Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. September 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4179 6. Wahlperiode 02.09.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Umgang mit Munitionsverdachtsflächen im Bereich der Ostsee und der Küste und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Sandentnahmegebiete in der Ostsee gelten nach Ansicht der Landesregierung als munitionsbelastet bzw. zumindest als Munitionsverdachtsfläche ? Nach neuen Erkenntnissen gilt der überwiegende Teil der für Zwecke des Küstenschutzes vorgesehenen Sandentnahmegebiete (Bewilligungsfelder) als kampfmittelbelastet. Auch für Flächen, für die bisher keine Informationen zu Kampfmittelbelastungen vorliegen, kann eine Belastung mit Kampfmitteln nicht ausgeschlossen werden. An der Verbesserung des Kenntnisstandes zur möglichen Kampfmittelbelastung von Flächen in der Ostsee wird gearbeitet. Da eine Verunreinigung von Flächen mit Kampfmitteln verschiedene Ursachen haben kann (Schießgebiete, Verklappung, Bombenabwurfgebiete und so weiter), sind dazu umfangreiche Recherchen und Auswertungen zum Teil bisher nicht verfügbarer Dokumente erforderlich. Die in Abbildung 1 dargestellten Verdachtsflächen wurden auf der Grundlage einer ersten Sichtung von Informationsmaterial skizziert. Genaue Koordinaten können derzeit nicht angegeben werden. Erste Ergebnisse der Auswertung verschiedener Quellen zur Ausdehnung von Schießgebieten zwischen Boltenhagen und Ostzingst sowie die Lage/Ausdehnung von Sandentnahmegebieten sind in Abbildung 2 dargestellt. Drucksache 6/4179 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Abbildung 1: Verdachtsflächen auf Grundlage einer ersten Sichtung von Informationen Abbildung 2: Lage/Ausdehnung von Sandentnahmegebieten und Schießgebieten zwischen Boltenhagen und Ostzingst Erläuterung: MDB - Munitionsbergungsdienst Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4179 3 2. An welchen Küstenabschnitten wurden aus welchen Gründen seit 1990 Aufspülungen mit Sand aus jeweils welchen Sandentnahmegebieten in der Ostsee durchgeführt? An der Küste Mecklenburg-Vorpommerns ist bei Eintritt von schweren Sturmfluten eine Fläche von circa 1080 km² potentiell überflutungsgefährdet. Sofern die Küstenschutzanlagen ihre Funktion nicht erfüllen, können bis zu 180.000 Personen von Überflutungen betroffen sein. Das monetäre Schadenspotential beträgt nach aktuellen Studien zwischen 1,9 und 2,9 Milliarden Euro. Deshalb werden etwa 135 km der Außenküste Mecklenburg-Vorpommerns durch Küstenschutzbauwerke gesichert. Auf dem überwiegenden Teil dieser Strecke (75 Prozent) erfolgt der Schutz gegen Überflutung und Küstenrückgang von besiedelten Küstenabschnitten durch Landesküstenschutzdünen. Die Dünen werden - insbesondere bei höheren Wasserständen - durch Seegang und Strömungen belastet. Dabei wird im Bereich von Schorre, Strand und Düne Sand/Sediment abgetragen und abtransportiert. Um die Küstenlinie in den besiedelten Gebieten nahezu stabil zu halten, ist der Ausgleich der negativen Sedimentbilanz an den Rückgangsküsten durch Aufspülungen unverzichtbar. Sofern kein Sand aufgespült wird, ist langfristig von Küstenrückgang und nachfolgender Überflutung besiedelter Küstenabschnitte auszugehen. Bei fortschreitendem Küstenrückgang sind im Bereich Fischland-Darß sowie Usedom Durchbrüche in die Boddenbereiche zu befürchten, die zu höheren Wasserständen im Bereich der Festlandküsten führen (Erhöhung um bis zu 1 m bei Eintritt von Sturmfluten). Seit 1990 sind daher insgesamt circa 17,2 Millionen m³ Sand aufgespült worden. Der Bedarf an marinen Sanden richtet sich nach der jeweiligen Belastungs- und Gefährdungssituation an den jeweiligen Küstenabschnitten. Zum Erhalt der Schutzfunktion der Landesküstenschutzdünen werden durchschnittlich jährlich circa 500.000 m³ Sand benötigt. In Abbildung 3 sind die potentiellen Überflutungsflächen, die Aufspülabschnitte sowie die Bewilligungsfelder zur Entnahme von marinen Sanden für den Küstenschutz dargestellt. In der Abbildung 3 und den Tabellen sind detaillierte Informationen zu allen seit 1990 durchgeführten Sandaufspülungen zusammengestellt. Abbildung 3: Potentielle Überflutungsgebiete an der Küste, Aufspülabschnitte und Bewilligungsfelder für marine Sandentnahmen Drucksache 6/4179 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Maßnahmen im Bereich von Landesküstenschutzdünen seit 1990 Nr. Landesküstenschutzdüne Aufspülmaßnahmen (inklusive Sandaufschüttungen) Jahr Küstenkilometer (KKM)-Abschnitt Länge (m) Einbauvolumen (m 3 ) Entnahmestelle 1 Boltenhagen 2013 1994 F 023.000 – F 023.750 F 023.080 – F 025.716 750 2.700 72.019 266.170 Trollegrund Wismarbucht 2 Timmendorf (Poel) 2002 P 004.600 – P 005.100 400 9.730 Hafen Timmend. 3 Schwarzer Busch (Poel) 2009 2002 P 007.400 – P 008.500 P 007.600 – P 008.530 1.100 970 142.360 151.650 Wismarbucht Wismarbucht 4 Rerik 2013 2001 1997 F 111.000 – F 112.500 F 111.000 – F 112.500 F 111.000 – F 112.500 1.500 1.500 1.500 172.534 122.890 244.300 Trollegrund Heiligendamm Trollegrund 5 Kühlungsborn 2000 F 123.900 – F 124.900 1.000 108.210 Heiligendamm 6 Heiliger Damm - Börgerende 2006 2001 F 130.000 – F 132.000 F 130.000 – F 131.500 2.000 1.500 157.630 120.070 Heiligendamm Heiligendamm 7 Warnemünde 2006 2000 1996 1992 F 144.600 – F 145.600 F 144.550 – F 146.000 F 144.650 – F 145.650 F 144.775 – F 145.170 1.000 380 1.000 395 33.400 13.590 35.000 10.000 Westmole Wmde Westmole Wmde Westmole Wmde Westmole Wmde 8 Rostock Hohe Düne - Markgrafenheide 2013 2004 2003 1999 1999 1997 1997 1996 1994 1991 F 149.050 – F 149.700 F 148.750 – F 149.350 F 151.450 – F 153.450 F 148.600 – F 148.750 F 151.900 – F 153.250 F 153.000 – F 153.388 F 151.550 – F 153.370 F 148.750 – F 149.290 F 148.750 – F 149.200 F 151.700 – F 153.250 650 600 2.000 150 1.350 388 1.820 540 450 1.550 57.135 60.450 660.670 12.620 40.190 3.500 258.680 100.120 59.040 163.000 Seekanal, Sandf. Graal-Müritz 1 Graal-Müritz 1 Spülfeld Radels. Seekanal, Sandf. Graal-Müritz 1 Graal-Müritz 1 Seekanal u.w. Graal-Müritz 1 Graal-Müritz 1 9 Graal-Müritz - Müritzer Hochmoor 2008 2000 2000 1996 1996 1995 1993 1990 F 160.350 – F 166.450 F 161.400 – F 162.400 F 160.320 – F 161.495 F 164.800 – F 166.250 F 161.380 – F 162.380 F 160.500 – F 161.700 F 160.750 – F 161.500 F 160.750 – F 162.000 4.185 1.000 1.175 1.450 1.000 1.200 750 1.250 543.860 86.530 90.530 178.170 114.530 61.550 69.420 136.030 Graal-Müritz 1 Graal-Müritz 1 Graal-Müritz 1 Graal-Müritz 1 Graal-Müritz 1 Graal-Müritz 1 Graal-Müritz 1 Graal-Müritz 1 10 Neuhaus - Wustrow 2001 2000 2000 1997 1995 1993 1993 1990 F 172.225 – F 175.850 F 164.900 – F 166.400 F 169.550 – F 172.370 F 172.300 – F 175.500 F 170.810 – F 172.980 F 171.700 – F 173.000 F 171.580 – F 172.780 F 173.800 – F 175.100 3.850 1.500 2.700 3.200 2.170 1.300 1.200 1.300 835.700 164.030 291.630 320.260 122.690 107.350 26.400 137.070 Wustrow Graal-Müritz 1 Graal-Müritz 1 Graal-Müritz 1 Fischland Graal-Müritz 1 Graal-Müritz 1 Graal-Müritz 1 11 Ahrenshoop - Vordarß 2009 2006 2003 1997 1991 1990 F 179.700 – F 183.500 F 179.700 – F 183.900 F 179.650 – F 183.950 F 179.700 – F 181.700 F 179.610 – F 181.520 F 179.750 – F 180.050 2.760 4.200 4.300 2.000 1.910 300 258.470 412.600 633.670 279.840 219.380 15.220 Graal-Müritz 1 Darß West 2 Fischland Wustrow Wustrow WB-Tombolo Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4179 5 Nr. Landesküstenschutzdüne Aufspülmaßnahmen (inklusive Sandaufschüttungen) Jahr Küstenkilometer (KKM)-Abschnitt Länge (m) Einbauvolumen (m 3 ) Entnahmestelle 12 Prerow - Zingst Müggenburg 2014 2011 2005 2003 2001 2001 1998 1998 1997 1992 F 199.600 – F 202.980 F 210.000 – F 212.100 F 205.830 – F 210.000 F 198.600 – F 199.900 F 202.900 – F 205.700 F 209.250 – F 211.750 F 207.750 – F 209.250 F 205.750 – F 207.800 F 209.250 – F 211.750 F 205.750 – F 206.750 3.370 2.100 4.170 1.200 2.800 2.500 1.500 2.100 2.700 1.000 409.000 351.940 526.560 199.390 313.800 253.580 201.640 250.660 281.900 123.400 Darßer Ort Plantagen. SE A Darß West 2 Plantagen. SE A Plantagen. SE A Plantagen. SE A Plantagen. SE A Plantagen. SE A Plantagen. SE A Darßer Ort 13 Altgellen (Hiddensee) 1993 H 003.500 – H 006.200 2.700 205.280 Plantagenetgr. 14 Neuendorf (Hiddensee) 1999 H 007.000 – H 008.300 1.350 157.920 Plantagen. SE A 15 Vitte - Kloster (Hiddensee) 1994 1991 H 013.400 – H 014.850 H 011.480 – H 013.630 1.450 2.150 196.590 69.750 Plantagenetgr. Gellenstrom 16 Juliusruh (Rügen) keine 17 Glowe (Rügen) 2009 2000 R 043.000 – R 044.000 R 043.000 – R 044.130 1.000 1.130 117.720 104.420 Tromper Wiek E Tromper Wiek E 18 Binz (Rügen) 2002 R 082.350 – R 082.600 250 7.770 Spülgut Mukran 19 Baabe – Göhren Nord (Rügen) keine 20 Göhren Süd – Lobbe (Rügen) 2010 1999 R 097.420 – R 098.810 R 097.820 – R 098.820 1.390 1.000 151.330 180.450 Prorer Wiek Prorer Wiek 21 Lobbe - Thiessow (Rügen) 2010 2002 1998 1997 1993 R 099.900 – R 101.000 R 102.250 – R 103.050 R 099.900 – R 101.000 R 100.900 – R 102.900 R 099.950 – R 100.200 1.100 800 1.100 2.000 250 168.800 58.140 205.770 396.850 9.180 Prorer Wiek OsttiefPeenest . Greifswalder Oie Prorer Wiek Zierkow (Rügen) 22 Peenemünde - Karlshagen (Usedom) keine 23 Zinnowitz (Usedom) keine 24 Zempin - Koserow (Usedom) 2007 1999 1993 U 017.300 – U 019.300 U 018.235 – U 020.640 U 018.900 – U 021.500 2.000 2.405 2.600 107.770 227.780 257.800 Koserow Koserow Koserow Drucksache 6/4179 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Nr. Landesküstenschutzdüne Aufspülmaßnahmen (inklusive Sandaufschüttungen) Jahr Küstenkilometer (KKM)-Abschnitt Länge (m) Einbauvolumen (m 3 ) Entnahmestelle 25 Streckelsberg (Usedom) 1996 U 021.150 – U 022.750 1.600 516.600 Koserow 26 Kölpinsee (Usedom) 2007 1996 U 023.500 – U 024.500 U 023.430 – U 024.350 1.000 920 107.300 88.260 Koserow Koserow 27 Ückeritz (Usedom) 2006 1996 1991 U 028.220 – U 031.400 U 027.900 – U 031.600 U 027.900 – U 030.500 3.200 3.700 2.600 332.050 367.450 320.130 Koserow Koserow Koserow 28 Bansin - Ahlbeck (Usedom) keine 29 Lubmin 2003 F 535.830 – F 538.050 2.220 312.720 Auslaufkanal Lubmin Maßnahmen außerhalb des Bereiches von Landesküstenschutzdünen seit 1990 Küstenabschnitt Aufspülmaßnahmen inklusive Sandaufschüttungen Jahr KKM-Abschnitt Länge (m) Einbauvolumen (m 3 ) Entnahmestelle Rostocker Heide 1996 F 155.500 – F 156.400 900 140.350 Graal-Müritz Ostzingst (Deichbau) 2006- 2012 F 211.500 – F 219.800 8.765 835.909 Plantagen. SE A Neuendorf (Hiddensee) 1993 H 005.160 – H 007.240 208 6.360 k.A. Sellin (Rügen) 1999 R 088.300 – R 089.125 825 121.260 Prorer Wiek Loissin 2002 F 529.600 – F 531.250 k.A. 54.000 Auslaufkanal Lubmin Lubmin 2003 F 538.050 – F 539.222 1.170 351.770 Auslaufkanal Lubmin k.A. = keine Angaben 3. Welche Sicherheitsmaßnahmen hinsichtlich potenzieller Munitionsbelastungen wurden bei den einzelnen Sandaufspülungen durchgeführt ? Nach Munitionsfunden im Jahr 2000 wurde ein mit dem Munitionsbergungsdienst (MBD) und dem Bergamt abgestimmtes Verfahren entwickelt, um eine Verbringung von Kampfmitteln von marinen Sandlagerstätten an Land zu verhindern. Das Verfahren wird seit 2003 bei allen Sandentnahmen/-aufspülungen, die für den Küstenschutz durchgeführt werden, angewandt und gilt als grundsätzlich sicher. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4179 7 Das Verfahren besteht aus der Kombination einer mechanischen Siebung und anschließenden magnetischen Kontrolle des Siebgutes. Das durch die Baggerpumpe angesaugte Spülgut (Wasser-Sand-Gemisch) wird zunächst durch am Saugkopf angeordnete Siebe (Maschenweite circa 150 x 150 mm) geführt. Dabei werden größere Objekte zurückgehalten. Danach läuft das angesaugte Material über ein im Spülstrom angeordnetes Rüttelsieb mit einer definierten Maschenweite von 15 mm. Material <15 mm Korndurchmesser gelangt direkt in den Laderaum. Das ausgesiebte Grobmaterial > 15 mm wird zur Separierung ferromagnetischer Bestandteile an elektrischen Plattenmagneten entlanggeführt. Magnetische Bestandteile werden vom Magneten zurückgehalten. Das restliche kontrollierte Grobmaterial gelangt in den Laderaum. Nach Beendigung des Beladungsvorganges wird die Oberfläche des Magneten auf anhaftende Partikel kontrolliert und diese Partikel gegebenenfalls entfernt und bei Verdachtsfällen (Munition) in speziellen Aufbewahrungsbehältern bis zur Abholung durch die zuständigen Behörden gelagert. Bei Aufspülprozessen wird das Wasser-Sand-Gemisch aus dem Laderaum an Land gepumpt. Vor der Verteilung des Spülgutes erfolgt eine weitere Kontrolle durch einen HochfrequenzMetalldetektor . Dessen Einsatz ermöglicht die sichere Erkennung aller weiteren sich noch im Spülstrom befindlichen kompakteren Objekte. Mittels der integrierten Auswerteelektronik kann ermittelt werden, um welche Materialien (Stein, Messing, Glas und so weiter) es sich handelt und es können weitere eventuell notwendige Schritte (punktuelle Nachkontrolle der Einspülstelle) eingeleitet werden. Das für die Aufspülung beauftragte Bauunternehmen wird in Vorbereitung der Baumaßnahme über den Umgang mit aufgefundener Munition belehrt. Durch den Auftraggeber wird an Bord eines Aufspülschiffes eine unabhängige örtliche Bauüberwachung beauftragt, die den Prozess der Sandaufnahme und die Qualität des gebaggerten Materials im 24-stündigen Arbeitsprozess des Schiffes lückenlos dokumentiert und auswertet. 4. Warum wurde die Vorgabe aus dem Jahr 2012 durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MecklenburgVorpommern veröffentlichten Regelwerk „3-4/2012 Marine Aufspülsande “ zum Ausschluss von Munitionsverdachtsflächen als Entnahmegebiet für die Sandgewinnung bei der Sandentnahme im Jahr 2013 aus dem bekanntermaßen munitionsbelastetenTrollegrund für Aufspülungen bei Rerik und bei Boltenhagen nicht berücksichtigt? Für die Strandaufspülungen vor Rerik/Boltenhagen im Jahr 2013 wurde der Sand aus dem Trollegrund entnommen, der dem Bergamt als genehmigender Behörde sowie auch dem Vorhabenträger, der Gemeinde Boltenhagen, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mittleres Mecklenburg als zuständiger Küstenschutzbehörde und dem Munitionsbergungsdienst als munitionsbelastet bekannt war, weil es die einzige zum damaligen Zeitpunkt nutzbare Lagerstätte war. Drucksache 6/4179 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Aufgrund der Transportentfernungen wären zwar grundsätzlich auch die Lagerstätten Wismarbucht, Heiligendamm und Kühlungsborn in Betracht gekommen, diese schieden aber aus nachfolgenden Gründen aus: Wismarbucht: In dieser Lagerstätte ist nur noch ein sehr geringer förderbarer Sandvorrat vorhanden, der für eine Aufspülung zur Dünenverstärkung Boltenhagen reserviert ist, die laut Regelwerk Küstenschutz im Zeitraum bis 2020 erforderlich werden kann. Heiligendamm: Diese Lagerstätte war ebenfalls als munitionsbelastet eingestuft. Kühlungsborn: Die in dieser Lagerstätte verfügbaren Sande waren aufgrund des sehr hohen Feinkornanteils küstenschutzfachlich deutlich weniger geeignet als die aus dem Trollegrund. Nach dem heutigen Kenntnisstand zur Kampfmittelbelastung von Sandentnahmegebieten kann die im Regelwerk enthaltene Aussage zum Ausschluss von Munitionsverdachtsflächen als Entnahmegebiet für die Sandgewinnung nicht mehr aufrechterhalten werden. Gegenwärtig wird das entsprechende Regelwerk überarbeitet. 5. Bei welchen Sandaufspülungen wurden bei der Entnahme in der Ostsee , bei der Aufspülung an der Küste oder nachträglich im Aufspülbereich welche Kampfmittel wann, in welcher Quantität und Funktionstüchtigkeit gefunden? Strand Rerik (1997, Sandentnahmestelle Trollegrund) Die erste Kampfmittelbelastung, die mit einer Sandaufspülung in Verbindung gebracht werden könnte, sind die Munitionsfunde am Strand von Rerik (Sandaufspülung erfolgte 1997, im Herbst 1999 wurden größere Sandmengen der Düne durch Brandung bei einem Sturm abgetragen). Dabei wurden bei mehreren Soforteinsätzen im November 1999 1x 10,5 cm Sprenggranate, 6x 8,8 cm Sprenggranaten, 1x 7,5 cm Sprenggranate, 19x 5 cm Sprenggranaten , 30x 3,7 cm Sprenggranaten, 21x 2 cm Sprenggranaten, 4 Zünder sowie circa. 415 kg Kampfmittelfragmente geborgen. Ab Januar 2000 wurde der Bereich östlich der Seebrücke durch eine vom MBD beauftragte Fachfirma, ab März der Bereich westlich der Seebrücke durch eine weitere Firma beräumt. Hierbei wurden insgesamt 1515 Kampfmittel der Kaliber bis 10,5 cm sowie insgesamt 18.231 kg Kampfmittelfragmente geborgen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4179 9 Kühlungsborn (2000, Sandentnahmestelle Heiligendamm) Im Jahr 2001 wurden bei drei Soforteinsätzen des MBD mehrere Kampfmittel geborgen. Daraufhin erfolgte im Zeitraum 18.12.2001 - 29.01.2002 eine stichprobenartige Untersuchung des Bereiches. Hierbei wurden 41 Kampfmittel bis Kaliber 3,7 cm sowie diverse Kampfmittelfragmente geborgen. Im Zeitraum 29.04. - 30.05.2002 wurde der betroffene Strandbereich durch eine vom MBD beauftragte Fachfirma beräumt. Es wurden 637 Kampfmittel bis Kaliber 3,7 cm sowie 4,5 kg Kampfmittelfragmente geborgen. Alle bei den beiden oben genannten Maßnahmen geborgenen Kampfmittel wurden zusammen mit den anderen in dem Jahr geborgenen Kampfmitteln der Vernichtung zugeführt, über die Funktionsfähigkeit dieser Kampfmittel kann daher keine Aussage gemacht werden. Schwarzer Busch (Insel Poel, 2002, Sandentnahmestelle Wismarbucht NW) Im September 2002 wurden während der noch laufenden Strandaufspülung mehrfach Kampfmittel geborgen. Bei einer gezielten Nachuntersuchung durch den MBD wurden insgesamt 35 Granaten der Kaliber 13 mm bis 5 cm geborgen. Diese Kampfmittel wurden vollständig im Zerlegebetrieb Jessenitz untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass es sich ausschließlich um verschossene ehemals reichseigene Geschosse für Flugzeugbordwaffen handelt. Weiterhin wurde festgestellt, dass es sich ausschließlich um inerte Granaten handelte, die ohne funktionsfähige Sprengstoff-Füllung waren. Da die Kampfmittel ausschließlich im aus Küstenschutzgründen sowieso gesperrten Dünenbereich gefunden wurden, wurde lediglich eine latente Gefahr festgestellt (die Fläche wurde als kampfmittelbelastet in das Kampfmittelkataster des Landes aufgenommen), von einer Beräumung konnte allerdings abgesehen werden. Strand Rerik (Herbst 2013, Sandentnahmestelle Trollegrund) Ab Januar 2014 erfolgten mehrere Soforteinsätze am Strand von Rerik (Sandaufspülung Herbst 2013), hierbei wurden 44 Kampfmittel (Kaliber 2 cm bis 7,5 cm) sowie 16,8 kg Kampfmittelfragmente geborgen. Im Zeitraum 12.05. – 10.07.2014 erfolgte die Beräumung des betroffenen Strandbereiches durch eine vom MBD beauftragte Fachfirma, hierbei wurden insgesamt 312 Granaten der Kaliber bis 10,5 cm, 71 Zünder sowie 1.527 kg Kampfmittelfragmente geborgen. Diese Kampfmittel wurden im Herbst 2014 separat vernichtet, dabei wurden in den Kampfmittelfragmenten nach Reinigung und weitergehender Untersuchung noch weitere Kampfmittel nachgewiesen. Dadurch wurden insgesamt 337 Granaten der Vernichtung zugeführt, hierbei kamen 195 Stück (57,9 %) zur detonativen Umsetzung. Drucksache 6/4179 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Strand Boltenhagen (Herbst 2013, Sandentnahmestelle Trollegrund) Der Strand Boltenhagen wurde zusammen mit dem Strand Rerik aus der gleichen Sandentnahmestelle aufgespült. Nachdem auch hier vereinzelte Kampfmittelfunde aufgetreten sind, wurde der Bereich im Zeitraum 01.06. – 18.06.2015 durch eine vom MBD beauftragte Fachfirma beräumt. Hierbei wurden insgesamt 40 Kampfmittel der Kaliber bis 7,3 cm sowie insgesamt 166 kg Kampfmittelfragmente geborgen. Der Abschlussbericht der beauftragten Firma liegt noch nicht vor. Diese Kampfmittel wurden zunächst zwischengelagert und noch nicht weitergehend untersucht. 6. Welche Unfälle mit Kampfmitteln bzw. Kampfmittelresten in der Fischerei und an den Stränden Mecklenburg-Vorpommerns seit 1990 sind der Landesregierung bekannt? Unfälle mit Kampfmitteln in der Fischerei und an den Stränden Mecklenburg-Vorpommerns sind der Landesregierung nicht bekannt. Unfällen mit aus Kampfmitteln stammendem Phosphor werden dem MBD in der Regel nicht direkt mitgeteilt, so dass diese nur aus Medienberichten bekannt sind. Jährlich werden in der Chirurgischen Universitätsklinik Greifswald ein bis zwei Patienten mit derartigen Phosphorverbrennungen behandelt. Die Wolgaster Klinik behandelt nach Angaben der Krankenhausleitung pro Jahr zwei bis drei Patienten mit Phosphorverbrennungen. Urlauber und Einheimische sind dabei gleichermaßen betroffen. 7. Warum hat die Landesregierung bis heute keine Meldepflicht für Unfälle mit Kampfmitteln bzw. Kampfmittelresten in der Fischerei und an den Stränden Mecklenburg-Vorpommerns eingeführt? Die Landesverordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung ) fordert bereits seit dem 8. Juni 1993 die Meldung von Kampfmitteln: „§ 5 Verhaltensregeln (1) Wer Kampfmittel entdeckt, in Besitz hat oder Kenntnis von Lagerstellen derartiger Mittel erhält, ist verpflichtet, dies unverzüglich der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen . Absatz 1 gilt auch für Stellen nach § 2 Abs. 1.“ Dies umfasst auch Unfälle mit Kampfmitteln. Darüber hinaus wird bei Unfällen mit Kampfmitteln, die mit Personenschaden verbunden sind, in aller Regel auch polizeilich ermittelt, so dass auch auf diesem Wege der Munitionsbergungsdienst MecklenburgVorpommern beteiligt würde. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4179 11 Die Küstenbundesländer und der Bund haben eine national registrierende Stelle für Munitionsfunde und Ereignisse mit Fundmunition im Meer etabliert. Mit der Meldestelle in Cuxhaven wird eine einheitliche Dokumentation, ein vereinfachter Datenaustausch mit dem Unterwasserzentrum der Bundeswehr und den Diensten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) angestrebt. Im ersten vollständigen Berichtsjahr 2013 sind bei der Meldestelle 148 Meldungen eingegangen. Derzeit wird in Zusammenarbeit mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) eine Handlungshilfe für Meldungen aus Sicht im maritimen Bereich professionell tätiger, potentiell Meldender entwickelt. Im Übrigen sind die bekannten Munitionsversenkungsgebiete in den Seekarten ausgewiesen, so dass für alle Wasserstraßennutzer und weitere Nutzer der betroffenen Seegebiete (beispielsweise Nutzungen unter Wasser und Rohstoffgewinnung ) die Möglichkeit besteht, sich über das entsprechende Gefährdungspotential zu informieren. Besondere Gefahrenbereiche werden als Sperrgebiete in den Seekarten ausgewiesen. Eine Überwachung des regelgerechten Verhaltens der Nutzer der Wasserstraßen findet durch die Wasserschutzpolizei beziehungsweise Verkehrszentrale der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung statt.