Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Juli 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4112 6. Wahlperiode 10.07.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Regine Lück, Fraktion DIE LINKE Städtebauförderprogramm 2015 und ANTWORT der Landesregierung Laut Information des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus stehen für das Städtebauförderprogramm 2015 rund 56 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel zur Verfügung. Damit werden 41 Kommunen gefördert, darunter der Rückbau von rund 800 dauerhaft leer stehenden Wohnungen in 17 Gemeinden. 1. Was für Gesamtmaßnahmen in den jeweiligen Gemeinden sind aus den einzelnen Städtebauförderprogrammen und mit welcher Höhe Bestandteil des Programms 2015 (um eine Einzelaufstellung der jeweiligen Gemeinde nach Maßnahme, dem jeweiligen Bund-LänderProgramm bzw. Länderprogramm und der jeweiligen Förderhöhe wird gebeten)? Folgende Gesamtmaßnahmen in den jeweiligen Gemeinden sind aus folgenden Städtebauförderprogrammen Bestandteil des Städtebauförderprogramms 2015: Drucksache 6/4112 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Programm Soziale Stadt 2015 Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme Bundes- und Landesfinanzhilfen (in Euro) Greifswald Innenstadt/Fleischervorstadt 860.000 Greifswald Schönwalde II 1.220.000 Neubrandenburg Nordstadt-Ihlenfelder Vorstadt 1.600.000 Rostock Toitenwinkel 660.000 Rostock Dierkow 780.000 Rostock Schmarl 240.000 Schwerin Neu Zippendorf/Mueßer Holz 60.000 Stralsund Grünhufe 260.000 Stralsund Altstadtinsel 560.000 Wismar Altstadt 80.000 Stadtumbau Ost-Programmteil Aufwertung 2015 Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme Bundes- und Landesfinanzhilfen (in Euro) Anklam Altstadtkern 1.600.000 Bützow Altstadt 1.660.000 Eggesin Neubausiedlung 80.000 Friedland Innenstadt 452.000 Goldberg Stadtkern 200.000 Greifswald Innenstadt/Fleischervorstadt 2.165.008 Güstrow Altstadt 460.000 Hagenow Zentrum 720.000 Laage Ortskern 160.000 Malchin Altstadt 840.000 Neubrandenburg Altstadt 1.000.000 Neubrandenburg Oststadt 388.000 Neustrelitz Stadtdenkmal 260.000 Pasewalk Altstadt 540.000 Pasewalk Oststadt 400.000 Rostock Stadtzentrum 478.080 Rostock Schmarl 757.920 Sassnitz Stadthafen 590.000 Schwerin Paulsstadt 3.240.000 Schwerin Schelfstadt/Altstadt 1.600.000 Schwerin Mueßer Holz 400.000 Schwerin Neu Zippendorf 400.000 Stavenhagen Historische Altstadt 450.000 Stavenhagen Basepohl 130.000 Stralsund Knieper West 460.000 Torgelow Wohnumfeldmaßnahme 450.000 Ueckermünde Ost 332.000 Wismar Altstadt 460.000 Wismar Ost-Kagenmarkt 500.000 Woldegk Altstadt 250.000 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4112 3 Stadtumbau Ost-Programmteil Rückbau 2015 Gemeinde Bundes- und Landesfinanzhilfen (in Euro) Borkow 83.800 Breest 62.280 Gadebusch 96.160 Goldberg 99.714 Gutow 9.678 Krien 27.440 Kummerow 4.520 Neubrandenburg 883.940 Neustadt-Glewe 134.026 Parchim 175.546 Penzlin 21.178 Schwerin 153.162 Stavenhagen 194.250 Stralsund 293.758 Strasburg 174.456 Torgelow 69.254 Woldegk 23.830 Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 2015 Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme Bundes- und Landesfinanzhilfen (in Euro) Bad Doberan Altstadt 500.000 Greifswald Innenstadt/Fleischervorstadt 880.000 Güstrow Altstadt 160.000 Neubrandenburg Altstadt 600.000 Parchim Östl. Altstadt 800.000 Rostock Stadtzentrum 1.576.000 Stralsund Altstadtinsel 520.000 Programm Kleinere Städte und Gemeinden 2015 Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme Bundes- und Landesfinanzhilfen (in Euro) Ahlbeck Ortskern 1.444.000 Marlow Stadtkern 1.648.000 Waren Papenberg 1.274.000 Drucksache 6/4112 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Programm Städtebaulicher Denkmalschutz 2015 Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme Bundes- und Landesfinanzhilfen (in Euro) Altentreptow Altstadtkern 400.000 Bad Doberan Altstadt 360.000 Barth Historischer Stadtkern Ost/West/Hafenbereich 960.000 Dömitz Ortskern 160.000 Grabow Stadtkern 800.000 Greifswald Innenstadt/Fleischervorstadt 950.000 Güstrow Altstadt 688.000 Ludwigslust Altstadt 680.000 Malchow Stadtinsel und westliche Altstadt/Klosteranlage 720.000 Neubrandenburg Altstadt 760.000 Neustrelitz Stadtdenkmal 480.000 Parchim Östliche Altstadt 480.000 Rostock Stadtzentrum 1.200.000 Stralsund Altstadtinsel 2.712.000 Teterow Historischer Stadtkern 800.000 Wismar Altstadt 2.552.000 Wolgast Innenstadt 960.000 Landeseigenes Städtebauförderprogramm 2015 Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme Landesfinanzhilfen (in Euro) Anklam Innenraumsanierung Einzeldenkmal 46.800 Crivitz Modernisierung von Räumlichkeiten für eine Schulküche 16.500 Dargun Hortanbau 130.000 Gadebusch Sanierung eines Einzeldenkmals 266.000 Jarmen Altstadt 140.000 Tessin Sanierung des Bahnhofgebäudes 400.000 2. In welchen Gemeinden wurden Mittel für den Rückbau mit dem Programm 2015 bewilligt (bitte Auflistung der jeweiligen Gemeinde mit Anzahl der WE, die rückgebaut werden sollen bzw. wurden)? In folgenden Gemeinden wurden Mittel für den Rückbau dauerhaft leer stehender Wohnungen mit dem Programm 2015 bewilligt: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4112 5 Stadtumbau Ost-Programmteil Rückbau 2015 Gemeinde Bundes- und Landesfinanzhilfen (in Euro) Anzahl rückzubauender WE Borkow 83.800 32 Breest 62.280 24 Gadebusch 96.160 16 Goldberg 99.714 36 Gutow 9.678 4 Krien 27.440 8 Kummerow 4.520 1 Neubrandenburg 883.940 282 Neustadt-Glewe 134.026 24 Parchim 175.546 57 Penzlin 21.178 8 Schwerin 153.162 60 Stavenhagen 194.250 50 Stralsund 293.758 101 Strasburg 174.456 52 Torgelow 69.254 23 Woldegk 23.830 8 3. Wie viele Wohnungen wurden im Jahr 2014 rückgebaut, wie viele davon in Teilrückbau? Im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost, Programmteil Rückbau dauerhaft leer stehender Wohnungen wurden im Jahr 2014 insgesamt 593 Wohnungen zurückgebaut, davon 80 Wohnungen durch Teilrückbaumaßnahmen. 4. Wie beurteilt die Landesregierung das Verhältnis zwischen der Rückbauförderung und den tatsächlich entstehenden Rückbaukosten und welche Schlussfolgerungen werden gegebenenfalls gezogen für die weitere Förderung? Die Rückbauförderung im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost zielt auf eine Unterstützung von Wohnungseigentümern ab, um nicht benötigte Wohnungen vom Markt zu nehmen. Drucksache 6/4112 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Gefördert werden Rückbaukosten mit bis zu 60 Euro/m² bei Vollabriss und bis zu 100 Euro/m² bei Teilrückbau. Bis zum Jahr 2009 betrug gemäß der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung die Förderobergrenze 60 Euro/m² (Bundes- und Landesfinanzhilfen). Der Erhöhung auf 70 Euro/m² ab dem Jahr 2010 hat der Bund unter dem Blickwinkel von Kostensteigerungen stattgegeben. Für eine weitere Erhöhung hat der Bund bisher keine Berechtigung gesehen. Dies lässt sich auch aus den bislang vorliegenden Abrechnungen nicht generell ableiten. Derzeit läuft eine Evaluierung des Bundes zum Programm Stadtumbau Ost. Hierbei wird auch dieser Sachverhalt beleuchtet. 5. Welche Gemeinden konnten mit ihren Anträgen für die jeweiligen Städtebauförderprogramme nicht in das Programm 2015 aufgenommen werden (um eine Übersicht nach Gemeinden, geplanten Maßnahmen , jeweiligem Umfang und Programm wird gebeten)? Folgende Gemeinden/Gesamtmaßnahmen konnten nicht in die Städtebauförderprogramme 2015 aufgenommen werden: Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme Antragshöhe Finanzhilfen (in Euro) Programmantrag Altefähr Stadthafen 1.025.000 Landeseigenes Städtebauförderprogramm Bergen Innenstadt 750.000 Kleinere Städte und Gemeinden Boizenburg Sanierung Gebäude Kirchplatz 6 rückwärtig 175.000 Landeseigenes Städtebauförderprogramm Borkow Hauptstraße 22-24 38.200 Stadtumbau Ost Programmteil Rückbau Burg Stargard Netzwerk DA!SEIN 2.450.000 Kleinere Städte und Gemeinden Demmin Historischer Stadtkern/Anklamer Vorstadt 450.000 Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung Feldberg Netzwerk DA!SEIN 450.000 Kleinere Städte und Gemeinden Grabow Lassahner Straße 28- 36 135.910 Stadtumbau Ost Programmteil Rückbau Greifswald Ostseeviertel/ Parkseite 700.000 Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung Grevesmühlen Altstadt 1.100.000 Landeseigenes Städtebauförderprogramm Heringsdorf Ortskern 945.000 Kleinere Städte und Gemeinden Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4112 7 Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme Antragshöhe Finanzhilfen (in Euro) Programmantrag Kamminke Fischerdorf am Kleinen Haff 589.200 Landeseigenes Städtebauförderprogramm Klütz Ortskern 1.200.000 Landeseigenes Städtebauförderprogramm; Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung Krakow am See Altstadt 535.000 Landeseigenes Städtebauförderprogramm Löcknitz Ortskern 595.000 Landeseigenes Städtebauförderprogramm Löcknitz Sanierung und Entwicklung des Schulstandortes „Schuloase“ 3.115.324 Landeseigenes Städtebauförderprogramm Malchin Remplin 81.650 Stadtumbau Ost Programmteil Rückbau Mirow Stadtkern 250.000 Landeseigenes Städtebauförderprogramm Neubrandenbu rg Datzeberg 135.916 Stadtumbau Ost Programmteil Rückbau Neukloster Altstadt 600.000 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Neustrelitz Kiefernheide 809.439 Stadtumbau Ost Programmteil Rückbau Pasewalk Umbau Prenzlauer Straße 15 1.420.000 Landeseigenes Städtebauförderprogramm Penzlin Stadtkern 770.000 Städtebaulicher Denkmalschutz Ost Plau am See Sanierung Gebäude Markt 1 300.000 Landeseigenes Städtebauförderprogramm Rostock Warnemünde 1.500.000 Landeseigenes Städtebauförderprogramm Sassnitz Altstadt 750.000 Städtebaulicher Denkmalschutz Ost Schwerin Hafenkante Ziegelsee 900.000 Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung Schwerin Lankow 3.500.000 Stadtumbau Ost, Programmteile Aufwertung und Rückführung städtischer Infrastruktur; Soziale Stadt Schwerin Lankow Mitte 2.111.434 Stadtumbau Ost Programmteil Rückbau Schwerin Neu Zippendorf 130.714 Stadtumbau Ost Programmteil Rückbau Stavenhagen Sanierung und Umgestaltung des Bahnhofgebäudes 313.650 Landeseigenes Städtebauförderprogramm Drucksache 6/4112 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme Antragshöhe Finanzhilfen (in Euro) Programmantrag Stavenhagen Neubaugebiet Weststadt 970.223 Stadtumbau Ost Programmteil Rückbau Strasburg Westliches Stadtgebiet 276.570 Stadtumbau Ost Programmteil Rückbau Strasburg Östliches Stadtgebiet 62.892 Stadtumbau Ost Programmteil Rückbau Strasburg Rosenthal Blöcke/Lauenhagen Blöcke/ Schwarzensee Blöcke/Gehren Blöcke 37.517 Stadtumbau Ost Programmteil Rückbau Strasburg 1. Siedlungsweg 86.000 Stadtumbau Ost Programmteil Rückbau Torgelow Stadtmitte 1.125.000 Kleinere Städte und Gemeinden Woldegk Stadt Woldegk und Ortsteile 398.390 Stadtumbau Ost Programmteil Rückbau Wolgast Fischerwiek 177.800 Städtebaulicher Denkmalschutz Ost 6. Welche Städte des Landes werden voraussichtlich Fördermittel aus dem Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode bis 2020 für städtebauliche Maßnahmen erhalten können und welche der integrierten Stadtentwicklungskonzepte sind bereits geprüft bzw. liegen zur Prüfung vor? Grundsätzlich sind alle 23 Ober- und Mittelzentren des Landes antragsberechtigt. Außer Bergen haben alle ein integriertes Stadtentwicklungskonzept beziehungsweise ein EFREStrategiepapier eingereicht. Alle Konzepte wurden geprüft. 7. Was hat sich insbesondere inhaltlich beim Vergleich der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2015 zur Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2014 geändert? In der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2015 sind inhaltlich insbesondere die Themen „Grün in der Stadt“ und „Barrierefreiheit“ verstärkt hervorgehoben worden.