Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Juli 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4125 6. Wahlperiode 10.07.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen Mecklenburg-Vorpommerns zum Schuljahr 2015/2016 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Am 05.06.2015 wurde den öffentlichen allgemein bildenden Schulen des Landes bereits zum zweiten Mal vor den Sommerferien ein verbindliches Gesamtbudget mit den Lehrerwochenstunden des Grundbudgets, des Zusatzbedarfes und des Anrechnungsbedarfes für das Schuljahr 2015/2016 zugewiesen. Für die öffentlichen allgemein bildenden Schulen konnte durch diese frühe verbindliche Zuweisung eine höhere Planungssicherheit und damit einhergehend eine Verringerung des Planungsaufwandes erzielt werden. Für etwaige Steuerungsprozesse und gegebenenfalls erforderliche Nachsteuerungen zum Schuljahresstart 2015/2016 werden im Planungsprozess entsprechende Steuerungs- und Versorgungsreserven gebildet. Drucksache 6/4125 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie hoch ist das bei der Stundenzuweisung für das Grundbudget einbehaltene Prozent in Stellen und Stellenanteilen ausgedrückt (bitte getrennt nach Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? Gemäß § 3 Unterrichtsversorgungsverordnung 2014/2015 und 2015/2016 erhalten die öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Abendgymnasien ein verbindliches Grundbudget an Lehrerwochenstunden als Unterrichtsstundenpool. Bemessungsgrundlage für das Grundbudget im Schuljahr 2015/2016 sind wie im Schuljahr 2014/2015 99 Prozent des rechnerischen Grundbedarfs einer Schule auf Basis der Schülerzahl des Schuljahres 2013/2014. Nachsteuerungen beim Grundbudget des Schuljahres 2014/2015 werden bei der Ermittlung des Grundbudgets für das Schuljahr 2015/2016 berücksichtigt. Liegt die anerkannte Schülerzahl zum 15. Mai 2015 höher oder niedriger als die Schülerzahl im Schuljahr 2013/2014 beziehungsweise 2014/2015 erfolgt eine Grundbudgetanpassung im erforderlichen Umfang. Somit bestehen Steuerungsmöglichkeiten für die Staatlichen Schulämter. Es wird nicht pauschal bei jeder Schule ein Prozent abgezogen und einbehalten. Eine Aussage darüber, in welchem Umfang jeweils die Anpassung des Grundbudgets bei den verschiedenen Schularten beziehungsweise in den Schulamtsbereichen erfolgte, ist nicht möglich, da jeder Steuerungsprozess einzeln zu betrachten ist und einzelschulbezogene Daten zu den Steuerungsprozessen der Staatlichen Schulämter der Landesregierung nicht vorliegen. Eine Aufschlüsselung rechnerisch ermittelter Werte nach Schularten ist aus diesen Gründen nicht zielführend, da keine tatsächlich vorhandenen Versorgungsreserven unter Berücksichtigung etwaiger Steuerungsprozesse abgebildet werden. Für Steuerungsprozesse im Zusammenhang mit der verbindlichen Budgetzuweisung wurden von den Staatlichen Schulämtern Stellen in Höhe von einem Prozent des Grundbedarfes 2013/2014 gemäß nachfolgender Tabelle eingesetzt: Staatliches Schulamt ein Prozent vom Grundbedarf im Schuljahr 2013/2014 in Stellen Greifswald 20,7 Neubrandenburg 12,8 Rostock 17,6 Schwerin 17,4 Mecklenburg-Vorpommern gesamt 68,5 Darüber hinaus stehen den Staatlichen Schulämtern 71 Stellen aufgrund des Schülerzahlaufwuchses im Schuljahr 2014/2015 für weitere Steuerungsprozesse beziehungsweise als Versorgungsreserve für gegebenenfalls nach dem ersten Unterrichtstag erforderliche Nachsteuerungen zur Verfügung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4125 3 2. Wie hat sich die Schülerzahl vom Schuljahr 2013/2014 bis zum Schuljahr 2015/2016 entwickelt (bitte getrennt nach Schularten angeben)? Im Schuljahr 2013/2014 betrug die für die Stundenzuweisung an die öffentlichen allgemein bildenden Schulen relevante Schülerzahl gemäß Gesamtbedarfserhebung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 123.248 Schülerinnen und Schüler. Gemäß Gesamtbedarfsmeldung der Staatlichen Schulämter beträgt die maßgebliche Schülerzahl im Schuljahr 2014/2015 125.403 Schülerinnen und Schüler. Die Verteilung dieser Schülerinnen und Schüler nach Schularten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Da das Schuljahr 2015/2016 noch nicht begonnen hat, kann für dieses Schuljahr noch keine Schülerzahl angegeben werden. Schülerzahl an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen nach Schularten gemäß Gesamtbedarfserhebung in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 Schulart * Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Grundschule 44.444 45.007 Förderschule 8.128 8.239 Integrative Gesamtschule** 4.163 4.382 Regionale Schule 38.187 38.956 Gymnasium 28.326 28.819 Gesamt MV 123.248 125.403 * Bei der Ermittlung der Verteilung der Schülerzahlen auf die Schularten wurde darauf abgestellt, welcher Schulart die Schülerinnen und Schüler jeweils zuzuordnen sind. Beispielsweise wurden alle Schülerinnen und Schüler, die Grundschulklassen an Regionalen Schulen besuchen, der Schulart Grundschule zugeordnet. **inklusive der Schülerinnen und Schüler der Einführungs- und Qualifikationsphase 3. Wie hat sich seit dem Schuljahr 2013/2014 bis zum Schuljahr 2014/2015 unter Abzug der nicht besetzten Stellen und nicht besetzten Stellenanteile im Schuljahr 2014/2015 die Schüler-Lehrer-Relation entwickelt (bitte getrennt nach Schularten angeben)? Die statistische Veröffentlichung der Kultusministerkonferenz in der Dokumentation Nr. 204 vom März 2014 (http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/Statistik/Dokumentationen/ SKL_Dok _2012.pdf) beschreibt die Schüler-Lehrer-Relation wie folgt: Drucksache 6/4125 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 In der Relation „Schüler je Lehrer“ (S/L) werden alle Schülerinnen und Schüler auf alle Vollzeitlehrer-Einheiten bezogen, das heißt, es wird nicht ausgedrückt, wie viele Schülerinnen und Schüler einer Lehrkraft während des Unterrichtes tatsächlich gegenüberstehen (Klassengröße) oder wie viele Stunden die Schülerinnen und Schüler wöchentlich erteilt bekommen. Vielmehr handelt es sich bei S/L um eine Größe, die die Versorgung der Schulen mit Lehrpersonal beschreibt, aber keine Aussagen über den Lehrerbedarf oder die Unterrichtsversorgung während der Berichtszeit ermöglicht. Die Zahl der Vollzeitlehrer-Einheiten in einem Land steht für die Zahl der Stellen für „Original-Lehrkräfte“ zuzüglich Vertretungsreserve in einem Land und beinhaltet auch die auf Stellenäquivalente umgerechneten vergüteten Stunden der Lehrkräfte, die nicht zur Erteilung von Unterricht, sondern für andere Aufgaben verwendet werden (Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden). Daher dient S/L eher der Quantifizierung der bereitgestellten Lehrerstellen je Schülerin und je Schüler als der Beschreibung der Unterrichtssituation in den Ländern und ist damit mehr ein Indikator für die haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen . Für die allgemein bildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft in MecklenburgVorpommern ergeben sich für die erfragten Schuljahre rechnerisch unter Berücksichtigung der für die Unterrichtsversorgung zur Verfügung stehenden Stellen folgende Schüler-LehrerRelationen : Schuljahr Rechnerische Schüler-Lehrer-Relation 2013/2014 14,0 2014/2015 13,4 Die angegebenen rechnerischen Schüler-Lehrer-Relationen wurden wie folgt ermittelt: Division der Schülerzahlen an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen in den entsprechenden Schuljahren durch das den unteren Schulbehörden in den entsprechenden Schuljahren zugewiesene Stellenäquivalentbudget. Da den Staatlichen Schulämtern ein Gesamtbudget an Stellen zugewiesen wird, bei dem nicht nach Schularten differenziert wird, kann eine Ermittlung der Werte nach Schularten nicht erfolgen. Die in der oben aufgeführten Tabelle dargestellten rechnerischen Schüler-Lehrer-Relationen sind nicht identisch mit den Schüler-Lehrer-Relationen gemäß den statistischen Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz.