Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Juli 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4172 6. Wahlperiode 24.07.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD „Spendensammler“ und „Gaunerzinken“ und ANTWORT der Landesregierung Polizei- und Medienangaben zufolge traten in der jüngeren Vergangenheit in verschiedenen Regionen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vermehrt Personengruppen auf, die vorgaben, Spenden für angebliche Opfer von Naturkatastrophen zu sammeln. Zumindest in einem Fall (Landkreis Rostock) wurde durch die Besitzer eines Grundstücks festgestellt , dass nach einem Besuch durch „Spendensammler“ an die Mauer des Hauses Zeichen mit Kreide gemalt worden waren, wobei es sich um sogenannte „Gaunerzinken“, also Informationen für andere Landsleute über die Bewohner, handele. Nach Angaben der Polizei handelte es sich bei den „Spendensammlern“ um „osteuropäische Personen“. 1. Wie viele Fälle von vorgeblichen „Spendensammlungen“ durch „osteuropäische Personen“ wurden seit 2012 bis zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt registriert (bitte auflisten mit Datum, Ort/Landkreis , kurzer Skizzierung des Vorfalls, dem ggf. entstandenen Schaden , evtl. verübten Straftaten und evtl. angebrachten „Gaunerzinken“ mit der entsprechenden Botschaft)? 2. Mit welchen Legenden traten die vorgeblichen „Spendensammler“ auf? 3. Inwieweit wurden (gefälschte) behördliche Schreiben vorgezeigt? Wenn ja, Schreiben welcher Behörde/welcher Behörden wurden vorgezeigt? Drucksache 6/4172 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 4. Aus welchen Staaten stammten bzw. stammen die vorgeblichen „Spendensammler“ (bitte, wenn möglich, auch die Volksgruppen angeben)? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. Zur Beantwortung der Fragen liegt kein statistisch aufbereitetes Datenmaterial vor. Es stehen auch weder entsprechende statistische Routinen zur Verfügung noch sind Suchen mittels standardisierter Katalogwerte möglich. Zu den erfragten Daten bestünde mithin jeweils die Notwendigkeit von Einzelrecherchen (Handauslesungen) aller angelegten Vorgänge. Da die Landespolizei allein im Jahr 2014 über 200.000 Vorgänge erfasste, wäre dies mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre.