Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Juli 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4177 6. Wahlperiode 23.07.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Verhandlungsstand Zukunftsvertrag und ANTWORT der Landesregierung Die Kommunalpolitik der Landesregierung folge einem klaren Konzept; der Zukunftsvertrag werde nicht in der Versenkung verschwinden, sondern in dieser Legislaturperiode mit den kommunalen Landesverbänden abgeschlossen. Die Ressortabstimmung sei komplett fertig, Abstimmungen mit einzelnen Fachebenen jedoch noch nicht (vgl. Minister Lorenz Caffier, Protokoll der 37. Landtagssitzung am 21. März 2013, S. 70 f.). Die Eröffnungsgespräche zum Zukunftsvertrag (Ziffer 326 Koalitionsvereinbarung 2011 - 2016) hätten am 8. August 2012 zur Bestimmung der Rahmenbedingungen, zu Verfahrensvereinbarungen und zur Erörterung verschiedener Auffassungen stattgefunden, wobei erste Verhandlungsergebnisse bereits Ende 2012 einer Lenkungsgruppe zugestellt worden seien (vgl. Minister Lorenz Caffier, Protokoll der 34. Landtagssitzung am 30. Januar 2013, S. 91). 1. Hält die Landesregierung am Abschluss eines Zukunftsvertrages zur Umsetzung von Ziffer 326 der Koalitionsvereinbarung 2011 - 2016 fest? a) Wenn ja, wann ist mit der Vereinbarung eines Zukunftsvertrages, in dem wesentliche Fragen im Verhältnis zwischen dem Land und seinen Kommunen geregelt werden, zu rechnen? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Zutreffend ist, dass nach Ziffer 326 der Koalitionsvereinbarung vorgesehen ist, mit den Kommunen eine Vereinbarung zu treffen, in der wesentliche Fragen im Verhältnis zwischen Land und Kommunen geregelt sind. Drucksache 6/4177 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Das federführende Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern hat der Lenkungsgruppe die Themen und Politikfelder der alle Ressorts betreffenden umfassenden Verhandlungsergebnisse vorgelegt. Die Lenkungsgruppe hat sich auf eine „Rahmenvereinbarung “ verständigt, die einer prozesshaften Entwicklung unterliegen soll und im Wesentlichen innen- und finanzpolitische Themen zum Inhalt hat. Die Erklärung ist mit den kommunalen Landesverbänden inhaltlich endabgestimmt; eine Terminierung der Unterzeichnung ist nach der Sommerpause avisiert. 2. Welche Zusammensetzung und Aufgaben im Einzelnen hat o. g. Lenkungsgruppe und welche Ergebnisse wurden ihr bisher wann vorgelegt? Der Lenkungsgruppe gehören der Chef der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern, der Staatssekretär des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern, der Staatssekretär des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern, die Parlamentarischen Geschäftsführer der Koalitionsfraktionen, der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der Geschäftsführer des Landkreistages MecklenburgVorpommern e.V. an. Hinsichtlich der Umsetzung der Ziffer 326 der Koalitionsvereinbarung war sie verfahrenssteuernd tätig. Der Lenkungsgruppe lagen auf ihrer letzten Sitzung die Ergebnisse der Verhandlungen vor. Die Rahmenvereinbarung wird unmittelbar nach Unterzeichnung veröffentlicht. 3. Wie und mit welchen Ergebnissen waren welche Ressorts der Landesregierung bisher an der Ausgestaltung des Zukunftsvertrages beteiligt? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 4. Welche wesentlichen Fragen im Verhältnis zwischen dem Land und seinen Kommunen sollen nach Auffassung der Landesregierung Vertragsgegenstand sein und zu welchen dieser Fragen besteht zwischen den Partnern eines Zukunftsvertrages bereits Einvernehmen? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4177 3 5. Welche Vertragselemente spiegeln sich in welcher Form im Entwurf des kommenden Doppelhaushaltes wider? Die Rahmenvereinbarung über die zukünftige Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden enthält Leitlinien und Verfahrensgrundsätze zur künftigen Zusammenarbeit von Land und Kommunen, aber keine konkreten Vorhaben der Ressorts in bestimmten Aufgabenbereichen. Dementsprechend sieht der Doppelhaushalt keine gesonderten Ansätze zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung vor. Sie stellt unter anderem fest, dass für die nächsten Jahre die Haushaltskonsolidierung eine ständige Herausforderung für das Land und die Kommunen bleibt.