Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Juli 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4114 6. Wahlperiode 10.07.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Steuerstraftaten in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung geht bei der Auslegung des Begriffs Anzeige – entsprechend der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 03.03.2015, Landtagsdrucksache 6/3705 – davon aus, dass die Anfrage sämtliche in den Sachgebieten für Steuerstrafrecht und Steuerfahndung (Fragen 1 bis 4) beziehungsweise in den Staatsanwaltschaften (Fragen 5 bis 7) eingegangenen Beschuldigungen durch private Personen zum Gegenstand hat. Andere Mitteilungen, wie beispielsweise behördeninterne Meldungen oder Meldungen von anderen öffentlichen Stellen, sind in den nachfolgenden Daten nicht enthalten. Drucksache 6/4114 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie viele Anzeigen wegen Steuermissbrauchs oder Steuerverkürzung, auch anonym, gab es im 1. Quartal 2015 in den Finanzämtern Mecklenburg-Vorpommerns (bitte für alle Finanzämter separat darstellen )? Die Anzahl der im 1. Quartal 2015 insgesamt landesweit eingegangenen Anzeigen stellt sich wie folgt dar: Anzeigeneingänge im 1. Quartal 2015 Namentlich Anonym Gesamt Anzahl insgesamt 24 70 94 - davon im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts: Greifswald 3 3 6 Güstrow 0 2 2 Hagenow 1 16 17 Malchin 2 1 3 Neubrandenburg 3 8 11 Ribnitz-Damgarten 3 6 9 Rostock 1 6 7 Schwerin 3 15 18 Stralsund 2 2 4 Waren 4 2 6 Wismar 1 7 8 - davon andere oder bisher ungeklärte Zuständigkeitsbereiche 1 2 3 2. Wie viele dieser Anzeigen waren substantiiert? Die Landesregierung ordnet dem Begriff der substantiierten Anzeige diejenigen Sachverhalte zu, in deren Folge ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde. Es ergeben sich folgende Verfahrensstandzahlen zur den Anzeigeneingängen des 1. Quartals 2015: Anzeigeneingänge im 1. Quartal 2015 Namentlich Anonym Gesamt - Anzahl 24 70 94 - davon bisher Strafverfahren eingeleitet 1 1 2 - davon bisher anderweitig erledigt 8 45 53 - davon bisher noch nicht bearbeitet 15 24 39 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4114 3 3. Wie viele richten sich gegen Privatpersonen und wie viele gegen Unternehmen? Welche Betriebsgröße haben die betreffenden Unternehmen? Der Landesregierung liegen die erbetenen Informationen nicht vor. Täter einer Steuerstraftat können ausschließlich natürliche Personen sein. Folglich richtet sich die statistische Fallerfassung in den Sachgebieten für Steuerstrafrecht und Steuerfahndung, auch soweit eine Anzeige den unternehmerischen Bereich betrifft, stets gegen die verantwortlich handelnden natürlichen Personen. Werden in einer Anzeige lediglich ein Unternehmen, aber nicht die dafür verantwortlich handelnden natürlichen Personen benannt, erfolgt deren statistische Erfassung zunächst gegen Unbekannt. 4. Wie ist der Aufklärungsstand bzw. Strafverfolgungsstand? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 5. Wie viele Anzeigen wegen Fördermittelmissbrauchs und Missbrauchs von Landesförder-mitteln, auch anonym, gab es im 1. Quartal 2015? 6. Wie viele Anzeigen waren substantiiert? 7. Wie ist der Aufklärungsstand bzw. Strafverfolgungsstand? Zu 5, 6 und 7 Der Landesregierung sind keine Anzeigen wegen Fördermittelmissbrauchs und Missbrauchs von Landesfördermitteln im 1. Quartal 2015 bekannt.