Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Juni 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4064 6. Wahlperiode 25.06.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Gewährte Zuschüsse gemäß der „Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Berufsschülerinnen und Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterkunft“ und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. 1. Wie viele Anträge auf die Gewährung von Zuschüssen gemäß der „Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes MecklenburgVorpommern für Berufsschülerinnen und Berufsschüler bei notwen- diger auswärtiger Unterkunft“ wurden in den Kalenderjahren 2013 und 2014 und bis zum 31.05.2015 gestellt (bitte getrennt nach Kalen- derjahren und Schulämtern angeben)? Staatliches Schulamt 2013 2014 2015 Schwerin 13 7 2 Greifswald 15 18 10 Rostock 10 9 5 Neubrandenburg 1 8 2 Drucksache 6/4064 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Anträge auf die Gewährung von Zuschüssen gemäß der „Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes MecklenburgVorpommern für Berufsschülerinnen und Berufsschüler bei notwen- diger auswärtiger Unterkunft“ wurden in den Kalenderjahren 2013, 2014 und 2015 abgelehnt (bitte getrennt nach Kalenderjahren und Schulämtern angeben)? Staatliches Schulamt 2013 2014 2015 Schwerin 12 3 0 Greifswald 14 17 2 Rostock 9 6 1 Neubrandenburg 1 6 0 3. Aus welchen Gründen wurden Anträge auf die Gewährung von Zuschüssen gemäß der „Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Berufsschülerinnen und Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterkunft“ in den Kalenderjahren 2013, 2014 und 2015 abgelehnt (bitte getrennt nach Grün- den, Kalenderjahren und Schulämtern angeben)? In der folgenden Tabelle sind die Ablehnungsgründe bezogen auf die Schulamtsbezirke und die Kalenderjahre angegeben. Die Ablehnungsgründe sind dabei im Wesentlichen anhand der Richtlinienziffer, in der die jeweilige Zuwendungsvoraussetzung geregelt ist, abgekürzt. Hierzu nähere Erläuterung: - 4.1 Die Berufsschülerin oder der Berufsschüler hat die zuständige Berufsschule nicht regelmäßig besucht. - 4.2 Es lag kein sozialer Härtefall vor. - 4.3 Eine auswärtige Unterkunft war nicht notwendig. Die Zeit für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung und Berufsschule und zurück mit öffentlichen Verkehrsmitteln beträgt weniger als drei Stunden. - 4.4 Der Ausbildungsbetrieb hat sich an den Aufwendungen für die notwendige auswärtige Unterkunft und für Fahrkosten der Berufsschülerin oder des Berufsschülers nicht mindes- tens in der Höhe des Landeszuschusses beteiligt. - 6.3 Der Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen wurde nicht spätestens bis zum 15. September des Jahres, in welchem das Schuljahr endete, eingereicht. - A Fehlende Unterlagen wurden nicht nachgereicht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4064 3 Staatliches Schulamt 2013 2014 2015 Schwerin 4.2, 4.4, A 4.2, 4.3, 4.4, 6.3, A - Greifswald 4.2, 4.4, A 4.1,4.2, 4.3, 4.4, A 4.2, 4.3, 4.4 Rostock 4.2, 4.3, 4.4, A 4.2, 4.3, 4.4, A 4.4 Neubrandenburg 4.2, 4.3, 4.4 4.2, 4.3, 4.4, A - 4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen gemäß der „Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg- Vorpommern für Berufsschülerinnen und Berufsschüler bei notwen- diger auswärtiger Unterkunft“ landesweit bekanntzumachen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Richtlinie in seinem Mitteilungsblatt Nr. 1/2013, Seite 52 sowie im Internet veröffentlicht. Darüber hinaus hat die Landesregierung am 08.02.2013 per E-Mail alle Schulleiterinnen und Schulleiter der öffentlichen beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern über das Inkrafttreten der Richtlinie unterrichtet und gebeten, die Berufsschülerinnen und Berufs- schüler in dualer Ausbildung in Landesfachklassen oder überregionalen Fachklassen über das Inkrafttreten dieser Förderrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern zu informieren. Des Weiteren hat die Landesregierung am 11.02.2013 per E-Mail die zuständigen Stellen in Mecklenburg-Vorpommern über das Inkrafttreten der Richtlinie unterrichtet und gebeten, über deren Verteiler auch die Innungen beziehungsweise die Ausbildungsbetriebe in ihrem Zuständigkeitsbereich über das Inkrafttreten der Förderrichtlinie in Mecklenburg- Vorpommern zu informieren. Zudem hat die Landesregierung auch am 11.02.2013 per E-Mail die Mitglieder des Unterausschusses für Berufliche Bildung über das Inkrafttreten der Richtlinie informiert und gebeten, über deren Verteiler alle Berufsbildenden Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich, die eine länderübergreifende Beschulung beziehungsweise eine Beschulung über bilaterale Vereinbarungen für Auszubildende aus Mecklenburg-Vorpommern anbieten, vom Inkrafttreten dieser Förderrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern zu informieren.