Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Oktober 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/41 6. Wahlperiode 27.10.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Geplante Suche nach Erdöl vor Rügen und Offshore-Förderung und ANTWORT der Landesregierung Wie die Ostsee-Zeitung (Ausgabe vom 20.09.2011) berichtete, plant eine deutsch-kanadische Firma seismische Erkundungen auf dem Meeresboden rund 40 Kilometer östlich von Rügen. Die Erkundungen sollen, so gehe es aus dem Antrag an das Bergamt Stralsund hervor, auf einer Sandbank , der Oderbank, durchgeführt werden. Diese befinde sich in einem geschützten Gebiet. 1. Welche Haltung bezieht die Landesregierung zu dem Vorhaben einer möglichen Offshore-Förderung im Gebiet der Oderbank? a) Welche Risiken sieht die Landesregierung dabei für die Meeres- fauna und -flora? b) Welche Risiken sieht die Landesregierung für die Tourismus- branche? c) Welche Konsequenzen ergeben sich daraus aus Sicht der Landes- regierung? Die Fragen 1, 1a), 1b) und 1c) werden zusammenhängend beantwortet. Der geographische Begriff „Oderbank“ ist namengebend für das gesamte beantragte Erlaubnisfeld, welches sich östlich von Rügen befindet und auch andere Bereiche als die der Oderbank einschließt. Die beantragte Erlaubnis bezieht sich auf den Rechtsstatus des Bundesberggesetzes (BBergG). Untersuchungen beziehungsweise Bohrungen oder eine Gewinnung (Förderung) von Erdöl/Erdgas sind erst mit detaillierten Anträgen möglich, die im Beteiligungsverfahren mit allen Trägern öffentlicher Belange zu prüfen sind. In diesen Anträgen wären alle technischen Gegebenheiten, umweltrelevante Belange (Meeresfauna, -flora etc.), touristische Gegebenheiten und andere umfangreich darzulegen. Drucksache 6/41 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Kam es zwischen dem Land und Vertretern des deutsch-kanadischen Unternehmens bislang zu Gesprächen? a) Wenn ja, wann fanden die Gespräche statt und welche Grundzüge hatten die Gespräche? b) Wenn nicht, sind Gespräche geplant (bitte auch eine Verneinung begründen), wann sollen diese stattfinden und welche Zielrichtung sollen die Gespräche haben? Die Fragen 2 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Die Firma Central European Petroleum GmbH (CEP GmbH), mit Sitz in Berlin und kanadischer Muttergesellschaft in Calgary, hat im Jahre 2010 im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus ihre Firmenstrategie präsentiert. Zu b) Die CEP GmbH bietet für alle Interessierten Gespräche zur Darlegung ihrer geplanten Aktivitäten an. 3. Inwieweit hat die Landesregierung oder eine von ihr beauftragte Stelle bereits überprüft, ob das künftige Betreiberunternehmen für eine mögliche Offshore-Förderung vor Rügen über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um der in der EU geltenden Anforderung Rechnung zu tragen, wonach die Umwelthaftung auf dem Verursacherprinzip beruht? a) Wenn ja, zu welchen Resultaten hat die Überprüfung geführt und ist zum jetzigen Zeitpunkt schon eindeutig festgestellt, wer für Schäden infolge einer möglichen Offshore-Förderung finanziell haftbar gemacht werden kann? b) Wenn nicht, wann gedenkt die Landesregierung entsprechende Schritte zu unternehmen? Die Prüfung, dass die für eine ordnungsgemäße Aufsuchung (Erkundung) erforderlichen Mittel aufgebracht werden können, ist Bestandteil des Verfahrens. Zu a) Alle bisher erforderlichen finanziellen Leistungen wurden von der CEP GmbH erbracht. Schäden einer Offshore-Förderung stehen nicht in Rede, da noch keine förderfähigen Lagerstätten im Offshore-Bereich nachgewiesen sind. Das Ergebnis einer Aufsuchung/Erkundung kann auch der Nachweis sein, dass es keine gewinnbaren Vorräte an Erdöl/Erdgas gibt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/41 3 Zu b) Die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit ist Bestandteil eines jeden neuen Antrages. 4. Entspricht es den Tatsachen, dass die Oderbank sich in einem geschützten Gebiet befindet? a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung daraus für eine mögliche Offshore-Förderung in dem Gebiet? b) Welchen Standpunkt bezieht die Landesregierung zu der auf EU- Parlaments-Ebene geführten Diskussion, die einschlägigen Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Einführung eines Verbots zu überprüfen, mit dem Explorations- und Bohrtätigkeit in Offshore -Gewässern untersagt werden, die in einem Umkreis von 80 km um einen Meeresnationalpark oder ein Naturschutzgebiet liegen? c) Bei Vorliegen welcher Voraussetzungen wäre die Landesregierung bereit, ihren Beitrag zu einer Verhinderung einer möglichen Offshore -Förderung vor Rügen zu leisten? Die Ermittlung, unter anderem von Schutzgebieten, mit den hier geltenden Regelungen ist Bestandteil des Verfahrens. Zu a) Sofern durch die zuständigen Behörden Restriktionen unter anderem für Schutzgebiete mitgeteilt werden, sind diese zu beachten. Zu b) Die Anforderungen an die Erdölbohrungen in einem FFH-Gebiet werden im Genehmigungsverfahren geprüft. Zu c) Jede bergbauliche Tätigkeit bedarf der Zulassung eines Betriebsplanes. Die Zulassung unterliegt gesetzlich normierten Prüfvorschriften. Wenn Versagungsgründe vorliegen, ist ein Betriebsplan nicht zulassungsfähig. Drucksache 6/41 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Welche Position vertritt die Landesregierung zu der kürzlich im EU-Parlament vertretenen Auffassung, bis zur Klärung der offenen Sicherheitsfragen einen Genehmigungsstopp für neue Anträge auf Offshore-Förderung zu verhängen? Welche Schlüsse für ihr eigenes Handeln zieht die Landesregierung aus dieser Diskussion? Die Entscheidung über die Genehmigung erfolgt nach rechtsstaatlichen Prinzipien. 6. Welche Anstrengungen hat das Land unternommen bzw. gedenkt das Land zu unternehmen, um bei der Erdöl- und Erdgasförderung in Offshore-Gebieten eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Nordund dem Ostseeraum aufzubauen? Das Bergamt Stralsund arbeitet eng mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover beziehungsweise Clausthal-Zellerfeld zusammen. Dort werden jährlich mehrere Bohrungen auf Erdöl/Erdgas im On- und Offshore-Bereich genehmigt, u. a. im Nationalpark Wattenmeer. 7. In welchen EU-Mitgliedsstaaten greifen, gemessen am internationalen und europäischen Niveau, bereits hervorragende Sicherheitsmaßnahmen im Hinblick auf die Offshore-Förderung? Gerade nach den Ereignissen im Golf von Mexico wurden die ohnehin schon sehr hohen Sicherheitsstandards der Öl- und Gasindustrie zur Erkundung und Förderung von Lagerstätten aktualisiert und präzisiert. Große Fördergebiete in Europa befinden sich in Norwegen, Großbritannien und den Niederlanden mit höchsten Anforderungen an die Sicherheit.