Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. März 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/406 6. Wahlperiode 23.03.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Bewirtschaftungs-, Saat- und Pflanzfelder für gentechnisch veränderte Organismen und ANTWORT der Landesregierung Wie aus verschiedenen Medien zu entnehmen ist, steigt der weltweite Anteil an gentechnisch veränderten Organismen. So hat sich der weltweite Anbau der sogenannten transgenen Pflanzen im Jahr 2011 auf 160 Mio. ha erhöht. In der EU konzentriert sich die 114.000 ha umfassende Anbaufläche gentechnisch veränderter Pflanzen weitgehend auf Spanien und Portugal. Hier wird in erster Linie gentechnisch veränderter Mais genutzt. In Mecklenburg-Vorpommern wurde zuletzt nur der Anbau von gentechnisch veränderten Kartoffeln der Sorte Amflora zugelassen. Jedoch wird immer wieder gentechnisch verunreinigtes Saatgut gefunden, so stieg zum Beispiel der Anteil der Saatgutproben mit Rückständen von genverändertem Mais auf sieben von Hundert. Ein rasanter Anstieg von den 2,1 von Hundert im Jahre 2008. Im Jahre 2010 wurde in sieben Bundesländern verunreinigter Mais auf einer Fläche von fast 3.000 ha ausgesät. Die Kosten für Untersuchungen von Honig auf gentechnische Veränderungen beliefen sich im Jahre 2009 auf ca. 46.000 Euro. 1. Wie beurteilt die Landesregierung die im Vortext geschilderte Gesamtsituation? Aus Sicht der Landesregierung handelt es sich bei der Gentechnik um eine Technologie mit einer Vielzahl ungeklärter Fragestellungen. Vor diesem Hintergrund lehnt die Landesregierung den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ab, ungeachtet dessen, dass der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen weltweit weiterhin zunimmt. Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich an den bundesweiten Untersuchungen im Rahmen des sogenannten GVO-Monitorings bei landwirtschaftlichem Saat- und Pflanzgut. Drucksache 6/406 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Untersuchungen von Saatgut auf Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen erfolgen in der Regel in dem Bundesland, in dem das Saatgut zur saatgutrechtlichen Anerkennung vorgestellt wird. Darüber hinaus wird insbesondere Saatgut solcher Pflanzenarten untersucht, die gentechnisch verändert auf dem Markt beziehungsweise im Anbau sind. Die Zunahme von Positivfunden mit gentechnisch veränderten Organismen im Saatgut insbesondere bei Mais ist darauf zurückzuführen, dass Saatgutuntersuchungen zunehmend risikoorientiert erfolgen. Mecklenburg-Vorpommern und andere Bundesländer untersuchen zum Beispiel Maissaatgut insbesondere aus solchen Ländern, in denen ein hoher Anteil an Vermehrung von gentechnisch veränderten Pflanzen erfolgt (beispielsweise Mais aus Chile). Die Ergebnisse werden auf der Seite des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht (www.lallf.de). Im Rahmen des vorsorgenden Verbraucherschutzes werden auch in MecklenburgVorpommern Honig und Honigprodukte unter anderem auf das Vorhandensein gentechnisch veränderter Organismen untersucht. Untersuchungsergebnisse werden zeitnah im „Verbraucherfokus “ des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern oder auch unter www.transgen.de veröffentlicht. 2. Wie viele Überprüfungen von Saatgut auf Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen fanden in den Jahren 2007 - 2011 statt (bitte nach Jahren, Pflanzenart und Grad der Verunreinigungen auflisten)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/406 3 Anzahl untersuchter Saat- und Pflanzgutproben auf Anteile mit gentechnisch veränderten Organismen im Rahmen der Saat- und Pflanzgutverkehrskontrolle in MecklenburgVorpommern (2007-2011) (n. u. = nicht untersucht) Kulturart Anzahl untersuchter Saat- und Pflanzgutproben für das Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 Lein n. u. - n. u. n. u. 12 n. u. davon positiv - - 0 - Mais 5 0 8 n. u. 9 15 1* davon positiv 0 - 0 Senf n. u. - n. u. n. u. 3 n. u. davon positiv - - 0 - Sommerraps 11 0 10 7 11 9 0 davon positiv 0 0 0 Winterraps 11 0 n. u. 16 2 n. u. - davon positiv - 0 0 Kartoffeln n. u. - n. u. n. u. n. u. 15 0 davon positiv - - - Summe davon positiv 27 0 18 0 23 0 37 0 39 1* * Die anhand der eingesetzten DNA-Mengen errechnete praktische Nachweisgrenze der eingesetzten PCR- Methoden lag deutlich unter 0,1 Prozent. 3. Wie viele verschiedene gentechnisch veränderte Organismen wurden dabei gefunden? Bei der im Jahr 2011 positiv getesteten Maispartie wurden die Events (gentechnisch veränderte Zellen) MON 810 und NK 603 nachgewiesen. 4. Wie viele verschiedene Kreuzungen von gentechnisch veränderten Organismen und Nutz- und Wildpflanzen existieren nach Informationsstand der Landesregierung bereits in Mecklenburg-Vorpommern? Der Landesregierung liegen keine Kenntnisse über Auskreuzungen von gentechnisch veränderten mit nicht gentechnisch veränderten Nutz- und Wildpflanzen in MecklenburgVorpommern vor. Drucksache 6/406 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. In welchem Umfang kam es in den Jahren 2007 - 2011 a) zur Aussaat von nicht für den Anbau zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen, b) zur Aussaat von für den Anbau zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (bitte nach Jahren, Art der Organismen und bei Beantwortung der Frage a), nach der Anzahl der Landwirte, die unverschuldet verunreinigtes Saatgut ausgebracht haben, getrennt auflisten)? Zu a) Jahr verunreinigte Kultur Anzahl betroffener Unternehmen betroffene Fläche insgesamt (ha) 2007 Winterraps 18 817 2008 Mais 1 142 2009 - - - 2010 Mais 2 53 2011 - - - Zu b) Jahr gentechnisch veränderter Organismus Anzahl Flächen Umfang Anbau (ha) 2007 Mais (MON 810) 25 638 2008 Mais (MON 810) 29 746 2009 - - - 2010 Kartoffel (Amflora) 1 15 2011 - - - Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/406 5 6. Für welche gentechnisch veränderten Organismen bestehen Anträge a) auf Versuchsanbau im Labor, b) auf Freilandanbau? Zu a) Der Anbau gentechnisch veränderter Organismen im Labor darf als gentechnische Arbeit nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Die Kultivierung gentechnisch veränderter Pflanzen findet in Mecklenburg-Vorpommern nur in Laboren beziehungsweise Gewächshäusern der Sicherheitsstufe 1 statt. Die Errichtung dieser gentechnischen Anlagen sowie die erstmalig vorgesehenen Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 wurden der Genehmigungsbehörde angezeigt. Weitere S1-Arbeiten nach Inbetriebnahme einer gentechnischen Anlage der Sicherheitsstufe 1 können ohne Anzeige durchgeführt werden (§ 9 Absatz 1 Gentechnikgesetz - GenTG). Gentechnische Arbeiten höherer Sicherheitsstufen werden in MecklenburgVorpommern derzeit nicht mit gentechnisch veränderten Pflanzen durchgeführt. Eine gesonderte Statistik, mit welchen gentechnisch veränderten Pflanzen in gentechnischen Anlagen gearbeitet wird, liegt der Landesregierung nicht vor. Zu b) Derzeit liegen keine Anträge auf Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen in Mecklenburg-Vorpommern zur Bearbeitung vor. 7. Auf welchen Flächen (Felder, Orte usw.) ist für 2012 bereits der Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut genehmigt worden (bitte die Art des Organismus und die Flächengröße auflisten)? Im Gegensatz zu Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen ist der Anbau von zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen nicht genehmigungspflichtig. Ein geplanter Anbau muss mindestens 90 Tage vor dem Anbau in dem öffentlich zugänglichen Standortregister eingetragen sein. Der Landesregierung sind gegenwärtig keine Einträge über geplante Anbauvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Drucksache 6/406 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 8. Wie soll verhindert werden, dass sich diese Organismen mit anderen Nutz- und Wildpflanzen kreuzen und sich auf benachbarte natürliche Ernten auswirken? Wie bereits dargelegt, lehnt die Landesregierung den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ab. Eine wichtige Maßnahme ist die freiwillige Einrichtung gentechnikfreier Regionen, um die ungewollte Einkreuzung von gentechnisch veränderten Pflanzen in konventionelle oder biologisch erzeugte Pflanzen weitgehend zu verhindern. Das Risiko der Auskreuzung findet im europäischen Zulassungsverfahren Berücksichtigung. Insbesondere das nationale Gentechnikrecht beinhaltet Maßnahmen (zum Beispiel Abstandsregelungen, Fruchtfolge, Durchwuchskontrollen), die die ungewollte Verunreinigung von Ernten der gleichen Kulturart auf benachbarte Flächen minimieren soll. 9. Inwieweit wird der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen von der Landesregierung subventioniert? Der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen wird von der Landesregierung nicht subventioniert.