Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Juli 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4137 6. Wahlperiode 20.07.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Titulierte Schmerzensgeldforderungen und Heilfürsorge und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich unmittelbar auf die Ausführungen des Ministers für Inneres und Sport im Rahmen der Fragestunde der 95. Sitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern am 4. Juni 2015. 1. Wie hat sich in den Jahren 2010 bis einschließlich 2014 die Zahl der Fälle entwickelt, in denen die Landesregierung ihre Beamtinnen und Beamten der Landespolizei im Rahmen des Rechtsschutzerlasses bei der gerichtlichen Erlangung und Durchsetzung von titulierten Schmerzensgeldforderungen unterstützt hat (bitte in Jahresscheiben aufführen sowie gegliedert nach den einzelnen Fällen mit der jeweiligen Höhe der titulierten Schmerzensgeldforderung und dem dabei jeweils zugrunde liegenden Sachverhalt angeben)? Im angegebenen Zeitraum wurde in der Landespolizei in einem Fall (2011) ein einschlägiger Antrag gestellt. Dem Antragsteller wurde dienstlicher Rechtsschutz zur Erlangung und Durchsetzung eines rechtskräftig festgestellten Anspruchs auf Schmerzensgeld in Höhe von rund 2.000 Euro gegen einen Dritten gewährt. Der Polizeivollzugsbeamte wurde im Rahmen einer Einsatztätigkeit verletzt. Drucksache 6/4137 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie hat sich im unter Frage 1 genannten Zeitraum die Zahl der Fälle entwickelt, in denen titulierte Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Schädiger uneinbringlich waren (bitte in Jahresscheiben aufführen sowie gegliedert nach einzelnen Fällen mit dem jeweiligen Grund/den Gründen der Uneinbringlichkeit und der titulierten Schmerzensgeldforderung angeben)? Im benannten Einzelfall zu Frage 1 sind die bisherigen Vollstreckungsversuche erfolglos geblieben, da der Anspruchsgegner zahlungsunfähig gewesen ist. 3. In wie vielen Fällen wurden von Beamtinnen und Beamten der Landespolizei Leistungen der Unfall- bzw. der Heilfürsorge in Anspruch genommen (bitte jahrweise darstellen)? Jahr Unfallfürsorge Heilfürsorge 2010 383 42.614 2011 378 41.762 2012 354 41.533 2013 363 43.576 2014 393 43.859 Die für die Heilfürsorge dargestellten Leistungsfälle der Jahre 2010 bis 2014 sind durch die Kassen- beziehungsweise Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern gegenüber dem Land abgerechnet worden. Andere Leistungen, wie zum Beispiel Krankenhausbehandlungen oder sonstige ambulante Behandlungen (Akupunktur, häusliche Krankenpflege , Hebammenleistungen, Abrechnungen der Kassenärztlichen Vereinigungen anderer Bundesländer, ambulante Operationen und Therapien, Heilpraktikerleistungen, physiotherapeutische Leistungen, Rehabilitationssport, Logopädie, Anschlussheilbehandlungen, konservierende Zahnbehandlungen, prothetische Vorsorge, Kurkosten und andere), welche durch den Leistungsträger oder den Patienten direkt mit der Heilfürsorge abgerechnet werden, sind in der vorgenannten Übersicht nicht erfasst. Eine einzelne Auszählung dieser Behandlungsfälle aus mehreren tausend (Papier-) Abrechnungen würde einen erheblichen personellen, mehrwöchigen Aufwand erfordern und wäre mithin schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren. 4. Welche konkreten Leistungen sind mit der Heilfürsorge verbunden? Gemäß § 112 Absatz 2 des Landesbeamtengesetzes umfasst Heilfürsorge die ärztliche und zahnärztliche Versorgung und Vorsorge einschließlich der Verordnung von physikalischen und therapeutischen Maßnahmen sowie von Heil und Hilfsmitteln grundsätzlich nach den Bestimmungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4137 3 In der Krankenfürsorge des Polizeivollzugsdienstes werden dieselben Leistungen gewährt wie bei gesetzlich Versicherten. 5. Mittel in welcher Höhe standen im unter Frage 1 genannten Zeitraum im Rahmen der Heilfürsorge zur Verfügung (bitte in Jahresscheiben angeben)? 6. Mittel in welcher Höhe wurden dabei im unter Frage 1 genannten Zeitraum abgerufen (bitte in Jahresscheiben aufführen)? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Einzelplan 4, Kapitel 0406 - Polizei, Titel 443.02 - Heilfürsorge Haushaltsjahr 2010 2011 2012 2013 2014 Ansatz laut Haushaltsplan in Euro 9.394.000 9.606.000 10.409.000 10.764.000 10.964.000 Ausgaben (abgerufene Haushaltsmittel) in Euro 10.120.300 10.059.900 10.668.300 11.174.200 10.947.400 7. Mit welchen konkreten Beiträgen bzw. Initiativen beteiligte sich das Land Mecklenburg-Vorpommern an der länderoffenen Arbeitsgruppe, die sich mit dem Thema „Gewalt gegen Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte“ beschäftigt hat (bitte in chronologischer Form mit den jeweiligen Ergebnissen der Vorstöße aufführen)? Das Land Mecklenburg-Vorpommern war in der offenen Arbeitsgruppe, die sich mit dem Thema „Gewalt gegen Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte“ beschäftigt hat, vertreten. Konkrete Beiträge beziehungsweise Initiativen wurden nicht dokumentiert, sondern flossen direkt in die Beratungen mit ein.