Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Juli 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4175 6. Wahlperiode 21.07.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einführung des „Schulischen Angebotes 9+“ an den öffentlichen allgemein bildenden Regionalen Schulen und Gesamtschulen in MecklenburgVorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Um jeder Schülerin und jedem Schüler des Landes den Erwerb des ersten Schulabschlusses zu ermöglichen, werden zahlreiche Förderstrukturen für die besondere Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler vorgehalten: - das freiwillige 10. Schuljahr an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, - der Einsatz von Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung an weiterführenden Schulen, - die ESF-Maßnahme „Erwerb der Berufsreife durch Ergänzungsstunden und Coaching“ sowie - das Produktive Lernen. Diese Vorhaben werden ab dem Schuljahr 2015/2016 um das schulische Angebot 9+ ergänzt. Das schulische Angebot 9+ richtet sich an all jene Schülerinnen und Schüler, die die 9. Jahrgangsstufe besucht, aber nicht erfolgreich absolviert haben. 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen im Schuljahr 2015/2016 das „Schulische Angebot 9+“ wahr? Aktuell liegen 64 Anmeldungen vor. Drucksache 6/4175 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie begründet die Landesregierung die Festlegung, dass an den Schulen, die das „Schulische Angebot 9+“ vorhalten, dieses Angebot ein Wiederholen der 9. Jahrgangsstufe ersetzt? Im Ergebnis des Anhörungsverfahrens wurde Artikel 2 der Verordnung zur Einführung des schulischen Angebotes 9+ an Regionalen Schulen und Gesamtschulen (Erste Verordnung zur Änderung über die Versetzung, Kurseinstufung und den Wechsel des Bildungsganges sowie über die Berufsreife an den allgemein bildenden Schulen) geändert. Die Regelung wird lauten: „An den Standorten, an denen das schulische Angebot 9+ besteht, ergänzt das Angebot 9+ die Wiederholung.“ 3. Wie begründet die Landesregierung den Umstand, den zu Frage 2 betreffenden Schülerinnen und Schülern durch die Nichtgewährung des Wiederholens der Jahrgangsstufe 9 den Zugang zur Mittleren Reife zu verwehren? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Wiederholung der Jahrgangsstufe 9 ist möglich. Der Wechsel in Jahrgangsstufe 10 zum Erwerb der Mittleren Reife ist nicht ausgeschlossen. 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler verließen in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 nach den Daten des SIP die allgemein bildenden Schulen a) nach der 8. Jahrgangsstufe und b) nach der 7. Jahrgangsstufe, weil sie ihre Schulpflicht erfüllt hatten? Zu a) und b) Die Beantwortung erfolgt auf Basis der amtlichen Schulstatistik, da es sich hierbei um mehrfach plausibilisierte amtliche Daten handelt: Jahrgangsstufe Absolventen/Abgänger 2012/2013 2013/2014 8. Jahrgangsstufe 122 135 7. Jahrgangsstufe 18 20 Diese Schulabgänger haben an den Beruflichen Schulen sowie den Volkshochschulen die Möglichkeit, ihren Schulabschluss gebührenfrei nachzuholen.