Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. August 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4186 6. Wahlperiode 04.08.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Beate Schlupp, Fraktion der CDU Wolfsübergriffe auf Nutztiere in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele nachgewiesene Wolfsübergriffe auf Nutztiere hat es bisher in Mecklenburg-Vorpommern gegeben? In 19 untersuchten Fällen mit Übergriffen auf Nutztiere war nachweislich ein Wolf für den Rissvorfall verantwortlich. In weiteren 15 untersuchten Fällen von Übergriffen auf Nutztiere konnte ein Wolf als Verursacher des Rissvorfalls nicht ausgeschlossen werden. 2. In wie vielen Fällen wurden von Nutztierhaltern Wolfsbeauftragte zur Begutachtung von Übergriffen auf Nutztiere angefordert? Seit 2007 wurde das Wolfsmanagement in insgesamt 72 Fällen informiert und die Begutachtung der jeweiligen Fälle angefordert. Drucksache 6/4186 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. In wie vielen Fällen konnte keine klare Zuordnung der Übergriffe auf Nutztiere durch Wölfe oder Hunde erfolgen? Wenn keine klare Zuordnung möglich war, wie werden diese Übergriffe statistisch erfasst (Wolfsübergriff oder nicht)? In 38 Fällen konnte keine klare Zuordnung auf Wölfe oder Hunde als Verursacher erfolgen. In 15 dieser Fälle lautete das abschließende Prüfergebnis, dass ein Wolf als Verursacher des Rissvorfalls nicht ausgeschlossen werden konnte. Diese Fälle werden exakt mit diesem Befund (Wolfsübergriff konnte nicht ausgeschlossen werden) in der Statistik erfasst. Die übrigen 23 Fälle betrafen Konstellationen, bei denen entweder weitere Tierarten (zum Beispiel Fuchs, Kolkrabe) oder keine Tierarten (natürlicher oder krankheitsbedingter Tod) für den Tod der Nutztiere verantwortlich zu machen waren und die dementsprechend (als kein Wolfsübergriff) in der Statistik erfasst werden. 4. In wie vielen Fällen kam es trotz zeitnaher Anforderung eines Wolfsbeauftragten zur verspäteten Begutachtung? In allen Fällen erfolgte eine Begutachtung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Information beim Wolfsmanagement. 5. Aus welchen Gründen erfolgte die Begutachtung des in Ducherow attackierten Fohlens durch den Wolfsbeauftragten erst verspätet? Wie soll künftig sichergestellt werden, dass eine zeitnahe Begutachtung von Übergriffen auf Nutztiere durch Wolfsbeauftragte realisiert werden kann? Die Information über das verletzte Fohlen (Vorfall am 08.07.2015) erreichte das Wolfsmanagement am späten Nachmittag des 09.07.2015. Daraufhin wurde der Einsatz organisiert und der Vorfall durch den Rissgutachter am Vormittag des 10.07.2015 (das heißt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Information beim Wolfsmanagement) begutachtet. Die Gründe für den verzögerten Eingang der Erstinformation beim Wolfsmanagement sind nicht bekannt. Die Kontaktaufnahme mit dem Wolfsmanagement ist grundsätzlich über mehrere Telefonnummern möglich. Auch bei zeitweiser Nichterreichbarkeit einer dieser Nummern stehen weitere Nummern zur Kontaktaufnahme zur Verfügung. Sobald über eine dieser Nummern ein Kontakt hergestellt wird, beginnt die Organisation des Einsatzes. Um weiterhin sicherzustellen, dass eine Begutachtung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Information beim Wolfsmanagement erfolgt, ist die Schulung und Einarbeitung weiterer Rissgutachter vorgesehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4186 3 Darüber hinaus wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit regelmäßig darauf verwiesen, wo Informationen zum Wolfsmanagement (inklusive der Kontaktdaten der Rissgutachter) abrufbar sind. Diese finden sich unter anderem auf der Internetseite des LUNG oder unter www.wolf-mv.de. 6. Trifft es zu, dass das in Ducherow attackierte Fohlen auf einer „wolfssicher “ eingezäunten Wiese stand? a) Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus diesem Sachverhalt ? b) Ist vorgesehen, die Anforderungen an die Einzäunung von Nutztieren in Wolfsgebieten zu erhöhen? Zu 6, a) und b) Die gezäunte Weide ist nach den Maßstäben des Grundschutzes, die im Wolfsmanagementplan für Schafe und Ziegen definiert sind, nicht wolfssicher. Zur Haltung von Pferden ist im Wolfsmanagementplan des Landes noch kein Grundschutz definiert. Die derzeitigen Empfehlungen für die Einzäunung von Nutztieren im Wolfsgebiet gewährleisten nach Auffassung der Landesregierung im Normalfall einen hinreichenden Schutz vor Wolfsübergriffen, vor allem für die als besonders gefährdet geltenden Schaf- und Ziegenhaltungen. Es ist jedoch notwendig, dass die Tierhalter ihre Haltung wolfssicher gestalten, hierfür können nach Maßgabe der Förderrichtlinie Wolf Fördermittel beantragt werden. Außerdem müssen die Zäunungen regelmäßig überprüft und bestehende Schwachstellen ausgebessert werden. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Landesregierung, die im Wolfsmanagementplan definierten Vorgaben für den Grundschutz vor Wolfsübergriffen fortlaufend zu prüfen und anzupassen. 7. Ist aufgrund der Ausbreitung der Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen, die Wolfsgebiete im Land auszudehnen? Die Abgrenzung des für den Vollzug der Förderrichtlinie Wolf relevanten Wolfsgebietes wird kontinuierlich anhand der Monitoringergebnisse sowie des Rissgeschehens überprüft und bei Bedarf angepasst.