Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Juli 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4136 6. Wahlperiode 15.07.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Nichtärztliche Praxisassistentinnen und Praxisassistenten in MeckenburgVorpommern und ANTWORT der Landesregierung Aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage, Drucksache 6/3759, ergeben sich einige Nachfragen. 1. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Ausbildung einer/eines nichtärztlichen Praxisassistentin/Praxisassistent mit der Abschlussqualifikation Versorgungsassistentin/Versorgungsassistent in der Hausarztpraxis (VERAH oder VERAH-Care) und der Ausbildung mit der Abschlussqualifikation Nichtärztliche/Nichtärztlicher Praxisassistentin /Praxisassistent (NäPa)? Nach Mitteilung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern bestehen für die genannten Abschlussqualifikationen die folgenden Unterschiede: Nichtärztliche Praxisassistentin (NäPA) Das Curriculum für die Fortbildung zur Nichtärztlichen Praxisassistentin wurde von der Bundesärztekammer entwickelt und wird seit 2010 in der Ärztekammer MecklenburgVorpommern angeboten. Der Ausbildungsumfang umfasst je nach Berufserfahrung 150 bis 200 Stunden Theorie und 20 bis 50 Stunden Praxis sowie 20 Stunden Notfallmanagement. Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt gemäß Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 Bundesmantelvertrag-Ärzte). Drucksache 6/4136 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) Das Konzept VERAH wurde vom Institut für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband in Kooperation mit dem Verband medizinischer Fachberufe entwickelt und wird seit dem Jahr 2009 bundesweit eingesetzt. Der Ausbildungsumfang umfasst 106 Unterrichtseinheiten Theorie im Präsenzunterricht, 54 Unterrichtseinheiten Theorie Kompetenzen Nachweise vom Arbeitgeber sowie 40 Unterrichtseinheiten Praktikum bei sozialen Netzwerkpartnern der Hausarztpraxis (zum Beispiel Hospize, Pflegeheime). Zu den Inhalten der Ausbildung zählen die Module Besuchsmanagement, Case Management, Präventionsmanagement , Gesundheitsmanagement, Technikmanagement, Notfallmanagement, Wundmanagement und Praxismanagement. Zusatzqualifikation Care (VERAH-Care) Im Februar 2014 wurde die Care-Zusatzqualifikation durch die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, den Hausärzteverband Mecklenburg-Vorpommern und die AOK Nordost vertraglich vereinbart. Die Zusatzqualifikation kann von bereits ausgebildeten VERAHs beziehungsweise Nichtärztlichen Praxisassistenten erlangt werden. Die Ausbildung umfasst drei Ausbildungstage mit je acht Unterrichtseinheiten zu den Einsatzmodulen Fallund Schnittstellenmanagement, Versorgung in der Häuslichkeit, Stärkung und Unterstützung der Eigenkompetenz des Versicherten sowie Wundversorgung. 2. Warum hat die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern die Abschlussqualifikation Nichtärztliche/Nichtärztlicher Praxisassistentin /Praxisassistent entwickelt? Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist die zuständige Stelle für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von Medizinischen Fachangestellten und ist sehr daran interessiert, medizinisches Fachpersonal im eigenen Land zu qualifizieren. 3. Sind Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit der Abschlussqualifikation Nichtärztliche/Nichtärztlicher Praxisassistentin/Praxisassistent außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern im Einsatz? Die Fortbildung zur Nichtärztlichen Praxisassistentin wird auch von anderen Ärztekammern anderer Bundesländer angeboten, womit Nichtärztliche Praxisassistentinnen in ganz Deutschland im Einsatz sind. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4136 3 4. Wie viele der Nichtärztlichen Praxisassistentinnen/Praxisassistenten in Praxen in Mecklenburg-Vorpommern verfügen über den Abschluss VERAH bzw. VERAH-Care und wie viele über den Abschluss NäPa im vergangenen Jahr und zurzeit? Von der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern wurden 190 Nichtärztliche Praxisassistentinnen fortgebildet. Insgesamt 43 ausgebildete VERAHs sind zum heutigen Zeitpunkt im Einsatz. An der Care-Zusatzqualifikation haben im vergangenen Jahr insgesamt 106 VERAHs beziehungsweise Nichtärztliche Praxisassistentinnen teilgenommen. 5. Seit wann gibt es die Abschlussqualifikation NäPa in MecklenburgVorpommern ? Das Curriculum für die Fortbildung zur Nichtärztlichen Praxisassistentin wurde von der Bundesärztekammer entwickelt und wird seit 2010 in der Ärztekammer MecklenburgVorpommern angeboten. 6. Welche Mindestbehandlungszahlen muss eine Hausarztpraxis ab 2015 im Quartal erbringen, damit sie eine/einen Nichtärztliche/Nichtärztlichen Praxisassistentin/Praxisassistenten einsetzen kann? Für die Abrechnung der Leistungen Nichtärztlicher Praxisassistenten müssen nach Maßgabe des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes in den letzten vier Quartalen durchschnittlich 860 Behandlungsfälle je Quartal bei vollem Tätigkeitsumfang des Hausarztes nachgewiesen werden. Bei Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erhöht sich die Mindestanzahl für jeden weiteren Arzt mit vollem Tätigkeitsumfang um 640 Behandlungsfälle. Alternativ kann in den letzten vier Quartalen je Hausarzt durchschnittlich eine Mindestanzahl von 160 Behandlungsfällen von Patienten, die mindestens das 75. Lebensjahr vollendet haben, nachgewiesen werden. Bei mehreren Ärzten in der Praxis erhöht sich die Mindestanzahl für jeden weiteren Arzt mit vollem Tätigkeitsumfang um 120 Behandlungsfälle.