Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. Juli 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4195 6. Wahlperiode 03.08.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Situation Amtsgericht Waren und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie ist der aktuelle Stand der Umbaumaßnahmen in der Zweigstelle Neustrelitz und inwieweit gibt es bezüglich der Kosten mittlerweile Abweichungen von den Planungen aus der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/3716? Die Anpassungsarbeiten zur Herrichtung der Zweigstelle des Amtsgerichts Waren in Neustrelitz wurden termingerecht abgeschlossen. Die Schlussrechnung ist noch nicht erfolgt. Die Maßnahme liegt derzeit im Rahmen der in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Landtagsdrucksache 6/3716 benannten Gesamtbaukosten. 2. Wie sieht die Verteilung des Personals auf die beiden Standorte aus, welche Raumbedarfe bestehen und wie werden die Bedarfe abgesichert ? Am Amtsgericht Waren sind 63 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, davon am Standort Waren 49 Bedienstete und am Standort Neustrelitz 9 Bedienstete. Desweiteren sind dem Gericht 5 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zuzuordnen. Drucksache 6/4195 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Räume der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an beiden Standorten auskömmlich. Grundlage sind die Richtlinien für den Landesbau Mecklenburg-Vorpommern. Unter Berücksichtigung dieser Richtwerte und der baulichen Gegebenheiten vor Ort sowie in Abstimmung mit dem Nutzer werden die Räume geplant und hergerichtet und so die Raumbedarfe abgesichert. 3. Wie stellt sich der Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Waren aktuell dar? Nach Umwandlung des Amtsgerichts Neustrelitz in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Waren zum 2. Februar 2015 sind die Zuständigkeiten der größeren Rechtsgebiete zwischen Hauptstandort und Zweigstelle wie folgt verteilt: Hauptstandort Waren Zweigstelle Neustrelitz - Zivilsachen - Familiensachen - Strafsachen (Jugend und Erwachsene) - Bußgeldsachen - FGG/Betreuung - Nachlass - Grundbuch - Zwangsvollstreckung - Strafsachen (Jugend) - Familiensachen - FGG/Betreuung Dementsprechend verteilt der richterliche Geschäftsverteilungsplan die hieraus resultierenden Geschäfte auf die Richterinnen und Richter (Richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Waren ab 02.02.2015, abrufbar unter http://www.mv-justiz.de/pages/ordent_gerichte/ ag_wrn.htm). 4. Sieht die Landesregierung in dem Geschäftsverteilungsplan die Realisierung der durch die Amtsgerichtsstrukturreform angestrebten Spezialisierungen in den Amtsgerichten (bitte die Antwort erläutern)? Die Verteilung der richterlichen Geschäfte obliegt gemäß § 21e Absatz 1 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz dem Präsidium des jeweiligen Gerichts. Am Amtsgericht Waren sind nach dem richterlichen Geschäftsverteilungsplan die Geschäfte dergestalt verteilt, dass einigen Richterinnen und Richtern ein Aufgabengebiet ausschließlich, den Übrigen überwiegend die Geschäfte aus zwei Bereichen zugewiesen sind. Die durch die Gerichtsstrukturreform angestrebten Spezialisierungen werden damit realisiert.