Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Juli 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4167 6. Wahlperiode 21.07.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Wenn Haus- und Facharztpraxen geschlossen sind, können Patienten bei einem Unfall oder einer schwerwiegenden Erkrankung die Notfallrettung oder die Notfallambulanzen in den Krankenhäusern in Anspruch nehmen. Es stehen aber auch die Ärzte des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes zur Verfügung. 1. Wie hat sich die Zahl der Einsatzzentralen für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst in Mecklenburg-Vorpommern seit 1994 entwickelt ? Der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst in Mecklenburg-Vorpommern ist flächendeckend über die Kreisstellen der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern organisiert. Das Land ist lückenlos in insgesamt 62 sogenannte Bereitschaftsdienstbereiche (einschließlich des mitverwalteten Bereiches „Amt Neuhaus“) aufgeteilt, in denen die niedergelassenen und angestellten Vertragsärzte turnusmäßig außerhalb der Sprechzeiten für die Patienten unter der bundeseinheitlichen Rufnummer „116117“ erreichbar sind. In diesem Zusammenhang werden die Patienten unter Berücksichtigung der jeweiligen Erkrankung auch dadurch versorgt, dass der diensthabende Arzt innerhalb des Bereitschaftsdienstbereiches Hausbesuche durchführt. Innerhalb dieser Bereitschaftsdienstbereiche, in denen die Versorgung der gesamten Fläche wahrgenommen wird, wurden darüber hinaus sogenannte Anlaufpraxen des Bereitschaftsdienstes als fixe Anlaufpunkte für die Patienten eingerichtet. Drucksache 6/4167 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Diese Praxen befinden sich in aller Regel auf dem Gelände der Kliniken als sogenannte Vorschaltpraxen, um die Inanspruchnahme der Notaufnahmen der Kliniken durch ambulant behandlungsbedürftige Patienten zu verringern. Im Jahr 1994 gab es in der Landeshauptstadt Schwerin sowie in der Hansestadt Rostock solche zentralen Anlaufpraxen für den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst. Seit 2010 sind sukzessive weitere Praxen hinzugekommen, und zwar an den Standorten Bergen/Rügen, Wismar, Neubrandenburg, Ludwigslust, Parchim und Greifswald. Der weitere Ausbau dieser Infrastruktur in den nächsten Jahren ist geplant. Die Einzelheiten zur Organisation des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes einschließlich der Teilnahmeverpflichtung der Ärzte, der Zuständigkeiten und der Einrichtung von Bereitschaftsdienstpraxen sind in der Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern niedergelegt, die unter www.kvmv.de öffentlich zugänglich ist. 2. Wie hat sich die Zahl der in Mecklenburg-Vorpommern niedergelassenen Ärzte entwickelt, die seit 1994 für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst zur Verfügung stehen? Alle niedergelassenen und angestellten Ärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, sind auch zur Teilnahme am organisierten vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst verpflichtet. Hinzu kommen aktuell noch etwa 100 freiwillig am Bereitschaftsdienst teilnehmende Nicht-Vertragsärzte. Zahlen für das Jahr 1994 liegen nicht vor. Nach den von der Kassenärztlichen Vereinigung übersandten Daten betrug die Anzahl zugelassener und angestellter Vertragsärzte (zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst verpflichtet) im Jahr 1995 2.370 Ärzte, im Jahr 2015 beträgt sie 2.601 Ärzte. 3. Wie hoch ist der Anteil von Ärzten, die 50 Jahre bzw. über 50 Jahre alt sind, im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst in MecklenburgVorpommern ? Die Anzahl der zugelassenen und angestellten Vertragsärzte (zum Bereitschaftsdienst verpflichtet), die 50 Jahre alt oder älter sind, beträgt 1.673 (Stand: 13. Juli 2015). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4167 3 4. In welchem Maße werden Notfallrettung, Notfallambulanzen in den Krankenhäusern und ärztlicher Bereitschaftsdienst durch die Patienten in Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch genommen? Das Maß der Inanspruchnahme der Notfallrettung, der Notfallambulanzen und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes hängt insbesondere von der Schwere der Erkrankung der Patienten ab. An mehreren Krankenhäusern wurde ein Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst eingerichtet, um eine angemessene Behandlung und eine Entlastung der Krankenhäuser zu erreichen. Im gesamten Abrechnungsjahr 2014 wurden im Rahmen des organisierten vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes insgesamt 291.600 Behandlungsfälle abgerechnet. Hinzu kommen zahlreiche Fälle, in denen Ärzte ihre Patienten außerhalb der Sprechzeiten behandeln, weil deren Gesundheitszustand dies erfordert und der behandelnde Arzt für seine Patienten unmittelbar erreichbar ist (zum Beispiel kurz nach operativen Eingriffen, bei onkologischen Erkrankungen etc.). In den Notfallambulanzen der Kliniken wurden im Jahr 2014 154.240 Fälle ambulant außerhalb der Sprechzeiten der niedergelassenen Ärzte über die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern abgerechnet und vergütet. 5. Wie erklärt sich die Landesregierung die vergleichsweise geringe Nutzung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes? In Anbetracht der in der Antwort zu Frage 4 angegebenen Fallzahlen ist nicht von einer geringen Nutzung des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes auszugehen. 6. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für eine Qualifizierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes? Am organisierten vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst nehmen approbierte Ärzte mit abgeschlossener fünfjähriger Facharztweiterbildung teil. Darüber hinaus werden durch die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern jährlich Fortbildungen speziell für den Bereitschaftsdienst durchgeführt. Die Landesregierung geht daher von einer ausreichenden Qualifizierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes aus.