jeweiligen Arbeitsvertragsrichtlinien der Kirchen (AVR-K). Private Träger haben entweder Haustarifverträge oder handeln ihre Vergütung frei aus. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit einer Ausbildungs- umlage für die Altenpflege wie in Nordrhein-Westfalen? 5. Welche Hemmnisse würden der Einführung einer Ausbildungsumlage in Mecklenburg-Vorpommern entgegenstehen? Zu 4 und 5 Grundsätzlich muss bei der Einführung einer solchen Ausgleichsabgabe für die Altenpflege- ausbildung die Situation in dem jeweiligen Bundesland berücksichtigt werden. Die Einführung einer in § 25 Absatz 1 Satz 2 Altenpflegesetz vorgesehenen sogenannten Ausgleichsabgabe wäre nur zum Zwecke der Verhinderung oder Beseitigung eines Mangels an Ausbildungsplätzen zulässig. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4041 3 Ein derartiger Mangel existiert im Land Mecklenburg-Vorpommern momentan jedoch nicht. Aus diesem Grund kann es in Mecklenburg-Vorpommern derzeit - anders als in Nordrhein- Westfalen - kein solches Umlageverfahren geben. Darüber hinaus wird es im Zuge der anstehenden Zusammenführung der Pflegeausbildungen auch eine neue Finanzierungsregelung für diesen Ausbildungsberuf geben. Geplant ist, dass alle ausbildenden und nicht ausbildenden Einrichtungen dann in einen Ausgleichsfonds auf Bundes- oder Landesebene einzahlen sollen, unabhängig von einem Mangel an Ausbildungs- plätzen. Der Referentenentwurf der Bundesregierung wird noch im Sommer dieses Jahres erwartet. 6. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Ausbildungs- zahlen bei den Pflegefachkräften in Mecklenburg-Vorpommern zu erhöhen? Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist an der „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ als Partner beteiligt. In Mecklenburg-Vorpommern wurde eine gemeinsame Initiative zur Sicherung des Pflegepersonals als eine Unterarbeitsgruppe des Landespflege- ausschusses gegründet. Erklärtes Ziel aller Akteure ist es, durch umfassende Maßnahmen die Aus-, Fort- und Weiterbildung zu fördern, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Attraktivität des Berufsfeldes zu steigern. Vor diesem Hintergrund und trotz insgesamt abnehmender Schulabgängerzahlen konnte durch dieses Engagement in den vergangenen Jahren eine Steigerung der Ausbildungszahlen in der Altenpflege erreicht werden.