Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. Juli 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4194 6. Wahlperiode 03.08.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Situation Amtsgericht Ludwigslust und ANTWORT der Landesregierung 1. Gab es im Gebäude des Amtsgerichts Ludwigslust, Käthe-KollwitzStraße 35, Umbaumaßnahmen aufgrund der Gerichtsstrukturreform und wenn ja, welche Kosten sind hierfür angefallen? Im Zuge der Gerichtsstrukturreform erfolgten Anpassungsarbeiten mit einem Kostenvolumen in Höhe von 487.000,00 Euro. Die Schlussrechnung ist noch nicht erfolgt. Die Maßnahme liegt derzeit im Kostenrahmen. 2. Sind weitere Umbaumaßnahmen geplant und wenn ja, welche Kosten sind hierfür veranschlagt? Der Umbau des Zuführbereiches mit einem Kostenvolumen in Höhe von 35.000,00 Euro wurde vorerst zurückgestellt. Derzeit bestehen keine konkreten zeitlichen Planungen für eine Realisierung. Drucksache 6/4194 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie ist der aktuelle Stand der Umbaumaßnahmen in der Zweigstelle Parchim und inwieweit gibt es bezüglich der Kosten mittlerweile Abweichungen von den Planungen aus der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/3716? Die Anpassungsarbeiten zur Herrichtung der Zweigstelle des Amtsgerichts Ludwigslust in Parchim wurden termingerecht abgeschlossen. Die Schlussrechnung ist noch nicht erfolgt. Die Maßnahme liegt derzeit im Rahmen der in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Landtagsdrucksache 6/3716 benannten Gesamtbaukosten. 4. Wie stellt sich der Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Ludwigslust aktuell dar? Nach Umwandlung des Amtsgerichts Parchim in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Ludwigslust zum 11. Mai 2015 sind die Aufgaben zwischen Hauptstandort und Zweigstelle wie folgt verteilt: Hauptstandort Ludwigslust Zweigstelle Parchim - Strafsachen (Erwachsene und Jugend) - Freiwillige Gerichtsbarkeit - Familiensachen - Zivilsachen - Freiwillige Gerichtsbarkeit - Familiensachen - Strafsachen (Jugend) - Bußgeldsachen - Grundbuchsachen - Zwangsvollstreckung - Zwangsversteigerung Auf dieser Grundlage verteilt der richterliche Geschäftsverteilungsplan die hieraus resultierenden Geschäfte auf die Richterinnen und Richter. Die richterliche Geschäftsverteilung 2015 des Amtsgerichtes Ludwigslust ab 1. Juli 2015 ist im Internet abrufbar unter http://www.mv-justiz.de/pages/ordent_gerichte/ag_lwl.htm. 5. Sieht die Landesregierung in dem Geschäftsverteilungsplan die Realisierung der durch die Amtsgerichtsstrukturreform angestrebten Spezialisierungen in den Amtsgerichten (bitte die Antwort erläutern)? Die Verteilung der richterlichen Geschäfte obliegt gemäß § 21e Absatz 1 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz dem Präsidium des jeweiligen Gerichts. Am Amtsgericht Ludwigslust sind nach dem richterlichen Geschäftsverteilungsplan für die Bereiche Zivilsachen, Familiensachen und Strafsachen jeweils zwischen zwei und vier Richterinnen und Richter tätig. Die durch die Gerichtsstrukturreform angestrebten Spezialisierungen werden damit realisiert.