Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Juli 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4135 6. Wahlperiode 20.07.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Ausbildung von Altenpflegekräften und von Gesundheits- und Krankenpflegern in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage, Drs. 6/3959, ergeben sich einige Nachfragen. 1. An welchen öffentlichen Beruflichen Schulen oder Ersatzschulen erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern die Ausbildung a) zur Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft oder zur Gesundheits - und Kinderkrankenpflegefachkraft und b) zur Gesundheits- und Krankenpflegehilfskraft oder zur Gesundheits - und Kinderkrankenpflegehilfskraft? Zu a) An den folgenden öffentlichen beruflichen Schulen wird der Bildungsgang „Gesundheits- und Krankenpflege“ vorgehalten: - Berufliche Schule an der Universitätsmedizin Greifswald, - Berufliche Schule des Landkreises Vorpommern-Rügen in Stralsund, - Berufliche Schule am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg, - Berufliche Schule an der Asklepios Klinik GmbH Pasewalk, - Berufliche Schule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Waren, - Berufliche Schule an der KMG-Klinikum GmbH Güstrow, - Berufliche Schule „Alexander Schmorell“ am Klinikum Südstadt und der Hansestadt Rostock, - Berufliche Schule der Landeshauptstadt Schwerin für Gesundheit und Sozialwesen, - Berufliche Schule des Landkreises Nordwestmecklenburg in Wismar. Drucksache 6/4135 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 An den folgenden öffentlichen beruflichen Schulen wird der Bildungsgang „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ vorgehalten: - Berufliche Schule an der Universitätsmedizin Greifswald, - Berufliche Schule am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg, - Berufliche Schule „Alexander Schmorell“ am Klinikum Südstadt und der Hansestadt Rostock, - Berufliche Schule der Landeshauptstadt Schwerin für Gesundheit und Sozialwesen. An den folgenden Ersatzschulen wird der Bildungsgang „Gesundheits- und Krankenpflege“ vorgehalten: - Berufliche Schule an dem Westmecklenburg Klinikum Helene von Bülow Ludwigslust, - Diakonisches Bildungszentrum Teterow, - Krankenpflegeschule an der Sana-Krankenhaus Rügen GmbH. Zu b) Die Berufsbilder „Gesundheits- und Krankenpflegehilfskraft“ sowie „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegehilfskraft“ werden an den öffentlichen beruflichen Schulen nicht angeboten. Der Bildungsgang „Kranken- und Altenpflegehilfe“ wird an der folgenden öffentlichen beruflichen Schule vorgehalten: - Berufliche Schule des Landkreises Nordwestmecklenburg in Wismar. Die Berufsbilder „Gesundheits- und Krankenpflegehilfskraft“ sowie „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegehilfskraft“ werden an den Ersatzschulen in Mecklenburg-Vorpommern nicht angeboten. Der Bildungsgang „Kranken- und Altenpflegehilfe“ wird an den folgenden Ersatzschulen vorgehalten: - Berufsfachschule Greifswald, - IB - Medizinische Akademie Rostock, - Berufliche Schule an dem Westmecklenburg Klinikum Helene von Bülow Ludwigslust, - Evangelische Altenpflegeschule Schwerin an der Diakoniewerk „Neues Ufer“ Rampe gGmbH, - Höhere Berufsfachschule für Altenpflege und Kranken- und Altenpflegehilfe an der SAWOS gGmbH Schwerin. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4135 3 2. An welchen öffentlichen Beruflichen Schulen oder Ersatzschulen erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern die Ausbildung a) zur Altenpflegefachkraft und b) zur Altenpflegehilfskraft? Zu a) An den folgenden öffentlichen beruflichen Schulen wird der Bildungsgang „Altenpflege“ vorgehalten: - Berufliche Schule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Waren, - Berufliche Schule am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg, - Berufliche Schule „Alexander Schmorell“ am Klinikum Südstadt und der Hansestadt Rostock. An den folgenden Ersatzschulen wird der Bildungsgang „Altenpflege“ vorgehalten: - Berufsfachschule Greifswald, - Ecolea Private Berufliche Schule am Standort Stralsund, - Evangelische Altenpflegeschule Schwerin an der Diakoniewerk „Neues Ufer“ Rampe gGmbH, - Grone Berufsfachschule Rügen, - Diakonisches Bildungszentrum Teterow, - Höhere Berufsfachschule für Altenpflege und Kranken- und Altenpflegehilfe an der SAWOS gGmbH Schwerin, - Höhere Berufsfachschule Altenpflege an der gfg - Gesellschaft für Gesundheitsfachberufe - gGmbH Rostock. Zu b) Das Berufsbild „Altenpflegehilfskraft“ wird an den öffentlichen beruflichen Schulen und den Ersatzschulen in Mecklenburg-Vorpommern nicht angeboten. Zum Vorhalt des Bildungsganges „Kranken- und Altenpflege“ wird auf die Antwort zu Frage 1 b) verwiesen. Drucksache 6/4135 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 3. Welche Ersatzschulen, die Altenpflegekräfte ausbilden, erheben ein Schulgeld in welcher Höhe? Name der Schule Schulträger Schulgeld Ausbildung Altenpflege in Höhe von Ausbildung Kranken- und Altenpflegehilfe in Höhe von ecolea Private Berufliche Schule Seminarcenter ja 95 Euro 125 Euro Grone Berufsfachschule Rügen Grone Bildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe gGmbH ja 230 Euro 195 Euro Höhere Berufsfachschule Altenpflege DRK Bildungszentrum Teterow gGmbH ja 90 Euro 130 Euro Berufsfachschule für Kranken- und Altenpflegehilfe an der IB - GIS mbH IB - Gesellschaft für interdisziplinäre Studien mbH Rostock ja 95 Euro Evangelische Altenpflegeschule , Schwerin Diakoniewerk Neues Ufer gGmbH ja 135 Euro/ 145 Euro 95 Euro Höhere Berufsfachschule Altenpflege gfg Gesellschaft für Gesundheitsfachberufe gGmbH ja 165 Euro 210 Euro Berufsfachschule Greifswald Berufsfachschule Greifswald GmbH ja 55 Euro 30 Euro Pflegeschule der SAWOS gGmbH SAWOS gGmbH ja 140 Euro 70 Euro Stand: Juni 2015 4. Wie begründet die Landesregierung, dass die Krankenpflegerausbildung für alle Schülerinnen und Schüler schulgeldfrei ist, aber die Schülerinnen und Schüler der Altenpflege, die an Ersatzschulen ausgebildet werden, ein Schulgeld entrichten müssen? Beiden Ausbildungen liegen unterschiedliche Finanzierungssysteme zu Grunde. Die Ausbildung der Gesundheits- und Krankenpflege (beziehungsweise der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) ist vom Krankenhausfinanzierungsgesetz erfasst, danach sind die Kosten für Ausbildungsvergütung und Ausbildungsstätten im Budget zu berücksichtigen. Diese Regelung gilt nicht für die Altenpflegeausbildung. Hier erfolgt nur die Finanzierung der Ausbildungsvergütung nach dem Pflegeversicherungsgesetz (Elftes Buch Sozialgesetzbuch), die Finanzierung der Ausbildungsstätten ist hier nicht geregelt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4135 5 Beide Ausbildungsrichtungen sind außerdem vom Schulrecht erfasst, daher besteht bei den öffentlichen beruflichen Schulen generell Schulgeldfreiheit und die Ersatzschulen erhalten eine Finanzhilfe durch das Land. Diese Finanzhilfe deckt die Schulkosten nicht zu 100 Prozent; daher entsteht bei diesen Schulen eine Finanzierungslücke, die durch Schulgeld ausgeglichen werden muss. Bei den Ersatzschulen in der Gesundheits- und Krankenpflege (beziehungsweise der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) ist eine Refinanzierung der Finanzierungslücke durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz möglich, bei den Altenpflegern ist eine derartige Refinanzierung über die Pflegeversicherung nicht möglich. Damit das Schulgeld für Altenpflegeschüler möglichst gering ausfällt, hat die Landesregierung mit der Änderung des Schulgesetzes die Finanzhilfe für Ersatzschulen, die Altenpflege ausbilden, auf 80 Prozent erhöht. 5. Wie hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler der Altenpflege, die ein Schulgeld entrichten müssen, in den letzten zehn Jahren in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt? Zu dieser Frage liegen der Landesregierung keine Erhebungen vor. Es wird auf die Schülerzahlen an den Ersatzschulen in den Bildungsgängen Altenpflege sowie Kranken- und Altenpflegehilfe in den letzten zehn Jahren verwiesen (Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern). (Stand: jeweils zum Stichtag der Haupterhebung [Oktober beziehungsweise November] des Jahres, Daten zum Jahr 2014 liegen noch nicht vor) Fachrichtung 2003/2004 2004/2005 2005/2006 2006/2007 2007/2008 2008/2009 Altenpflege 528 351 244 310 445 391 Kranken- und Altenpflegehilfe 25 133 195 275 259 375 Fachrichtung 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 Insgesamt Altenpflege 512 519 530 * 518 4.348 Kranken- und Altenpflegehilfe 307 303 272 * 227 2.371 * Für das Schuljahr 2012/2013 liegen keine Daten vor. Drucksache 6/4135 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 6. Wie schätzt die Landesregierung die Auslastung der öffentlichen Beruflichen Schulen und der Ersatzschulen bei den Ausbildungsgängen Altenpflegefachkraft, Altenpflegehilfskraft, Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachkraft sowie Gesundheits- und Krankenpflegehilfskraft bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegehilfskraft in den letzten zehn Jahren ein? Die öffentlichen beruflichen Schulen folgen bei der Bereitstellung der Schülerplätze den Ausbildungsplatzangeboten der Krankenhäuser beziehungsweise der Pflegeeinrichtungen. Zur Auslastung der Ersatzschulen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Ungleichbehandlung von Gesundheits- und Altenpflegekräften beim Schulgeld zu nivellieren oder zu beseitigen? Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr einen Referentenentwurf für ein neues Pflegeausbildungsgesetz vorlegen. Mit diesem Gesetz sollen die drei Pflegeberufe Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege zu einem Pflegeberuf zusammengelegt werden. In diesem Zusammenhang ist auch vorgesehen, die Finanzierung neu zu regeln, so dass künftig für alle Schülerinnen und Schüler die Ausbildung schulgeldfrei sein wird. 8. Wie wird bzw. kann die Belastung der Auszubildenden in der Altenpflege , die ein Schulgeld zahlen müssen, kompensiert werden? Zu dieser Frage liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 7 verwiesen.