Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. August 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4116 6. Wahlperiode 06.08.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Personalausgaben und Stellenanzahl an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen Mecklenburg-Vorpommerns im Jahr 2014 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Die Fragen dieser Kleinen Anfrage beziehen sich einerseits auf Personalausgaben und zum anderen auf Stellenzahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Antworten zu beiden Themenkomplexen unabhängig voneinander zu betrachten sind. Es sind keine Rückschlüsse für den jeweils anderen Bereich möglich. So sind beispielsweise nicht ausgereichte Personalausgabemittel nicht auf unbesetzte Stellen zu reduzieren. Hier sind differenzierte Betrachtungen erforderlich. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass im Stellenplan des Schulbereiches für ein Haushaltsjahr auch schon immer die Stellen für die in der Haushaltsaufstellung zugrunde gelegte Schülerzahl ab 01.08. ausgewiesen werden. Eine Ausfinanzierung dieser Stellen aufgrund einer höheren Schülerzahl erfolgt aber erst ab 01.08. des jeweiligen Haushaltsjahres. Aus den Stellen gemäß Stellenplan 2015 kann deshalb kein Rückschluss auf die im Schuljahr 2014/2015 zur Verfügung stehenden Stellen gezogen werden. Drucksache 6/4116 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. In welcher Höhe wurden die Personalausgaben in den Schulkapiteln des Doppelhaushaltes im Jahr 2014 nicht ausgeschöpft? 2. Wie hoch ist die Differenz zwischen Planungsansatz und Personalausgaben im Jahr 2014? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Der Mittelabfluss und die Differenzen der Personalausgaben in den Schulkapiteln stellen sich wie folgt dar (Angaben in Euro): Kapitel Hauptgruppe 4 (Personalausgaben) Titel 981.99 Abführung an den Versorgungsfonds Differenz Gesamt-Soll einschließlich Rest Vorjahr Gesamt-Ist einschließlich Rest Rechnungsjahr Ist 0750 35.860.112,44 64.055.468,70 2.104,98 -28.197.461,24 0751 132.223.400,00 130.254.614,81 575.714,81 1.393.070,38 0752 106.297.900,00 99.886.308,38 632.494,09 5.779.097,53 0753 80.500.800,00 82.241.676,23 364.150,31 -2.105.026,54 0754 211.211.200,00 195.464.070,05 731.309,83 15.015.820,12 0755 139.408.000,00 122.798.772,46 619.370,93 15.989.856,61 0756 84.559.900,00 81.061.219,08 237.930,61 3.260.750,31 Gesamtsumme 790.061.312,44 775.762.129,71 3.163.075,56 11.136.107,17 3. Welche Gründe führt die Landesregierung für eine Unterausschöpfung an, wenn sich eine Differenz zwischen Planungsansatz und tatsächlichen Ausgaben ergibt? Bei dem angegebenen Soll handelt es sich um eine Planungsgröße aus dem Kalenderjahr 2012 für 2014. Die Landesregierung plant die gemäß Stellenplan zu veranschlagenden Personalausgabenbudgets in der Haushaltsaufstellung gemäß Haushaltsaufstellungserlass des Finanzministeriums . Die geplanten Personalausgaben stellen eine Ermächtigung durch den Haushaltsgesetzgeber und somit eine Ausgabenobergrenze dar. Setzt man den Planungsansatz von 790.061.312,44 Euro ins Verhältnis zur entstandenen Differenz, ergibt sich eine Abweichung von 1,4 Prozent. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4116 3 In einem Beschäftigungssystem mit über 11.000 Stellen gibt es zudem immer Fluktuationen, sodass Stellen temporär unbesetzt sein können. Einige geplante Maßnahmen wurden zudem erst im laufenden Schuljahr ausgeschrieben oder sind erst im laufenden Schuljahr angelaufen, wodurch die entsprechenden Stellen zum Schuljahresbeginn noch nicht besetzt sein konnten. Bezüglich der Besetzung von Stellen wird auch auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/4013 verwiesen. Die Unterrichtsversorgung war und ist jedoch jederzeit gesichert. 4. Wie viele Stellen und Stellenanteile an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen sind zusätzlich - über die aus Sicht der Unterrichtsversorgung erforderlichen Stellen und Stellenanteile (Drucksache 6/3953; Antwort zu Frage 1) hinaus - für jeweils welchen Zweck vorhanden? 5. Wie viele der unter der Antwort auf die Frage 4 genannten Stellen und Stellenanteile sind zum 30. April 2015 nicht besetzt? 6. Wie hoch ist die Stellenanzahl, die der Antwort der Landesregierung auf die Antwort zur Frage 1 der Drucksache 6/3953 zugrunde liegt? 7. Ergibt die Stellenanzahl der Fragen 4 und 6 in der Summe die Gesamtstellenzahl, die in den Schulkapiteln des Doppelhaushaltes 2014/2015 ausgewiesen ist? 8. Wie hoch ist die Differenz in der Stellenanzahl, falls die Stellen der Fragen 4 und 6 nicht die Summe der Gesamtstellenzahl widerspiegelt? Die Fragen 4, 5, 6, 7 und 8 werden zusammenhängend beantwortet. Da sich die Fragen auf die Drucksache 6/3953 beziehen, wird der Arbeitsstand vom 30.04.2015 der Beantwortung zugrunde gelegt. Weiterhin wird bei der Beantwortung zwischen den Personengruppen Lehrkräfte, Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Anwärterinnen und Anwärtern/Referendarinnen und Referendaren unterschieden. Insgesamt weist der Haushaltsplan 2014 in den Schulkapiteln 0751 bis 0756 in der Summe 11.726 Stellen für Lehrkräfte, Anwärterinnen und Anwärter/Referendarinnen und Referendare sowie für Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung aus. Drucksache 6/4116 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Stellen für Lehrkräfte Im Rahmen des Haushaltsvollzuges stehen für das Schuljahr 2014/2015 mit Stand 30.04.2015 in den Kapiteln 0751 bis 0756 10.603 Stellen für Lehrkräfte zur Verfügung. Diese Stellenzahl ergibt sich zum einen aus den mit dem Finanzministerium vereinbarten Schüler-LehrerRelationen von 14,0 im Bereich der allgemein bildenden Schulen und 26,6 im beruflichen Bereich sowie den Zuschlägen des Zukunftsprogramms „Gute Schule in MecklenburgVorpommern “ und Zuschlägen für die Gewährung von Altersanrechnungsstunden sowie unter Berücksichtigung der im laufenden Schuljahr erfolgten haushaltsrechtlichen Maßnahmen, wie beispielsweise die Anpassung von Stellenzahlen aufgrund der Schülerzahlentwicklung gemäß § 8 Absatz 18 Haushaltsgesetz 2014/2015 oder auch durch Umsetzungen von Stellen. Den zuständigen Schulbehörden wurden im Schuljahr 2014/2015 bis zum 30.04.2015 10.482 Stellen, inklusive der Nachsteuerungen aufgrund höherer Schülerzahlen, zugewiesen. Darin enthalten sind die Stellen für das Grundbudget der allgemein bildenden Schulen beziehungsweise Grundbedarf der beruflichen Schulen, des Zusatz- und Anrechnungsbedarfes sowie Zuschläge aus dem Zukunftsprogramm „Gute Schule in Mecklenburg-Vorpommern“ und im Bereich der beruflichen Schulen Stellen für arbeitsvertragliche Verbindlichkeiten und zur Absicherung der fachspezifischen Unterrichtsversorgung. Die zuständigen Schulbehörden wiesen den Schulen ihres Zuständigkeitsbereiches unter Berücksichtigung der rechtlichen Regelungen Gesamtbudgets für das Schuljahr 2014/2015 zu. Bei der Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3953 wurde für die Ermittlung der freien Stellen aus Sicht der Unterrichtsversorgung von diesen den Schulen zugewiesenen Stellen ausgegangen, weil nur diese für die Absicherung des Unterrichts relevant sind. Die Differenz zwischen den zur Verfügung stehenden Stellen im Schuljahr 2014/2015 und den den zuständigen Schulbehörden zugewiesenen Stellen erklärt sich wie folgt: 24 Stellen wurden im Rahmen der Regelungen des Haushaltsgesetzes und der Landeshaushaltsordnung kapitelübergreifend genutzt. Im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur standen von den zusätzlichen Stellen aufgrund des Schülerzahlaufwuchses am 30.04.2015 noch 24 Stellen als Steuerungsreserve für die Förderung von Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, die Weiterentwicklung von außerschulischen Lernorten sowie für den Bereich der pädagogischen und sonderpädagogischen Förderung zur Verfügung (davon elf Stellen für die Förderung von Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, zehn Stellen für die Weiterentwicklung außerschulischer Lernorte). Von den im Rahmen des Zukunftsprogramms vorgesehenen Stellen für Fort-, Aus- und Weiterbildung waren 26 Stellen den Schulbehörden noch nicht zugeordnet, da die entsprechenden Maßnahmen noch nicht begonnen hatten beziehungsweise die tatsächlichen Referendarzahlen geringer waren als die geplanten. 25 Stellen der zusätzlich mit der verbindlichen Zweckbindung „Altersanrechnungsstunden für über 60-jährige Lehrkräfte“ durch den Landeshaushalt bereitgestellten Stellen wurden durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die Bewirtschaftung gesperrt und somit nicht an die Schulbehörden ausgereicht, da die Anzahl der anspruchsberechtigten Lehrkräfte geringer war als ursprünglich angenommen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4116 5 Die für die Gewährung von Altersanrechnungsstunden für über 60-jährige Lehrkräfte erforderliche Stellenzahl beruht auf Prognoserechnungen aus dem Jahre 2012 und berücksichtigt daher weder die Beendigung des Lehrerpersonalkonzeptes noch veränderte rentenrechtliche Regelungen. Für den Doppelhaushalt 2016/2017 werden die aktuell vorliegenden Erkenntnisse für die Ermittlung des Teilbudgets mit der verbindlichen Zweckbindung „Altersanrechnungsstunden für über 60-jährige Lehrkräfte“ berücksichtigt. Um schnell und flexibel auf unvorhergesehene Bedarfe reagieren zu können, wurde auch im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Versorgungsreserve gebildet. Im April war diese noch in Höhe von 22 Stellen vorhanden. Dies entspricht rund 0,2 Prozent der gesamten Stellenanzahl für Lehrkräfte. Stellen für Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung Des Weiteren stehen im Schuljahr 2014/2015 503 Stellen für Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung zur Verfügung. Von diesen waren mit Stand 30.04.2015 496 Stellen besetzt. Stellen für Referendarinnen und Referendare Von den für Anwärterinnen und Anwärter und Referendarinnen und Referendare mit Stand 30.04.2015 zur Verfügung stehenden 711 Stellen (605 Stellen gemäß Haushaltsplan zuzüglich 106 Stellen Sollveränderung) waren 531 besetzt.