Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Juni 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4054 6. Wahlperiode 30.06.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Ausstattung und Mittelabrufung des Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ in unserem Bundesland und ANTWORT der Landesregierung Am 25.02.2015 stimmte die Bundesregierung der Aufstockung des Fonds „Heimerziehung in der DDR“ auf bis zu 364 Millionen Euro zu. Damit können Betroffenen, die sich innerhalb der Anmeldefrist (bis zum 30. September 2014) gemeldet hatten, die benötigten Hilfen aus dem Fonds gewährt werden. 1. In welcher finanziellen Höhe ist der Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ jährlich ausgestattet (bitte ab 2013 darstellen)? An der finanziellen Ausstattung des Fonds beteiligen sich die Vereinbarungspartner gemein- sam. Vom Bund werden 50 % und von den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen die verblei- benden 50 % getragen. Der finanziell zu leistende Anteil für das jeweilige Land wurde auf Grundlage der Einwohnerzahl (Stand: 31. Dezember 1991) ermittelt und beläuft sich demnach für Mecklenburg-Vorpommern auf 11,98 %. Der Fonds wird zunächst auf ein Volumen in Höhe von insgesamt 305 Millionen Euro aufge- stockt. Die Höhe einer möglichen weiteren Aufstockung bis zur Höhe von 364 Millionen Euro ergibt sich aus dem tatsächlichen Hilfebedarf auf Basis der vom 1. Juli 2012 bis zum 30. September 2014 registrierten Betroffenen. Drucksache 6/4054 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, wie hoch der finanzielle Anteil des Landes Mecklenburg-Vorpommern am Fonds bislang war, aktuell ist und zukünftig sein wird. Jährliche Ausstattung (Einzahlungstranche in Euro) des Fonds „Heimerziehung in der DDR“ ab 2013 durch das Land Mecklenburg-Vorpommern: M-V 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt 1.497.500,00 2.096.500,00 4.312.800,00 4.312.800,00 4.312.800,00 1.437.600,00 zzgl. maximal 3.534.100,00 17.970.000,00 maximal 21.504.100,00 2. Wie viel von der Summe der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wurde ab 2013 jährlich ausgegeben? Zu den ab 2013 für Mecklenburg-Vorpommern jährlich zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln wird in der folgenden Tabelle zwischen den Ausgaben für Hilfeleistungen an Betrof- fene (materielle Hilfeleistungen sowie Rentenersatzleistungen) und den Verwaltungskosten (Bewirtschaftung der Anlauf- und Beratungsstelle) der Jahre 2013 bis 2015 unterschieden. Hilfeleistungen für Betroffene Verwaltungskosten (in Euro) Materiell (in Euro) Rente (in Euro) 2013 1.005.882,59 598.950,00 94.219,99 2014 2.176.753,55 780.300,00 120.806,94 2015* 1.041.654,95 202.200,00 52.412,75 * Daten für den Zeitraum von Januar bis einschließlich April 2015. 3. Wie viele Anträge wurden jährlich gestellt (bitte ab 2013 darstellen)? Die Vergabe von Leistungen des nicht rechtsfähigen Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ erfolgt nicht über ein Antragsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes , sondern durch eine im Beratungsgespräch geschlossene privat- rechtliche Vereinbarung zwischen dem Betroffenen von DDR-Heimerziehung, der Anlauf- und Beratungsstelle und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben als Fondsverwaltung. In der bei der Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR angesiedelten Anlauf- und Beratungsstelle „Heimerziehung in der DDR“ haben sich seit 2012 bis 30.09.2014 insgesamt 3.839 Betroffene, davon 637 Betroffene im Jahr 2013 und 2.200 Betroffene im Jahr 2014 (bis 30.09.2014) für ein Beratungsgespräch vormerken lassen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4054 3 4. Wie viele Anträge wurden davon positiv jährlich entschieden (bitte ab 2013 darstellen)? Schlüssig geprüft und damit positiv entschieden, wurden ab 2013: 2013 2014 bis 30.04.2015 Materielle Hilfen 291 524 239 Rentenersatzleistungen 94 120 48 5. In welcher Höhe wurden den Geschädigten finanzielle Beiträge zur Abmilderung der Folgen der Heimerziehung gewährt? Den von der Anlauf- und Beratungsstelle „Heimerziehung in der DDR“ für MecklenburgVorpommern betreuten Betroffenen wurden insgesamt seit Beginn der Fondslaufzeit vom 01.07.2012 bis 30.04.2015 materielle Hilfen in Höhe von 4.240.841,09 Euro sowie Renten- ersatzleistungen in Höhe von 1.689.150,00 Euro gewährt.