Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Juli 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4119 6. Wahlperiode 14.07.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Asylbewerber, Asylanten und/oder illegale Flüchtlinge im Familienverbund und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Asylbewerber, Asylanten und/oder illegale Flüchtlinge wurden im Familienverbund im Jahr 2014 in MecklenburgVorpommern zentral oder dezentral untergebracht? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Personen Landeshauptstadt Schwerin 40 Ludwigslust-Parchim 396 Mecklenburgische Seenplatte 500 Nordwestmecklenburg 53 Rostock 815 Vorpommern-Rügen 499 Die Hansestadt Rostock und der Landkreis Vorpommern-Greifswald haben mitgeteilt, dass diese Angaben statistisch nicht erfasst werden. Drucksache 6/4119 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Asylbewerber, Asylanten und/oder illegale Flüchtlinge beantragten im Familienverbund im Jahr 2014 in MecklenburgVorpommern Asyl? a) Wie viele dieser Anträge wurden positiv bewertet? b) Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt? c) Wie viele dieser Anträge befinden sich noch in Bearbeitung? Zu 2, a), b), c) Auf Anfrage der Landesregierung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Asylanträgen im Familienverbund hat dieses am 25.06.2015 mitgeteilt, dass keine Statistiken darüber geführt werden, wie viele Antragsteller im Familienverband Asyl beantragen. Es kann auch nichts über einen Ausgang dieser Verfahren sagen. Die Bundesamtsstatistiken sind rein personenbezogen. Eigene Erkenntnisse zur Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. 3. Wie viele Asylbewerber, Asylanten und/oder illegale Flüchtlinge wurden im Jahr 2014 im Familienverbund abgeschoben? 451 Personen. 4. Wie oft konnten Abschiebungen im Jahr 2014 nicht durchgeführt werden, da Personen nicht im Familienverbund abgeschoben werden konnten? Wie viele Personen wurden auf Grund dessen nicht abgeschoben? Bei 41 Familien konnten die Abschiebungen nicht durchgeführt werden. Betroffen waren insgesamt 198 Personen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4119 3 5. Wie viele Asylbewerber, Asylanten und/oder illegale Flüchtlinge wurden im Familienverbund im Jahr 2015 in MecklenburgVorpommern zentral oder dezentral untergebracht? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Personen Landeshauptstadt Schwerin 53 Ludwigslust-Parchim 531 Mecklenburgische Seenplatte 422 Nordwestmecklenburg 124 Rostock 1.065 Vorpommern-Rügen 368 Die Hansestadt Rostock und der Landkreis Vorpommern-Greifswald haben mitgeteilt, dass diese Angaben statistisch nicht erfasst werden. 6. Wie viele Asylbewerber, Asylanten und/oder illegale Flüchtlinge beantragten im Familienverbund im Jahr 2015 in MecklenburgVorpommern Asyl? a) Wie viele dieser Anträge wurden positiv bewertet? b) Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt? c) Wie viele dieser Anträge befinden sich noch in Bearbeitung? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 7. Wie viele Asylbewerber, Asylanten und/oder illegale Flüchtlinge wurden im Jahr 2015 im Familienverbund abgeschoben? 177 Personen. Drucksache 6/4119 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 8. Wie oft konnten Abschiebungen im Jahr 2015 nicht durchgeführt werden, da Personen nicht im Familienverbund abgeschoben werden konnten? Wie viele Personen wurden auf Grund dessen nicht abgeschoben? Bei 33 Familien konnten die Abschiebungen nicht durchgeführt werden. Betroffen waren insgesamt 163 Personen. 9. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit mehrere untereinander verwandte Asylbewerber, Asylanten und/oder illegale Flüchtlinge als Familienverband gelten? Bei der Betrachtung ist im Lichte des Schutzes von Ehe und Familie nach Artikel 6 des Grundgesetzes von der sogenannten Kernfamilie auszugehen. Dazu zählen regelmäßig - Eltern mit ihren gemeinsamen minderjährigen Kindern sowie den Stief- und Pflegekindern, - Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern sowie den Stief- und Pflegekindern und - kinderlose nachweislich verheiratete Ehepaare. 10. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit abgelehnte Asylbewerber, Asylanten und/oder illegale Flüchtlinge nicht abgeschoben werden können, da dies nicht im Familienverbund möglich ist? Die Gründe, die zum Abbruch einer Maßnahme führen, können unterschiedlicher Natur sein. Die Gründe für die in den Jahren 2014 und 2015 abgebrochenen Maßnahmen liegen darin, dass entweder mindestens ein Familienmitglied erkrankt, mindestens ein Familienmitglied untergetaucht beziehungsweise mindestens ein Familienmitglied renitent war.