Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. September 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4187 6. Wahlperiode 02.09.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Ausnahmen und Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sowie Ausbildungsund Beschäftigungssituation in Betrieben der Landwirtschaft sowie in der Hotel- und Gaststättenbranche in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Die 92. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) 2015 hat sich in ihrem Umlaufbeschluss vom 16.04.2015 für die Ausweitung der täglichen Arbeitszeit an bis zu drei Wochentagen auf bis zu zwölf Stunden im Schaustellergewerbe, in der Landwirtschaft sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe ausgesprochen. Ich habe in der Fragestunde der 97. Sitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern am 02.07.2015 die Begründung der Landesregierung für ihre Zustimmung bzw. ihre Bewertung zu diesem Beschluss erfragt. Sinngemäß (das Protokoll liegt noch nicht vor) antwortete die Landesregierung, dass es sich um eine fachlich geprüfte und rechtlich vertretbare Regelung handeln würde, die im Übrigen nur in geprüften Ausnahmefällen zur Anwendung käme. 1. Wie ist die Formulierung „rechtlich vertretbar“ zu verstehen? Die in § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verankerte werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden darf unter Berücksichtigung entsprechender Ausgleichspflichten im Grundsatz auf zehn Stunden ausgedehnt werden. Hierzu bedarf es einer arbeitszeitrechtlichen Rechtfertigung nicht (vergleiche Baeck/Deutsch ArbZG § 3 Rn. 24). Eine Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit kann darüber hinaus im Sinne des § 7 ArbZG auf der Grundlage eines Tarifvertrages oder einer Betriebs- beziehungsweise Dienstvereinbarung auf der Basis eines Tarifvertrages sozialpartnerschaftlich vereinbart werden. Drucksache 6/4187 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Ferner kann die zuständige Behörde unter anderem gemäß § 15 Absatz 1 Nummer 2 ArbZG unter Maßgabe besonderer Branchencharakteristika für Saison- und Kampagnebetriebe von § 3 ArbZG abweichend längere tägliche Arbeitszeiten auf Antrag bewilligen. Sie prüft insoweit etwaige Ausnahmebegehren im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens unter Berücksichtigung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. 2. Mit welcher Begründung ist das Schaustellergewerbe (bei u. a. Frühjahrs -, Oster-, Pfingst-, Sommer-, Ernte-, Herbst- und Weihnachtsmärkten , also ganzjährigem Einsatz) laut Beschluss der ASMK als Saisonbetrieb anzusehen? a) Wie ist die Formulierung im Beschlusspunkt 2. der 92. ASMK zu verstehen, wonach tarifliche Regelungen Vorrang vor behördlichen Genehmigungen haben? b) Inwieweit ist eine Ausweitung der täglichen Beschäftigung über zwölf Stunden hinaus möglich, wenn sie nur „in der Regel“ ausscheidet ? Saisonbetriebe sind Gewerbebetriebe, die ganzjährig betrieben werden, aber zu bestimmten Zeiten im Jahresverlauf aufgrund der Art und Ausrichtung des Betriebes zu einer außergewöhnlich verstärkten Tätigkeit veranlasst, das heißt also in wirtschaftlicher Hinsicht vom saisonalen Verlauf abhängig sind. Dazu zählen Unternehmen, die für den Sommer- und Winterbedarf arbeiten sowie Betriebe, die zu gewissen Festen besonders hervortretende Bedarfe befriedigen (vergleiche unter anderem Anzinger/Koberski ArbZG § 15 Randnummer 12). Die Gründe für die jahreszeitlichen Schwankungen sind in diesem Zusammenhang unerheblich (vergleiche BeckOK ArbR/Kock ArbZG § 15 Randnummer 5). Zu a) Der Gesetzgeber hat den Sozialpartnern auf der Grundlage von § 7 ArbZG die Möglichkeit eingeräumt, einzelne arbeitszeitrechtliche Belange eigenverantwortlich den jeweils besonderen branchentypischen Erfordernissen durch von der Grundnorm des Arbeitszeitrechts abweichende Regelungen anzupassen. Tarifvertragliche oder aufgrund eines Tarifvertrages geschlossene betriebliche beziehungsweise dienstliche Vereinbarungen weichen damit naturgemäß von den in Bezug genommenen gesetzlichen Regelungen ab und ersetzten diese insoweit (vergleiche BeckOK ArbR/Kock ArbZG § 7 Randnummer 17; Baeck/Deutsch ArbZG § 7 Randnummer 7, 45). Damit werden weitere behördliche Genehmigungen, etwa im Sinne des § 15 Absatz 1 Nummer 2 ArbZG, entbehrlich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4187 3 Zu b) Das ArbZG schreibt eine Höchstgrenze, bis zu der die werktägliche Arbeitszeit verlängert werden kann, nicht vor. Über eine Dauer von acht Stunden hinaus längere tägliche Arbeitszeiten sind mit Verweis auf die Beantwortung der Frage 1 möglich. Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden widersprechen - auch unter Beachtung übriger, für die Beschäftigten gesundheitsrelevanter Belastungsfaktoren - den arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen hinsichtlich einer menschengerechten Gestaltung der Arbeitszeit. Dem trägt der Gesetzgeber bereits insoweit Rechnung, dass unter Beachtung der Regelungen zu Ruhepausen und Ruhezeiten eine Arbeitszeit von täglich mehr als 12 Stunden praktisch nicht überschritten werden kann (vergleiche Begründung zu Punkt 3 ASMK-Beschluss vom 16.04.2015). Eine Ausnahme bilden hierbei Notfälle und außergewöhnliche Fälle im Sinne des § 14 ArbZG. 3. Wie haben sich die Anzahl der „Betriebe der Landwirtschaft“, die Anzahl der Beschäftigten in den Betrieben der Landwirtschaft und die tarifliche Bindung von Betrieben der Landwirtschaft in MecklenburgVorpommern von 2010 bis heute entwickelt? Die Anzahl der Betriebe und der Beschäftigten in der Landwirtschaft in MecklenburgVorpommern ist konstant. Weitere Angaben sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Beschäftigte 2010 2013 Landwirtschaft 19.266 18.800 Saisonarbeitskräfte 6.052 6.200 Arbeitskräfte gesamt 25.318 25.000 AKE je 100 ha LF 1,3 1,3 Erläuterung: AKE - Arbeitskräfteeinheiten Ha - Hektar LF -landwirtschaftliche Nutzflächen Betriebe Anzahl 2010 2013 Betriebe gesamt 4.725 4.700 Natürliche Personen 3.949 3.900 Juristische Personen 776 800 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die tarifliche Bindung von Betrieben der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern vor. Drucksache 6/4187 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Wie haben sich die Anzahl der Betriebe der Hotel- und Gaststättenbranche , die Anzahl der Beschäftigten in Betrieben der Hotel- und Gaststättenbranche und die tarifliche Bindung von Betrieben der Hotel- und Gaststättenbranche in Mecklenburg-Vorpommern von 2010 bis heute entwickelt? Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben sich die Anzahl der Betriebe und die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ab dem Jahr 2010 in MecklenburgVorpommern wie folgt entwickelt: Anzahl Betriebe am 30.06. des Jahres Wirtschaftsabteilung (WZ2008) 2010 2011 2012 2013 2014 55 Beherbergung 1.717 1.757 1.775 1.797 1.798 56 Gastronomie 2.871 2.908 2.894 2.827 2.800 Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am 30.06. des Jahres Wirtschaftsabteilung (WZ2008) 2010 2011 2012 2013 2014 55 Beherbergung 18.575 19.612 19.700 19.790 19.978 56 Gastronomie 14.444 14.697 14.777 14.670 15.383 Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die tarifliche Bindung von Betrieben der Hotel- und Gaststättenbranche in Mecklenburg-Vorpommern ab dem Jahr 2010 vor. 5. Wie viele Anträge auf Bewilligung der Verlängerung der täglichen Arbeitszeit a) auf bis zu zwölf Stunden und b) auf mehr als zwölf Stunden wurden in den Jahren 2010 bis 2014 jährlich und aktuell bis zum 30.06.2015 oder dem letzten erfassten Datum gestellt, wie viele Anträge wurden in den beiden Kategorien genehmigt und wie viele Beschäftigte waren von der Ausweitung der täglichen Arbeitszeit in beiden Kategorien betroffen (bitte insgesamt pro Jahr für Mecklenburg-Vorpommern sowie nach Branchen darstellen)? Die Fragen a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Anträge entsprechen der Zahl der erteilten Bewilligungen nach § 15 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a Arbeitszeitgesetz beziehungsweise nach § 15 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b Arbeitszeitgesetz. Ein Großteil der aufgeführten Antragsteller ist im Laufe der Jahre mehrfach in Erscheinung getreten. Genehmigungen zur Verlängerung der Arbeitszeiten wurden für unterschiedliche Zeiträume erteilt (eine Saison bis maximal fünf Jahre). Tägliche Arbeitszeiten über zwölf Stunden [Frage 5 b)] wurden nicht zugelassen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4187 5 Branche 2010 2011 2012 2013 2014 2015 A n tr äg e A rb ei tn eh m er A n tr äg e A rb ei tn eh m er A n tr äg e A rb ei tn eh m er A n tr äg e A rb ei tn eh m er A n tr äg e A rb ei tn eh m er A n tr äg e A rb ei tn eh m er Kabelherstellung 1 120 2 120 1 120 Betrieb von Häfen 2 16 Herstellung von Druckerzeugnissen 1 43 1 43 Bau von Gebäuden 1 12 3 146 Wasserbau 2 123 Oberflächenveredlung 1 36 Abfallbehandlung 1 6 1 32 1 6 2 16 Holzverarbeitung 5 540 3 321 7 741 5 515 7 569 1 100 Agrarhandel 3 144 3 203 1 52 Milchverarbeitung 1 14 1 14 1 14 Kunststoffherstellung 1 30 1 40 1 30 1 30 Landwirtschaft 1 97 2 145 2 364 2 200 3 95 Energieversorgung 2 40 1 12 1 3 Nahrungsmittelherstellung und -verarbeitung 1 102 3 184 3 90 2 140 2 52 Tiefbau 1 8 4 58 1 14 2 71 Instandhaltung von Maschinen und Ausrüstungen 2 20 1 14 2 25 2 48 Maschinenbau 2 33 2 59 1 25 2 196 2 48 Dienstleistung Erdöl/Erdgas 1 14 Herstellung von Metallerzeugnisse 2 61 2 16 3 64 4 92 4 144 Schiffbau 1 145 Großhandel 1 60 3 125 1 100 1 111 1 40 Einzelhandel 4 230 1 45 Fotografie u. Fotolabor 1 40 Architektur/ Ingenieurbüro 1 5 1 4 Dienstleistungen für Verkehr 1 8 Informationstechnik 1 5 Fleischverarbeitung 1 200 1 200 1 200 1 200 1 200 1 200 Drucksache 6/4187 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Branche 2010 2011 2012 2013 2014 2015 A n tr äg e A rb ei tn eh m er A n tr äg e A rb ei tn eh m er A n tr äg e A rb ei tn eh m er A n tr äg e A rb ei tn eh m er A n tr äg e A rb ei tn eh m er A n tr äg e A rb ei tn eh m er Herstellung von pflanzlichen und tierischen Fetten und Ölen 3 27 2 21 1 12 Herstellung von elektronischen Bauelementen und Leiterplatten 1 150 Wärme- und Kälteversorgung 1 5 1 5 1 5 Brücken- und Tunnelbau 1 12 Leitungstiefbau 2 21 2 18 1 26 Transport von Rohrfernleitungen 1 26 1 2 Obst- und Gemüseverarbeitung 1 30 1 30 1 30 Ambulante soziale Dienste 1 5 1 5 Hotels und Gasthöfe 1 7 3 29 Öffentliche Verwaltung 1 12 Veredlung von Flachglas 2 16 1 16 Biogaserzeugung 1 24 1 24 sonstige 9 374 5 334 4 347 5 168 6. Wie haben sich die Anzahl der Kontrollen und die festgestellten Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz in den Jahren 2010 bis 2014 jährlich und aktuell bis zum 30.06.2015 oder dem letzten erfassten Datum entwickelt (bitte insgesamt für Mecklenburg-Vorpommern sowie nach Branchen darstellen)? Die Angaben sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4187 7 Beratung/ Information Überwachung/ Prävention eigeninitiativ auf Anlass B er a tu n g V o rt rä g e, V o rl es u n g en Ö ff en tl ic h k ei ts a rb ei t/ P u b li k a ti o n en /I n fo rm a ti o n B es ic h ti g u n g / In sp ek ti o n ( p u n k tu el l) B es ic h ti g u n g /I n sp ek ti o n (S ch w er p u n k tp ro g ra m m ) M es su n g en /P ro b en a h m en /A n a ly se n / Ä rz tl ic h e U n te rs u ch u n g en B es ic h ti g u n g /' In sp ek ti o n U n te rs u ch u n g en v o n U n fä ll en /B er u fs k ra n k h ei te n M es su n g en /P ro b en a h m en /A n a ly se n / Ä rz tl ic h e U n te rs u ch u n g en S te ll u n g n a h m en /G u ta ch te n ( a u ch B er u fs k ra n k h ei te n ) R ev is io n ss ch re ib en A n za h l B ea n st a n d u n g en Fallzahlen 2010 458 3 6 56 19 0 148 1 0 110 60 162 2011 827 2 18 41 45 0 133 0 0 70 51 36 2012 929 2 21 53 57 0 84 2 0 48 45 18 2013 750 4 7 31 26 2 121 3 0 43 35 134 2014 759 1 52 77 52 0 124 6 0 40 56 33 Entscheidungen Zwangsmaßnah men Ahndung er te il te G en eh m ig u n g en / E rl a u b n is se /Z u la ss u n g en / A u sn a h m en /E rm ä ch ti g u n g en a b g el eh n te G en eh m ig u n g en / E rl a u b n is se /Z u la ss u n g en / A u sn a h m en /E rm ä ch ti g u n g en A n fr a g en /A n ze ig en /M ä n g el - m el d u n g en A n o rd n u n g en A n w en d u n g v o n Z w a n g sm it te ln V er w a rn u n g en B u ß g el d er S tr a fa n ze ig en Fallzahlen 2010 465 3 323 134 17 0 4 0 2011 579 8 573 0 0 2 4 0 2012 651 11 471 3 0 0 0 0 2013 523 9 382 4 2 1 7 0 2014 577 16 461 10 6 4 4 2 Neben den Revisionsschreiben und gebührenpflichtigen Anordnungen, welche in der oben beigefügten Tabelle ausgewiesen sind, wurden Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz verhängt. Drucksache 6/4187 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Branchenbezogen sind nachfolgende Ahndungsmaßnahmen bei festgestellten Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz darstellbar. 2010/2011 2013 2014 2015 Bußgelder je 4 Hotel und Gaststätten 4 Hotel und Gaststätten 1 Milchverarbeitung 1 Elektroinstallation 1 Obst- und Gemüseverarbeitung 1 ambulante Pflege 3 Werbebranche/ Vertrieb von CD 1 Einzelhandel 2 Einzelhandel 2 Bau von Straßen 1 Baugewerbe 7. Wie haben sich in Mecklenburg-Vorpommern Betriebe der Landwirtschaft und Betriebe der Hotel- und Gaststättenbranche im Hinblick auf folgende Kennziffern von 2010 bis heute in Bezug auf a) ausbildende Betriebe, gemeldete Ausbildungsplätze, unbesetzte Ausbildungsplätze, abgeschlossene Ausbildungsverträge, gelöste Ausbildungsverträge, abgeschlossene Ausbildungen, b) die Übernahme von Auszubildenden nach erfolgreicher Ausbildung , Arbeitslosmeldung nach erfolgreicher Ausbildung, unbesetzte Stellen, Anzahl der Arbeitslosen in den jeweiligen Branchenberufen, Anzahl der Berufe, in denen in MecklenburgVorpommern für beide „Bereiche“ ausgebildet wird, entwickelt? Zu a) Nach den der Landesregierung vorliegenden Angaben stellt sich die Situation in Bezug auf Betriebe der Landwirtschaft wie folgt dar: Bereich der „grünen Berufe“ (Landwirtschaftliche Berufe und Hauswirtschaft) 12/2010 12/2011 12/2012 12/2013 12/2014 06/2015 ausbildende Betriebe 519 478 461 429 426 442* gemeldete Ausbildungsplätze nicht erfasst unbesetzte Ausbildungsplätze nicht erfasst abgeschlossene Ausbildungsverträge 1.720 1.392*** 1.191 1.097 1.093 1.107** gelöste Ausbildungsverträge nicht erfasst abgeschlossene Ausbildungen 836 556 481 367 347 zurzeit offen Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4187 9 * Änderungen möglich, wenn Betriebe, mit denen kein aktuelles Ausbildungsverhältnis besteht, einen neuen Berufsausbildungsvertrag abschließen oder bei denen nach erfolgter Abschlussprüfung kein Ausbildungsvertrag mehr besteht. ** Änderungen möglich, da noch nicht alle Abschlussprüfungen erfolgt sind und auch die Eintragung neuer BAV weiter läuft. *** auffälliger Abfall hauptsächlich durch Rückgang in den Berufen Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin, Gärtner/Gärtnerin und Landwirtschaftshelfer/Landwirtschaftshelferin Nach Angaben der Industrie- und Handelskammern stellt sich die Situation in Bezug auf Betriebe der Hotel- und Gaststättenbranche wie folgt dar: Ausbildungsbetriebe je Ausbildungsberufe 2010 2011 2012 2013 2014 Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau 317 243 197 184 195 Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie 22 21 18 13 16 Hotelkaufmann/Hotelkauffrau 32 33 35 35 38 Hotelfachmann/Hotelfachfrau 313 276 231 224 224 Fachkraft im Gastgewerbe 171 170 138 119 109 Helfer im Gastgewerbe 16 10 13 14 8 Koch/Köchin 563 458 402 344 353 Fachpraktiker/Fachpraktikerin Küche / Beikoch/Beiköchin 37 46 44 39 30 Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 1.456 1.174 1.000 991 990 Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge (alle Ausbildungsjahre) 1.089 914 774 666 747 Abgeschlossen Ausbildungen 1.685 1.387 974 684 553 Bei der Bundesagentur für Arbeit wurden zum Ende der Berufsberatungsjahre (jeweils 30.09.) im Bereich der Hotel- und Gaststättenbranche (Berufsgruppen Speisenzubereitung, Hotellerie und Gastronomie) folgende gemeldete beziehungsweise unbesetzte Ausbildungsplätze registriert: 2010 2011 2012 2013 2014 Gemeldete Ausbildungsplätze 2.758 2.728 2.711 2.579 2.586 Unbesetzte Ausbildungsplätze 537 600 652 561 521 Drucksache 6/4187 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Zu b) Für Mecklenburg-Vorpommern stellt die Bundesagentur für Arbeit folgende Angaben zur Verfügung. Darüber hinaus verfügt die Landesregierung über keine eigenen Erkenntnisse. Anzahl Zugänge in Arbeitslosigkeit aus abgeschlossener betrieblicher/schulischer Berufsausbildung in den Berufen (entsprechend KldB 2010) Jahressumme (Zugänge) 2010 2011 2012 2013 2014 111 Landwirtschaft 73 54 50 35 21 293 Speisenzubereitung 419 342 209 178 141 632 Hotellerie 167 148 102 88 59 633 Gastronomie 268 185 169 107 100 Anmerkung: Aus den Angaben der Bundesagentur für Arbeit geht nicht hervor, ob eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde. KldB bedeutet „Klassifikation der Berufe“. Anzahl an Arbeitslosen nach Zielberufen (entsprechend KldB 2010) Jahresdurchschnitt (Bestand) 2010 2011 2012 2013 2014 111 Landwirtschaft 1.984 1.981 1.862 1.805 1.672 293 Speisenzubereitung 5.233 5.468 5.141 4.940 4.883 632 Hotellerie 1.922 1.819 1.569 1.394 1.377 633 Gastronomie 2.840 2.863 2.536 2.396 2.435 Anzahl an gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen nach Berufen (entsprechend KldB 2010) Jahresdurchschnitt (Bestand) 2010 2011 2012 2013 2014 111 Landwirtschaft 36 32 39 39 38 293 Speisenzubereitung 342 350 437 475 519 632 Hotellerie 239 252 239 229 261 633 Gastronomie 445 479 527 556 621 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4187 11 8. Wie haben sich die tarifliche sowie die nicht tarifgebundene Entlohnung bei Auszubildenden sowie der Beschäftigten in Betrieben der Landwirtschaft sowie in Betrieben der Hotel- und Gaststättenbranche in Mecklenburg-Vorpommern von 2010 bis heute entwickelt? Für den Bereich Landwirtschaft existieren aufgrund der Vielzahl der hier gegebenen Berufsgruppen eine Reihe von Tarifverträgen mit sehr unterschiedlichen Entgeltregelungen. Die Tarifverträge können beim Tarifregister eingesehen werden, das vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern geführt wird. Das Bild ist sehr differenziert und entzieht sich bezüglich der Lohnentwicklung einer pauschalen Gesamtbewertung. Beispielhaft werden nachfolgend die Entwicklungen für zwei TV-Regelungsbereiche dargestellt. Tabelle 1: Ausbildungsberuf Landwirtin/Landwirt (Angaben in Euro) 2010 2012 ab 01.07.2013 ab 01.07.2014 Änderung zu 2010 in % 1. Lehrjahr 450 475 525 550 22,2 2. Lehrjahr 485 515 570 600 23,7 3. Lehrjahr 550 585 630 675 22,7 Tabelle 2: Ausbildungsberuf Gärtnerin/Gärtner (Garten- und Landschaftsbau) (Angaben in Euro) 2010 unter 18 Jahre/ über 18 ab 01.09.2010 ab 01.01.2014 ab 01.08.2014 Änderung zu 2010 in % 1. Lehrjahr 490 / 530 500 / 540 560 /605 620 / 650 26,5 / 22,6 2. Lehrjahr 580 / 635 590 / 650 660 / 720 720 / 775 24,1 / 22,1 3. Lehrjahr 665 / 715 680 / 730 750 / 810 810 / 875 21,8 / 22,4 Aus den Tabellen wird erkennbar, dass die Ausbildungsvergütung im Rahmen der tariflichen Vereinbarungen stets mit erhöht wurde. Für beide betrachteten Berufsgruppen ist ein Anstieg der Ausbildungsvergütung von über 20 % in mehreren Stufen gegeben, wobei am Beispiel der Tabelle 2 erkennbar ist, dass in bestimmten Ausbildungsberufen bei der Ausbildungsvergütung zwischen unter 18-Jährigen und Auszubildenden ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschieden wird. Drucksache 6/4187 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 Für auszubildende Landwirte sieht die tarifliche Regelung zum Beispiel zusätzlich eine leistungsabhängige Vergütung vor. Aus dem Vergleich ist weiterhin festzustellen, dass es durchaus zwischen den verschiedenen Berufsgruppen größere Unterschiede gibt. Auch unterscheidet sich die Ausbildungsvergütung innerhalb eines Berufes, wenn wie bei den milchwirtschaftlichen Berufen unterschiedliche „Haustarife“ zur Anwendung kommen. Für Auszubildende, die keiner tariflichen Regelung unterliegen, ist gesichert, dass ihnen eine Ausbildungsvergütung in Höhe von mindestens 80% des geltenden Tarifes zukommt. Ausbildungsverträge, die Vorgenanntem nicht entsprechen, werden nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen. Tabelle 3: Löhne nach den Entgelttarifverträgen Land- und Forstwirtschaft Lohngruppe Bis 31.10.2010 Euro/Stunde brutto Ab 01.04.2011 Euro/Stunde brutto Ab 01.11.2011 Euro/Stunde brutto Ab 01.05.2013 Euro/Stunde brutto Ab 01.07.2014 Euro/Stunde brutto 1 freie Vereinbarung freie Vereinbarung freie Vereinbarung freie Vereinbarung 7,10 2 6,93 7,10 7,29 7,40 7,60 3 7,90 8,10 8,26 8,70 9,00 4 8,31 8,60 8,80 9,30 9,65 5 9,47 9,75 10,00 10,55 11,00 Ecklohn 6 9,84 10,25 10,50 11,20 11,75 7 10,30 10,75 11,00 11,75 12,50 Tabelle 4: Gehälter nach den Entgelttarifverträgen Land-und Forstwirtschaft Gehaltsgruppe Bis 31.10.2010 Euro/Monat brutto Ab 01.04.2011 Euro/Monat brutto Ab 01.11.2011 Euro/Monat brutto Ab 01.05.2013 Euro/Monat brutto Ab 01.07.2014 Euro/Monat brutto 1 freie Vereinbarung freie Vereinbarung freie Vereinbarung gestrichen gestrichen 2 1.271,00 1.302,00 1.337,00 1.410,00 1.460,00 3 1.470,00 1.507,00 1.537,00 1.620,00 1.680,00 4 1.548,00 1.603,00 1.640,00 1.730,00 1.790,00 5 1.745,00 1.797,00 1.843,00 1.940,00 2.010,00 Eckgehalt 6 1.860,00 1.937,00 1.984,00 2.100,00 2.175,00 7 2.097,00 2.188,00 2.239,00 2.360,00 2.445,00 8 2.381,00 2.482,00 2.539,00 2.680,00 2.775,00 9 2.733,00 2.849,00 2.915,00 3.070,00 3.180,00 10 3.162,00 3.296,00 3.372,00 3.550,00 3.680,00 Die Ecklöhne und Eckgehälter haben sich im Erhebungszeitraum um 16 und 15 % erhöht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4187 13 Tabelle 5: Lohntarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Lohngruppe Bis 30.08.2010 Euro/Stunde brutto Ab 01.10.11 Euro/Stunde brutto Ab 01.11.2012 Euro/Stunde brutto Ab 01.01.2014 Euro/Stunde brutto Ab 01.03.2015 Euro/Stunde brutto 1 BaustellenLeiter 15,49 16,39 16,87 17,51 18,05 2 Landschaftsvorarbeiter 13,71 14,50 14,92 15,49 15,96 3 Landschaftsmeister 13,11 13,87 14,27 14,79 15,24 4.2a Landschaftsgärtner Ecklohn 11,91 12,60 12,97 13,46 13,86 5.1 13,46 13,86 Maschinisten 11,91 12,60 12,97 5.2 Fahrer 11,91 12,60 12,97 13,46 13,86 6.1 AN aus anderen Berufen 12,23 12,94 13,32 13,80 14,22 7.1 AN 11,01 11,65 11,99 12,43 12,82 8.1 Fachagrarwirt Baumpflege 12,99 13,74 14,14 14,88 15,33 8.4 Baumarbeiter 10,47 11.07 11,39 11,99 12,36 Der Ecklohn hat sich im Erhebungszeitraum um 16 % erhöht. Tarifvertraglich vereinbarte Zusatzleistungen (Einmalzahlungen, Akkord-Zuschläge etc.) sind in den Tabellen 3-5 nicht mit enthalten. Für die Landwirtschaft und den Gartenbau gelten bezüglich des gesetzlich verbrieften Mindestlohnes Übergangsregelungen. Bis zum 31.12.2016 sind demnach Löhne unter 8,50 € nur dann erlaubt, wenn ein bundesweiter Tarifvertrag dies vorsieht und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemein verbindlich erklärt wurde. Bis zum 31.12.2017 sind ausschließlich tarifliche Abweichungen erlaubt und ab dem 01.01.2018 gilt in der Branche der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro uneingeschränkt. Drucksache 6/4187 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 14 Nach dem bundesweiten Tarifvertrag über Mindestentgelte im Sinne des ArbeitnehmerEntsendegesetzes beträgt das Mindestentgelt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau ab 1. Januar 2015 7,20 Euro je Stunde und mit Wirkung ab 1. Januar 2016 7,90 Euro je Stunde. Ab 1. November 2017 wird ein Stundenlohn von 9,10 Euro gezahlt. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Entwicklung der nicht tarifgebundenen Entlohnung bei den Beschäftigten in Betrieben der Landwirtschaft in MecklenburgVorpommern vor. Laut den Tarifverträgen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Mecklenburg-Vorpommern hat sich die tarifliche Entlohnung der Auszubildenden und der Beschäftigten in Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes wie folgt entwickelt: Tabelle 6: Ausbildungsvergütung Ausbildungsjahr Ab 01.11.2010 Euro/Monat brutto Ab 01.12.2012 Euro/Monat brutto Ab 01.09.2013 Euro/Monat brutto Ab 01.09.2014 Euro/Monat brutto 1. Jahr 420,00 450,00 475,00 500,00 2. Jahr 470,00 500,00 525,00 555,00 3. Jahr 520,00 550,00 580,00 610,00 Die Ausbildungsvergütung ist im Erhebungszeitraum zwischen 18 und 20 % gestiegen. Tabelle 7: Entgelte der Beschäftigten Bewertungsgruppe Ab 01.11.2010 Euro/Monat brutto Ab 01.12.2012 Euro/Monat brutto Ab 01.09.2013 Euro/Monat brutto Ab 01.09.2014 Euro/Monat brutto 2 1.071,00 1.146,00 1.204,00 1.298,00 3 1.164,00 1.246,00 1.309,00 1.375,00 Ecklohn 4 1.285,00 1.375,00 1.444,00 1.517,00 5 1.340,00 1.434,00 1.506,00 1.582,00 6 1.397,00 1.495,00 1.570,00 1.649,00 7 1.513,00 1.619,00 1.700,00 1.785,00 8 1.572,00 1.683,00 1.768,00 1.857,00 9 1.688,00 1.807,00 1.898,00 1.993,00 10 freie Vereinbarung freie Vereinbarung freie Vereinbarung freie Vereinbarung Der Ecklohn hat sich im Erhebungszeitraum um 18 % erhöht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4187 15 Bei einer regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit von 173 Stunden beträgt das Mindestentgelt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe ab Januar 2015 bei einem Stundenlohn von 8,50 Euro brutto nach dem Mindestlohngesetz 1.470,50 Euro brutto je Monat. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Entwicklung der nicht tarifgebundenen Entlohnung bei Auszubildenden sowie der Beschäftigten in Betrieben der Hotel- und Gaststättenbranche in Mecklenburg-Vorpommern vor. 9. Welche Initiativen hat die Landesregierung gegenüber den Sozialpartnern , insbesondere gegenüber den Arbeitgeberverbänden, seit 2010 ausgelöst, um die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen, einschließlich der Entlohnung, in den Betrieben der Landwirtschaft sowie in den Betrieben der Hotel- und Gaststättenbranche in MecklenburgVorpommern zu verbessern? a) Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg ihrer Initiativen? b) Welchen weiteren Handlungsbedarf sieht die Landesregierung? c) Welchen Maßnahme- und Terminplan verfolgt die Landesregierung bis zum Sommer 2016, um die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in den Betrieben der Landwirtschaft sowie in den Betrieben der Hotel- und Gaststättenbranche in MecklenburgVorpommern zu verbessern? Zu 9, a), b) und c) Die Bedeutung der betrieblichen Ausbildung sowie die Gestaltung attraktiver Arbeits- und Vergütungsregelungen für Auszubildende und Beschäftigte sind regelmäßig Gegenstand der Gespräche mit den betroffenen Wirtschaftsvertretern und Verbänden, zum Beispiel mit dem Bauernverband und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) MV. Des Weiteren wird durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern seit Langem die Ausbildung durch Förderung der überbetrieblichen Ausbildung unterstützt. Im Zeitraum 2007 - 2014 wurden hierfür etwas über 2,1 Millionen Euro ausgereicht, ab 2015 bis 2020 stehen jährlich 215.000 Euro (insgesamt 1,5 Millionen Euro) aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Die Lehrgänge werden zu 70 % gefördert. Das heißt, der Ausbildungsbetrieb muss nur 30 % der Ausgaben tragen. Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern hat zusammen mit den Sozialpartnern (DEHOGA MV sowie der Gewerkschaft Nahrung-GenussGaststätten (NGG)) im Herbst 2014 das Projekt „Guter Gastgeber – Guter Arbeitgeber!“ gestartet, das auch die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in den Betrieben der Hotel- und Gaststättenbranche in Mecklenburg-Vorpommern verbessern soll. Das Projekt dauert bis zum Frühjahr 2017 und wird als Bundesprojekt vom Land Mecklenburg-Vorpommern kofinanziert . Erste Ergebnisse zur Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen, die auf das Projekt zurückzuführen sind, werden erst zum Ende des Projekts erwartet. Darüber hinaus ist und bleibt es Aufgabe der Wirtschaft, im eigenen Interesse für attraktive Ausbildungs-, Arbeits- und Vergütungsbedingungen zu sorgen.