Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. August 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4183 6. Wahlperiode 14.08.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE Schutz der Ressource Boden in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung In jüngster Zeit wird in der Öffentlichkeit das Thema Bodenschutz und Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit vermehrt debattiert. 1. Wie groß ist der Anteil von durch Wind- und Wassererosion gefährdeten Ackerstandorten an der landwirtschaftlichen Fläche Mecklenburg-Vorpommern? Wie bereits in der Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf Landtagsdrucksache 6/3852 dargestellt, sind seit 2009 die potenziellen Einstufungen aller landwirtschaftlichen Flächen feldblockbezogen zugänglich (http://www.gaia-mv.de/gaia/gaia.php). Zusätzlich weist das landesweit erstellte Kartenmaterial des LUNG für die einzelnen Feldblöcke hochauflösende Detaileinstufungen aus, sodass auch kleinste erosionsgefährdete Flächenbereiche gesondert ausgewiesen werden können. Drucksache 6/4183 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Für die Ackerflächen Mecklenburg-Vorpommerns ergeben die aktuellen Berechnungen des LUNG folgende Stufen der potenziellen Erosionsgefährdung für Wasser und Wind: Stufen der potenziellen Wassererosionsgefährdung nach DIN 19708 Bezeichnung Erosionsgefährdung Ackerflächenanteil in M-V [%] Enat0 keine bis sehr gering 4 Enat1 sehr gering 54 Enat2 gering 26 Enat3 mittel 9 Enat4 hoch 6 Enat5 sehr hoch 1 Stufen der potenziellen Winderosionsgefährdung nach DIN 19706 Bezeichnung Erosionsgefährdung Ackerflächenanteil in M-V [%] Enat0 keine bis sehr gering 19 Enat1 sehr gering 17 Enat2 gering 26 Enat3 mittel 31 Enat4 hoch 2 Enat5 sehr hoch 4 Die Berechnung der tatsächlichen Wasser- und Winderosionsgefährdung kann aufgrund der hohen Anforderungen an die räumliche Auflösung und der erforderlichen Aktualität der Eingangsdaten (z. B. Anbaukultur) nur kurzfristig und für kleinere Gebiete erfolgen. Hierzu gibt es keine landesweiten Erhebungen. Aktuelle Daten zur Wind- und Wassererosion werden im Erosionsereigniskataster des Landes erfasst. Aufgrund der bisherigen Laufzeit der Erfassung (ab 2011) sind noch keine gesicherten landesweiten Aussagen ableitbar. 2. Welche Regionen und Bodenarten sind besonders betroffen? Bodenerosionen durch Wasser treten vorrangig in den kuppierten Bereichen der Grund- und Endmoränen auf (Bodengroßlandschaft der Grundmoränenplatten und Endmoränen im Altmoränengebiet ). Besonders gefährdet gegenüber Wassererosion sind die Bodenarten Sandlehme , Schluffsande und Normallehme. Bei Extremniederschlägen können Bodenerosionen durch Wasser fast überall auftreten. Entscheidend ist dann nicht mehr das Relief, sondern die Menge des Niederschlags. Durch Winderosion sind die Bodenarten der Bodenartengruppen der Reinsande, Lehmsande und Normallehme besonders gefährdet, wenn sie sich im Oberboden befinden. Diese Bodenarten weisen eine weite Verbreitung in Mecklenburg-Vorpommern auf, sodass keine speziellen Regionen benannt werden können. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4183 3 3. Welche Maßnahmen werden angesichts der Zunahme von Extremniederschlägen zur Eindämmung der Wassererosion langfristig vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen werden angesichts der Zunahme von Trockenperioden und Sturmereignissen, insbesondere im Frühjahr, langfristig vorgesehen? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Bodenerosion ist ein natürlicher Prozess, der auch langfristig nicht völlig verhindert werden kann. Ziel ist es, sie auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. Bereits in der Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf Landtagsdrucksache 6/3852 hat die Landesregierung ausführlich über Maßnahmen zum Schutz vor Bodenerosion durch Wasser und Wind berichtet. Diese Maßnahmen haben sowohl kurz- als auch langfristigen Charakter. Es gilt weiterhin, die Daten- und Bewertungsgrundlagen zu verbessern, die naturräumliche Ausstattung der Agrarlandschaft zu verbessern sowie die sehr effektive einzelfallbezogene Beratung der Landwirte weiter auszubauen. 5. Wird die Auflage eines Feldheckenprogrammes, wie vom BUND gefordert, für sinnvoll erachtet? Durch Feldhecken kann eine langfristige und nachhaltige Reduktion der Winderosivität erreicht werden, daher wird die Förderung der Anlage von Feldhecken grundsätzlich als sinnvoll erachtet. Die Landesregierung hat auch in der neuen Förderperiode hierfür entsprechende Fördermittel vorgesehen (siehe Antwort zu Frage 6). Allein mit der Anlage von Feldhecken ist eine wirksame Reduzierung der Winderosion jedoch nicht möglich. Insbesondere beim Anbau winderosionsgefährdeter Kulturen beziehungsweise in winderosionsgefährdeten Zeiten kann die Winderosion durch aktive acker- und pflanzenbauliche Erosionsschutzmaßnahmen (Aufrechterhaltung der Bodenbedeckung ; spezielle Mulch-, Direkt- und Dammsaat) auf einer wesentlich größeren Landesfläche einfacher, kostengünstiger und mit einem höheren Wirkungsgrad reduziert werden. 6. Welchen Umfang müsste ein etwaiges aufzulegendes Programm haben, wie könnte die Finanzierung erfolgen? In den vergangenen Jahren wurden die bestehenden Förderinstrumente zur Anlage von Feldhecken leider nicht ausgeschöpft. Drucksache 6/4183 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 So enthielt die Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) zur Umsetzung von Maßnahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2007 bis 2013 einen spezifischen Fördergegenstand zur Anlage von Schutzpflanzungen . Im gesamten Programmzeitraum wurden lediglich drei Anträge nach diesem Fördergegenstand gestellt (und bewilligt). Hieran wird deutlich, dass nicht nur die Bereitstellung von Fördermitteln, sondern vor allem die Erhöhung der Bereitschaft der Bodeneigentümer für die Anlage weiterer Feldhecken entscheidend ist. Um entsprechende Anreize zu setzen, hat die Landesregierung in der geplanten Richtlinie für die Förderung von Vorhaben des Naturschutzes Hecken (Naturschutzhecken und Erosionsschutzhecken) als konkreten Fördertatbestand vorgesehen. Darüber hinaus kann mit dieser Richtlinie zukünftig auch der Flächenerwerb für die Anlage von Feldhecken finanziell unterstützt werden. Dabei können umfangreiche Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zum Einsatz kommen. 7. Wie wird die Schadverdichtung des Acker-Bodens eingeschätzt? a) Welche Standorte/Bodenarten sind besonders betroffen? b) Welche präventiven Maßnahmen werden empfohlen? Zu 7 und a) Angaben zur aktuellen Bodenschadverdichtung liegen nicht vor. Es fehlen in der BundesBodenschutz - und Altlastenverordnung entsprechende Bewertungsmaßstäbe. Auch werden keine kontinuierlichen Messungen zur Bestimmung des IST-Zustandes der Bodenverdichtung durchgeführt. Es wird auf die Beantwortung der Fragen 4 a) und b) der Kleinen Anfrage auf Landtagsdrucksache 6/3852 verwiesen. Zu b) Als präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Schadverdichtungen des Bodens sind beispielsweise geeignet: - die Vergrößerung der Radaufstandsfläche und die regelbare Anpassung des Reifeninnendrucks ohne Erhöhung der Radlast, - das Fahren außerhalb der Furche beim Pflügen (Onland-Pflügen), - das Zusammenlegen von Arbeitsgängen (Grundbodenbearbeitung und Bestellung in einem Arbeitsgang), - eine hohe Schlagkraft, um das Befahren und Bearbeiten bei feuchten Bedingungen zu vermeiden, - eine ausreichende und regemäßige organische Düngung sowie - die verstärkte Nutzung der Sommerfurche statt der Herbstfurche, in Kombination mit Zwischenfruchtanbau. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4183 5 8. Wie wird die Entwicklung des Humusgehaltes (organische Substanz) auf dem Ackerland eingeschätzt (bitte nach Bodentypen unterscheiden )? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Landtagsdrucksache 6/3852 verwiesen. 9. Kann der Ausbau der Tierhaltung einen Beitrag zur Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit leisten? Der Erhalt und die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit hängen von verschiedenen Faktoren ab, die in enger Wechselwirkung zueinander stehen. Entscheidend für die Bodenfruchtbarkeit ist der Humusgehalt des Bodens, der durch den gezielten und bedarfsgerechten Einsatz von Wirtschaftsdünger nach den Vorgaben der düngerechtlichen Vorschriften entscheidend positiv beeinflusst wird. Derzeit steht nur rund ein Viertel des im Durchschnitt der genutzten landwirtschaftlichen Fläche benötigten Wirtschaftsdüngers zur Verfügung. Allerdings ist die tatsächliche Verteilung geprägt von extremer Unterversorgung in Regionen ohne Tierhaltung und einem Überangebot in Regionen mit intensiver Tierhaltung. Der Ausbau der Tierhaltung, insbesondere in tierhaltungsarmen Teilen des Landes, könnte daher zu einer Erhöhung des Wirtschaftsdüngerangebotes und gleichmäßigeren Verteilung im Land beitragen.