Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Juli 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4193 6. Wahlperiode 04.08.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Baumaßnahmen an den Amtsgerichten und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Auf Grundlage von Nummer 13.1.2.1 der Haushaltstechnischen Richtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfolgt eine Planung für Baumaßnahmen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens nur für Große Baumaßnahmen mit einem Mittelvolumen ab 1.000.000,00 Euro im Einzelfall. Kleine Baumaßnahmen mit einem Mittelvolumen unter 1.000.000,00 Euro im Einzelfall werden grundsätzlich nicht einzeln geplant sondern lediglich pauschal in einem Globalvolumen veranschlagt (vergleiche Kennung 1200-711.01 im Anhang 1 zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern im Einzelplan 12). In der Antwort werden dementsprechend nur die einzeln veranschlagten Großen Baumaßnahmen, die seit dem Haushaltsaufstellungsverfahren zum Haushalt 2006/2007 für Amtsgerichte neu geplant wurden, dargestellt. 1. Welche Baumaßnahmen waren ab 2006 an den Amtsgerichtsgebäuden in Mecklenburg-Vorpommern geplant (bitte für alle Amtsgerichte separat darstellen)? Folgende Große Baumaßnahmen für Gebäude, die zumindest teilweise für die Unterbringung von Amtsgerichten vorgesehen waren, wurden seit dem Haushaltsaufstellungsverfahren zum Haushalt 2006/2007 erstmals einzeln geplant: Drucksache 6/4193 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 - „Gerichtsgebäude Schwerin, Demmlerplatz, Herrichtung zur Unterbringung des Land- und Amtsgerichtes“ (vergleiche Kennung 1209-712.07 im Anhang 1 zum Wirtschaftsplan 2006/2007 des Sondervermögens Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg Vorpommern im Einzelplan 12), - „Amtsgericht Güstrow“ (vergleiche Kennung 1209-712.42 im Anhang 1 zum Wirtschaftsplan 2006/2007 des Sondervermögens Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg Vorpommern im Einzelplan 12), - „Areal Töpferstraße/Schloßstraße 7 in Neustrelitz, Unterbringung von Landesdienststellen“ (Herrichtung zur Unterbringung des Amtsgerichtes Neustrelitz, vergleiche Kennung 1209-712.45 im Anhang 1 zum Wirtschaftsplan 2010/2011 des Sondervermögens Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg Vorpommern im Einzelplan 12), - „Amtsgericht Demmin, Herrichtung zur Unterbringung des Amtsgerichtes“ (vergleiche Kennung 1209-712.92 im Anhang 1 zum Wirtschaftsplan 2010/2011 des Sondervermögens Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg Vorpommern im Einzelplan 12), - „Nachnutzung der Liegenschaft in Bergen, Wasserstraße 15 d“ (Herrichtung unter anderem zur Unterbringung des Grundbuchamtes des Amtsgerichtes Bergen, vergleiche Kennung 1215-712.01 im Anhang 2 zum Wirtschaftsplan 2010/2011 des Sondervermögens Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg Vorpommern im Einzelplan 12), - „Unterbringung Gerichte am Standort Greifswald, Unterbringung Grundbuchamt“ (Herauslösung aus dem „Globalen Volumen für Gerichte“, vergleiche Kennung 1200-712.93 im Anhang 1 zum Wirtschaftsplan 2014/2015 des Sondervermögens Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg Vorpommern im Einzelplan 12), - „Amtsgericht Stralsund, Zweigstelle Bergen, Schulstraße 1, Grundinstandsetzung“ (Herauslösung aus dem „Globalen Volumen für Gerichte“, vergleiche Kennung 1200-712.93 im Anhang 1 zum Wirtschaftsplan 2014/2015 des Sondervermögens Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg Vorpommern im Einzelplan 12; Die Maßnahme wird mit der Kennung 1209-712.47 in den Anhang 1 zum Wirtschaftsplanentwurf 2016/2017 des Sondervermögens Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg Vorpommern im Einzelplan 12 aufgenommen). - „Justizzentrum Stralsund Frankendamm, Anpassungsmaßnahmen zur Unterbringung des Grundbuchamtes, Bergen, Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen“ (Die Maßnahme wird mit der Kennung 1209-712.52 in den Anhang 1 zum Wirtschaftsplanentwurf 2016/2017 des Sondervermögens Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg Vorpommern im Einzelplan 12 aufgenommen), - „Unterbringung Gerichte am Standort Schwerin, Demmlerplatz, 1. Bauabschnitt: Neubau für Amtsgericht“ (Die Maßnahme wird mit der Kennung 1209-712.49 in die Mittelfristige Finanzplanung 2015 - 2020 aufgenommen). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4193 3 2. Welche dieser Maßnahmen wurden mittlerweile abgeschlossen, welche sollen weiterhin durchgeführt werden und welche wurden zwischenzeitlich verworfen? Die Maßnahme „Amtsgericht Güstrow“ wurde bereits abgeschlossen und schlussgerechnet. Folgende Maßnahmen werden weiterhin durchgeführt oder befinden sich noch in der Planung: - „Gerichtsgebäude Schwerin, Demmlerplatz, Herrichtung zur Unterbringung des Land- und Amtsgerichtes“ (offene Restleistungen), - „Areal Töpferstraße/Schloßstraße 7 in Neustrelitz, Unterbringung von Landesdienststellen“ (offener Rechtsstreit), - „Unterbringung Gerichte am Standort Greifswald, Unterbringung Grundbuchamt“, - „Amtsgericht Stralsund, Zweigstelle Bergen, Schulstraße 1, Grundinstandsetzung“, - „Justizzentrum Stralsund Frankendamm, Anpassungsmaßnahmen zur Unterbringung des Grundbuchamtes, Bergen, Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen“, - „Unterbringung Gerichte am Standort Schwerin, Demmlerplatz, 1. Bauabschnitt: Neubau für Amtsgericht“. Folgende Maßnahmen wurden teilweise verworfen: - „Amtsgericht Demmin, Herrichtung zur Unterbringung des Amtsgerichtes“, - „Nachnutzung der Liegenschaft in Bergen, Wasserstraße 15 d“. 3. Wenn Maßnahmen verworfen wurden, welche Gründe führten dazu? Die Maßnahmen in Demmin und in der Wasserstraße in Bergen wurden aufgrund der Umstrukturierungen der Amtsgerichte im Zuge der Gerichtsstrukturreform teilweise neu geplant. Drucksache 6/4193 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Welche Kosten wurden für die jeweiligen Maßnahmen eingeplant und welche haben sich zwischenzeitlich realisiert? Die Kosten sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Es sind die Planungskosten der erstmaligen Veranschlagung in einem Haushalt angegeben. Bei noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen sind die aktuellen Ist-Kosten per 23. Juli 2015 dargestellt: Maßnahme Planungskosten in Tausend Euro Ist-Kosten per 23. Juli 2015 in Tausend Euro Gerichtsgebäude Schwerin, Demmlerplatz, Herrichtung zur Unterbringung des Land- und Amtsgerichtes 4.500,0 6.924,4 Amtsgericht Güstrow 3.500,0 5.620,5 Areal Töpferstraße/Schloßstraße 7 in Neustrelitz, Unterbringung von Landesdienststellen 3.138,0 3.806,6 Amtsgericht Demmin, Herrichtung zur Unterbringung des Amtsgerichtes 5.522,0 4.389,3 Nachnutzung der Liegenschaft in Bergen, Wasserstraße 15 d 4.260,0 318,7 Unterbringung Gerichte am Standort Greifswald, Unterbringung Grundbuchamt 3.047,0 2.051,7 Amtsgericht Stralsund, Zweigstelle Bergen, Schulstraße 1, Grundinstandsetzung 3.994,0 158,9 Justizzentrum Stralsund Frankendamm, Anpassungsmaßnahmen zur Unterbringung des Grundbuchamtes, Bergen, Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen 2.431,0 190,2 Unterbringung Gerichte am Standort Schwerin, Demmlerplatz, 1. Bauabschnitt: Neubau für Amtsgericht 10.434,5 0,0