Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Juli 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4131 6. Wahlperiode 13.07.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Förderung der Kinder- und Jugendkunstschulen und ANTWORT der Landesregierung Kreativität, kulturelle Bildung und die damit einhergehende freie Entfaltung als Individuum sind zentraler Bestandteil von humanistischer Bildung und erziehen zu selbstständigem, eigenbestimmtem Handeln. Dies ist nach Art. 14 Abs. 4 der Landesverfassung eines der Kernziele von Kinder- und Jugendpolitik in Mecklenburg-Vorpommern. Ohne auskömmlich finanzierten Kinder- und Jugendkunstschulen als wichtigen Teil einer freiheitlichen Erziehung ist dieser pädagogische Anspruch nicht erfüllbar. 1. Sind seit 2007 neben den seinerzeit bereits vorhandenen Kinder- und Jugendkunstschulen weitere Schulen entstanden, die ebenfalls Anspruch auf Förderung erheben könnten? Die Kinder- und Jugendkunstschule in Neustrelitz, der „Kunsthaus Neustrelitz“ e. V., wurde 2009 gegründet und wird seitdem durch die Landesregierung im Rahmen der Kulturförderung unterstützt. Drucksache 6/4131 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wird seitens der Landesregierung mit dem kommenden Haushalt eine Dynamisierung der Förderung für die Kinder- und Jugendkunstschulen des Landes angestrebt? a) Wenn ja, in welcher Höhe und b) wenn nicht, warum nicht? Zu 2, a) und b) Die Meinungsbildung der Landesregierung hierzu ist noch nicht abgeschlossen und kann erst auf der Grundlage eines vom Haushaltsgesetzgeber beschlossenen Doppelhaushaltes 2016/2017 erfolgen. 3. Womit wird begründet, dass es auch in diesem Jahr trotz eines beschlossenen Doppelhaushaltes eine verspätete Zahlung der Förderung der Kinder- und Jugendkunstschulen gab? Zum Förderjahr 2015 erfolgte eine Umstellung der Kulturförderung in Verbindung mit der Verabschiedung einer neuen Richtlinie und einer Umstellung der Abwicklung der Förderung im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Aus diesem Grund erfolgte eine Prioritätensetzung, die auch den Bereich der Kinder- und Jugendkunstschulen berücksichtigte. Nicht alle Anträge der Kinder- und Jugendkunstschulen lagen rechtzeitig vollständig vor, zudem waren einige Anträge mit einem hohen Prüfaufwand verbunden. 4. Werden aus den für die Kinder- und Jugendkunstschulen vorgesehenen Fördermitteln auch andere kulturelle Einrichtungen, wie z. B. Musikschulen, gefördert? Wenn ja, womit wird dies begründet? Nein. Allerdings erfüllen nicht alle Einrichtungen, die aus dem Budget für Kinder- und Jugendkunstschulen gefördert werden, die Qualitätskriterien im Verfahren zur staatlichen Anerkennung, die ab 2016 Voraussetzung für eine Förderung aus diesem Etat ist. Für diese Einrichtungen besteht künftig die Möglichkeit, aus anderen Förderbudgets im Rahmen der Kulturförderung (beispielsweise Soziokultur, Darstellende oder Bildende Kunst) Mittel zu erhalten.