Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Juni 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4068 6. Wahlperiode 30.06.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Auswirkungen von „Clickworking“ über Internetplattformen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung In Deutschland existieren derzeit mehr als 50 kommerzielle Crowdworking-Plattformen, deren Bandbreite von gänzlich unspezialisierten Anbietern bis zu hoch spezialisierten Anbie- tern reicht. Die Aufträge, die über Crowdworking-Plattformen Clickworkern vermittelt werden, reichen von schnell zu erledigenden Kleinstaufgaben (Mikrotasks), die in großer Menge anfallen und für die keine besonderen Qualifikationen notwendig sind, bis hin zu komplexen IT-Projekten mit langer Laufdauer für hoch spezialisierte Freelancer. Die Vergü- tung für die Erledigung von Aufträgen reicht von wenigen Cent bis zu mehreren Tausend Euro. Schätzungen der Anzahl an Clickworkern beziehen sich auf die Anzahl registrierter Clickwor- ker, jedoch nicht auf die Anzahl der auf Crowdworking-Plattformen aktiven Clickworker. Für Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern gibt es nach Wissen der Landesregierung bislang keine fundierten empirischen Erkenntnisse zur Crowdworking und Clickworkern. Jedoch existieren derzeit hierzu mehrere Forschungsvorhaben. Die Ergebnisse einer Studie im Auftrag der Bundesregierung sollen im dritten Quartal 2015 veröffentlicht werden. Das sogenannte „Clickworking“ zählt zu den Auswirkungen der Digitalisierung in der Arbeitswelt. Dabei werden Aufgaben, die nicht oder nur mit sehr hohem Kostenaufwand automatisiert erfüllt werden können, über Internetplattformen erledigt. Die Menschen, welche derartige Aufgaben erledigen, haben keine Arbeitsverträge, sondern sind „digitale Minutenlöhner “. Die IG Metall schätzt die Zahl der „Clickworker“ auf bundesweit mehr als 1 Million Menschen. Drucksache 6/4068 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Verbreitung des sogenannten „Clickworking“ in Mecklenburg-Vorpommern? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Art und Umfang der von „Clickworkern“ in Mecklenburg-Vorpommern bearbeiteten Aufträge? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 3. Welche Art von Aufträgen werden nach Kenntnis der Landes- regierung durch sogenannte „Clickworker“ bearbeitet? Nach Kenntnis der Landesregierung bieten kommerzielle Crowdworking-Plattformen den dort registrierten Clickworkern unterschiedliche und in sich abgeschlossene Aufträge zur Bearbeitung an. Auf die Vorbemerkung und die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 in der Bundestagsdrucksache 18/3032 wird verwiesen. 4. Welche Betreiberplattformen werden durch sogenannte „Clickworker“ in der Bundesrepublik Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern am meisten genutzt? Die Landesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse über das Nutzungsverhalten von Clickworkern auf Crowdworking-Plattformen in Deutschland oder Mecklenburg- Vorpommern. Die Bundesregierung verweist in der Antwort zu Frage 3 in der Bundes- tagsdrucksache 18/3032 darauf, dass als größtes deutsches Crowdworking-Portal „clickworker“ gilt. Die Firma Clickworker GmbH in Essen gibt auf ihren Webseiten an, dass ihre „internationale Crowd“ derzeit aus mehr als 700.000 Clickworkern bestehe (https://www.clickworker.com/de/about-us/clickworker-crowd). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4068 3 5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die verschiedenen Gruppen, die mittels „Clickworking“ ihren Lebensunterhalt verdienen (alleinerziehende Frauen etc.)? Die Landesregierung verfügt über keine gesicherten empirischen Erkenntnisse zu Personengruppen, die ihren Lebensunterhalt mittels Clickworking verdienen. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 6. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Entlohnung der sogenannten „Clickworker“? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 7. Inwieweit ist es zutreffend, dass „Clickworker“, sofern sie ihren Lebensunterhalt ausschließlich auf dem eingangs beschriebenen Wege erarbeiten, als Selbstständige gelten und sich folglich auch selbst gegen Krankheit und mit Blick auf die Rente versichern müssen? Ob die Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit erfüllt sind, lässt sich nur anhand der Umstände des Einzelfalls entscheiden. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 in der Bundestagsdrucksache 18/3032 wird verwiesen. 8. Wie bewertet die Landesregierung diese Auswirkung der Digi- talisierung in der Arbeitswelt? Die Digitalisierung wird erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitswelt haben. Crowdworking ist eine Folge des Wandels der Arbeitswelt, die aufgrund der Marktdynamik und Hetero- genität der Geschäftsmodelle und der Spezialisierungsgrade Chancen und Risiken bietet. Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen von Crowdworking auf die Arbeitswelt ist derzeit noch nicht möglich. Die Publikation der Forschungsergebnisse der Studie im Auftrag der Bundesregierung bleibt abzuwarten. Drucksache 6/4068 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 9. Falls der Landesregierung keine Daten zu den Fragen 1 bis 9 vorlie- gen, inwieweit hält sie angesichts der von der IG Metall geschätzten Zahl von Clickworkern die statistische Erfassung von „Clickworking“ Tätigkeiten für notwendig? Auf die Antwort zu Frage 8 und die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 15 in der Bundestagsdrucksache 18/3032 wird verwiesen.