Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Juli 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4141 6. Wahlperiode 23.07.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Zusammenwirken zwischen Schule und Jugendhilfe in den Schulwerkstätten Mecklenburg-Vorpommerns und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. 1. Welche finanziellen Mittel stellten und stellen die Fachdienste Jugend der Kreise und kreisfreien Städte seit 2012/2013 bis zum Schuljahr 2014/2015 den jeweiligen Schulwerkstätten a) an Sachkosten und b) an Personalkosten zur Verfügung (bitte getrennt nach ESF-Geldern und finanziellen Mitteln der Kreise sowie nach Schuljahren angeben)? Zu a) und b) Der Einsatz des pädagogischen Personals in den Schulwerkstätten erfolgt aufgrund einer Kooperationsvereinbarung zwischen der betroffenen Schule und dem Träger der Jugendhilfe. Drucksache 6/4141 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfüllen die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch weisungsfrei als eigene Angelegenheit im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Demzufolge hat die Landesregierung keine Auskunfts-, Akteneinsichts- oder Weisungsrechte. Entsprechendes gilt auch für die Träger der freien Jugendhilfe. Über den Einsatz von finanziellen Mitteln der Fachdienste Jugend der Landkreise und kreisfreien Städte für den Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften an Schulwerkstätten in Mecklenburg-Vorpommern liegen der Landesregierung nur in Teilen Daten vor. Folglich lassen sich keine landesweiten Schlussfolgerungen über die Ausstattung der Schulwerkstätten daraus ableiten. Nachfolgend genannte Landkreise haben in den Jahren 2011 bis 2014 finanzielle Mittel für Personalkostenkosten der sozialpädagogischen Fachkräfte den Schulwerkstätten zur Verfügung gestellt. Eine Aufteilung ist nur nach Haushaltsjahren möglich. Angaben zu Sachkosten können nicht gemacht werden. Landkreis 2011 2012 Gesamt in Euro ESFMittel in Euro KreisMittel in Euro Gesamt in Euro ESFMittel in Euro KreisMittel in Euro Landkreis Rostock 18.062,80 7.433,08 10.629,72 - - - Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 59.309,35 29.654,68 14.249,26 60.062,78 30.031,39 30.031,39 Landkreis 2013 2014 Gesamt in Euro ESFMittel in Euro KreisMittel in Euro Gesamt in Euro ESFMittel in Euro KreisMittel in Euro Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 61.801,13 30.900,57 30.900,56 55.520,92 27.760,46 27.760,46 Darüber hinaus wurden im Jahr 2014 Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch für Personalkosten der sozialpädagogischen Fachkräfte eingesetzt. Landkreis 2014 Gesamt in Euro BuT-Mittel in Euro TrägerMittel in Euro Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 28.547,08 28.547,08 - Landkreis Rostock 30.754,41 30.754,41 - Landkreis Ludwigslust-Parchim 59.397,64 55.527,40 3.870,24 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4141 3 2. Welche Anzahl von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und welche Anzahl von handwerklichen Kräften arbeiteten bzw. arbeiten seit 2012/2013 bis zum Schuljahr 2014/2015 in jeweils welchem Stundenumfang an den Schulwerkstätten (bitte getrennt nach Art der Tätigkeit, Schuljahren und Schulwerkstätten angeben)? Der Landesregierung liegen lediglich Daten zu sozialpädagogischen Fachkräften wie folgt vor: Der Landkreis Rostock förderte aus dem Europäischen Sozialfonds im Jahr 2011 eine Fachkraft mit einem Stundenumfang von 32 Wochenstunden, der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte förderte in den Jahren 2011 bis 2013 jeweils zwei Fachkräfte mit einem Stundenumfang von 30 beziehungsweise 40 Wochenstunden und im Jahr 2014 zwei Fachkräfte mit einem Stundenumfang von 30 beziehungsweise 35 Wochenstunden. Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket förderte der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eine Fachkraft mit einem Stundenumfang von 30 Wochenstunden, der Landkreis Rostock drei Fachkräfte mit einem Stundenumfang von zehn, 18 und 25 Wochenstunden und der Landkreis Ludwigslust-Parchim eine Fachkraft mit einem Stundenumfang von 40 Wochenstunden. 3. Welche sozialpädagogischen Angebote mit jeweils welchem Stundenumfang werden je Schulwerkstatt im Schuljahr 2014/2015 für jeweils welche Anzahl von Schülerinnen und Schülern angeboten? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.