Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Juli 2015 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4184 6. Wahlperiode 30.07.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Transparenz bei Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat und ANTWORT der Landesregierung Das Ergebnis von Abstimmungen im Bundesrat wird zwar in den Plenarprotokollen des Bundesrates festgehalten, nicht hingegen das jeweilige Abstimmungsverhalten der Bundesländer. Die Bremische Bürgerschaft hat im April dieses Jahres auf Antrag der Fraktion DIE LINKE beschlossen, den Senat aufzufordern, sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat künftig umfassend und zeitnah nach jeder Bundesratssitzung auf der entsprechenden Website der Senatskanzlei öffentlich zu dokumentieren. Damit werde die Transparenz von Regierungshandeln erhöht. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht ihr Abstimmungsverhalten bislang nicht regelmäßig. 1. Welche ggf. weiteren Bundesländer sind der Landesregierung bekannt, die das Abstimmungsverhalten im Bundesrat regelmäßig veröffentlichen? Der Landesregierung liegen keine Informationen zur Veröffentlichungspraxis anderer Länder bezüglich des Abstimmungsverhaltens im Bundesrat vor. Drucksache 6/4184 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Gibt es nach Auffassung der Landesregierung Gründe, die gegen eine umfassende und zeitnahe Veröffentlichung ihres Abstimmungsverhaltens nach jeder Bundesratssitzung etwa auf der Website der Staatskanzlei sprechen? Die Landesregierung erteilt auf Anfrage umfassend und zeitnah Auskunft über das Stimmverhalten zu einzelnen Tagesordnungspunkten des Bundesrates. In besonders wichtigen Fällen werden Pressemitteilungen herausgegeben. Diese Praxis hat sich bewährt. 3. Beabsichtigt die Landesregierung, ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat ebenfalls künftig umfassend und zeitnah nach jeder Bundesratssitzung etwa auf der Website der Staatskanzlei öffentlich zu dokumentieren (bitte Antwort begründen)? Die Landesregierung beabsichtigt keine Änderung der derzeitigen Praxis.