Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Juli 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4130 6. Wahlperiode 14.07.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bauinvestitionen an Theatern und ANTWORT der Landesregierung Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur kündigte am 2. Juni 2015 an, dass die Landesregierung zukünftig mehr als 40 Millionen Euro für Bauinvestitionen an Theatern bereitstellt. 1. Aus welchen Programmen (Städtebaufördermittel des Bundes, EFRE etc.) werden die angekündigten 40 Millionen bereitgestellt (bitte nach Standort, Gebäuden und evtl. Maßnahmen getrennt angeben)? 2. Waren bereits im Doppelhaushalt 2014/2015 für die angekündigten Bauinvestitionen Mittel eingeplant (wenn ja, bitte jeweils die Maßnahme mit Einzelplan, Haushaltstitel und Höhe der eingeplanten Mittel angeben)? 3. Wie viele Mittel stellt das Land für welche Liegenschaft und für welche Maßnahmen konkret zur Verfügung? Zu 1, 2 und 3 Die Fragen 1, 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Avisiert ist eine Kostenbeteiligung des Landes im Rahmen der Theaterreform für als notwendig anerkannte Baubedarfe an folgenden kommunalen Bauvorhaben: Drucksache 6/4130 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 - Standort Rostock: Das Land will sich unter dem Vorbehalt eines konkreten, nachvollziehbaren Gesamtfinanzierungsplanes an den Kosten für den geplanten Neubau in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Baukosten im Umfang von bis zu 25 Millionen Euro beteiligen. Der Finanzierungsbeitrag des Landes für den Standort Rostock wird auch durch zusätzliche Einbeziehung des Vorhabens in die Städtebauförderung gedeckt. Weitere Details können erst nach Vorliegen der konkreten Planung benannt werden. - Standort Greifswald: Der Finanzierungsbeitrag des Landes für die Sanierung des Theaters Greifswald von bis zu 10 Millionen Euro wird durch zusätzliche Einbeziehung des Vorhabens in die Städtebauförderung gedeckt. Die konkreten Ausgaben können zurzeit noch nicht benannt werden. - Standort Parchim: Das Land stellt unter dem Vorbehalt eines konkreten, nachvollziehbaren Gesamtfinanzierungsplans in Aussicht, eine Beteiligung an den Kosten in Höhe von 5 Millionen Euro für Baumaßnahmen zugunsten des Theaterstandortes Parchim zu übernehmen. Details können erst nach Vorliegen der konkreten Planung benannt werden. Als Landesbaumaßnahmen sind die Herrichtung des Marstalls und des Theaters Neustrelitz geplant. Entsprechend der von der Fragestellerin in den Vorbemerkungen zitierten Pressemitteilung war ein Betrag von insgesamt 6,7 Millionen Euro für den „Marstall Neustrelitz“ vorgesehen. Dieser Betrag gliedert sich in zwei Maßnahmen auf: a) 6,0 Millionen Euro entfallen auf die noch nicht begonnene Sanierung des Marstalls. Im Doppelhaushalt 2014/2015 ist beim Einzelplan 12 für die Schlossanlage Neustrelitz der 4. Bauabschnitt „Marstall“ im Wirtschaftsplan des Betriebes für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V) unter der Kennung 1215-733.18 als Teil der Maßnahmen im Bereich der landeseigenen Schlösser und Gärten des Anhangs 1 mit geschätzten Gesamtbaukosten von 6,0 Millionen Euro veranschlagt worden. Mit fortgeschrittener Planung ist die Maßnahme im Haushaltsplanentwurf 2016/17 mit Gesamtbaukosten von 6,218 Millionen Euro veranschlagt worden. Hiervon entfallen aa) auf einen ersten Realisierungsabschnitt „Herrichtung Gebäudehülle und Marstallhalle “ 4,458 Millionen Euro, die aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER Förderperiode 2014 bis 2020) einschließlich einer Kofinanzierung durch das Land finanziert werden sollen, sowie bb) auf den zweiten Realisierungsabschnitt „Nutzerspezifische Herrichtung Seitenflügel für das Theater“ Gesamtkosten von 1,760 Millionen Euro, die vollständig aus Landesmitteln bereitgestellt werden sollen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4130 3 b) 0,7 Millionen Euro werden für den Abschluss der bereits laufenden Baumaßnahme am Theater Neustrelitz erforderlich. Für die Baumaßnahme „Theater Neustrelitz - Fortführung und Abschluss der substanzerhaltenden Maßnahmen und Brandschutz“ sind bereits im Doppelhaushalt 2014/2015 beim Einzelplan 12 im Anhang 1 zum Wirtschaftsplan des BBL M-V unter der Kennung 1215-712.07 Gesamtbaukosten in Höhe von 4,211 Millionen Euro veranschlagt worden. Mit fortgeschrittener Planung ist die Maßnahme im Haushaltsplanentwurf 2016/17 mit Gesamtbaukosten von 4,470 Millionen Euro veranschlagt worden. Für die Ausfinanzierung der Baumaßnahme werden davon 0,945 Millionen Euro aus Landesmitteln benötigt. 4. Wem gehören die Liegenschaften, in die investiert werden soll (bitte getrennt nach Liegenschaft angeben)? Über eine detaillierte Übersicht über die Eigentümerstruktur aller Liegenschaften verfügt das Land nicht. Hier sind allein die Theaterträger auskunftsfähig. Landeseigene Liegenschaften sind das Theater Neustrelitz sowie der Marstall in Neustrelitz. 5. Für welchen Zeitraum sollen die 40 Millionen Euro bereitgestellt werden? Diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt und kann erst nach Vorlage aller Planungen beantwortet werden.