Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Juli 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4066 6. Wahlperiode 09.07.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Betrug im Bereich Bio-Schweinehaltung und ANTWORT der Landesregierung Nach Medienberichten (z. B. NDR, 03.06.2015: Neue Vorwürfe gegen mutmaßliche Bio-Betrüger) werden gegen einen Schweine haltenden Biobetrieb in Leopoldshagen (Landkreis Vorpommern-Greifswald) wegen des Verdachts auf Betrug staatsanwaltliche Ermittlungen geführt. 1. Seit wann war der Betrieb für die Haltung von Öko-Schweinen zertifiziert? Der betreffende Biobetrieb ist seit 1994 für die Haltung von Öko-Schweinen zertifiziert. 2. Wo wurden die Schweine aus dem Betrieb geschlachtet und wie wurden sie vermarktet? Aufgrund der anhaltenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft können diesbezüglich keine Angaben gemacht werden. Drucksache 6/4066 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Gab oder gibt es neben der genannten Schweinehaltung weitere ökologisch wirtschaftende Einheiten des Betriebes? Falls ja, was wurde oder wird dort ökologisch erzeugt? Ja, es gab neben der Schweinehaltung weitere Betriebszweige. Es wurden Rinder und bis 2012 auch Schafe gehalten. Die Futterproduktion, sowohl Getreide als auch Raufutter, erfolgte ebenso im Betrieb. Der Gesamtbetrieb, einschließlich aller Betriebszweige, wurde nach ökologischer Wirtschaftsweise betrieben und zertifiziert. Im Ergebnis einer Kontrolle wurde die Vermarktung ökologischer Schweine bereits im Dezember 2013 untersagt, im Ergebnis einer Kontrolle im Mai 2015 wurde durch die zuständige Kontrollstelle dem Betrieb die Bescheinigung für den Gesamtbetrieb entzogen. 4. Für wie viele Tierplätze jeweils welcher Schweinekategorie gemäß Anhang III EU-Verordnung 889/2008 wurde der Betrieb anfänglich öko-zertifiziert? Im Jahr 1994 wurden zehn Sauen, ein Eber und 20 Mastschweine (letztere über 50 kg bis 85 kg) gehalten. 5. Zu welchen Terminen wurde eine durch Mitarbeiter des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei begleitete Öko-Kontrolle des Betriebes durchführt? Welche Verstöße wurden dabei festgestellt und wie wurden diese sanktioniert? Die Ökokontrollbehörde (Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei - LALLF) führt begleitende Kontrollen bei den Kontrollstellen zur Überwachung der Kontrolltätigkeit durch. Die Kontrollstellen sind verpflichtet, jährlich mindestens einen Kontrollbesuch in jedem biozertifizierten Unternehmen durchzuführen. In dem betroffenen Betrieb erfolgte nach anonymer Anzeige wegen des Verdachts der fälschlichen Vermarktung von konventionellen Schweinen als Öko-Schweine gemeinsam mit dem LALLF und dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt VorpommernGreifswald (VLA VG) am 05.12.2013 eine Anlasskontrolle und am 11.12.2013 eine Nachkontrolle in Anwesenheit der zuständigen Kontrollstelle (Fachverein Öko-Kontrolle e. V. - FÖK). Dabei wurden Verstöße gegen Dokumentationspflichten sowie der Verdacht der Vermarktung von konventionellen Tieren als ökologisch-biologisch gehaltene Mastschweine festgestellt . Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Am 12.12.2013 wurde in Auswertung der gemeinsamen Kontrollen vom LALLF Strafanzeige gestellt und das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4066 3 6. Gab es außerhalb des Öko-Kontrollverfahrens weitere Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in dem Betrieb? a) Wenn ja, welche Verstöße mussten durch welche Kontrollbehörde festgestellt werden und wie wurden diese sanktioniert? b) Wann stellte die zuständige Veterinärbehörde fest, dass nicht genug Futter für die rund 150 Muttersauen zur Verfügung stand? c) Wann wurden durch die Behörden die Öko-Qualität und die Herkünfte der Futtermittel überprüft? Zu 6, a), b) und c) Im Rahmen der Kontrollen des zuständigen VLA VG am 05.12.2013 und bei der Nachkontrolle am 11.12.2013 wurden neben den in der Antwort zu Frage 5 dargestellten Verstößen auch Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen festgestellt. Es musste der schlechte Ernährungszustand der Schweine (insbesondere der Ferkel führenden Sauen) vom VLA beanstandet werden. Hierzu wurden Auflagen und Fristen zu deren Abstellung auferlegt bzw. im Rahmen von Nachkontrollen deren Abstellung überprüft. Die Prüfung der Qualität und Herkunft des Futters liegt in Zuständigkeit der Kontrollstelle des Betriebes. Es wurden jährlich im Rahmen der Jahresinspektion durch die Kontrollstelle (FÖK) diesbezügliche Kontrollen, insbesondere Warenflussprüfungen durchgeführt. 7. War der Landesregierung bereits 2012 bekannt, mit welcher Begründung dem Schweine haltenden Betrieb in jenem Jahr 2012 das Siegel der Erzeugerorganisation Biopark e. V. entzogen wurde? a) War der Entzug des Biopark-Siegels für die Landesregierung Anlass, die Kontrolle des Schweine haltenden Betriebes zu verstärken und wenn ja, welche weiterführenden Maßnahmen wurden eingeleitet? b) Warum führten die Ergebnisse der Kontrollbehörden und der Entzug des Bioparksiegels nicht zu einem Entzug des Öko-Status des Betriebes? Der Entzug des Verbandslogos durch den Biopark e. V. war der Behörde nicht bekannt. Zu a) Entfällt. Zu b) Entfällt. Drucksache 6/4066 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 8. Wird in Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet, dass gemäß § 5 Absatz 2 Öko-Landbaugesetz die Öko-Kontrollstellen die von ihnen für ein Unternehmen ausgestellten Bescheinigungen ab dem Datum ihrer Ausstellung fünf Jahre im Internet verfügbar machen? Im Internet ist die aktuelle Bescheinigung der gemäß der VO (EG) Nr. 834/2007 zertifizierten Unternehmen abrufbar. Alle in der Vergangenheit ausgestellten und nicht mehr gültigen Bescheinigungen sind nach vorheriger Anfrage unter http://oeko-kontrollstellen.de/ oder http://www.bioc.info/de/home.html anzufordern. Auf Nachfrage werden die in der Vergangenheit ausgestellten Bescheinigungen übermittelt. Dies entspricht einem bundesweit einheitlichen Verfahren der Kontrollstellen.