Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. August 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4203 6. Wahlperiode 18.08.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Kulturdenkmale in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Kulturdenkmale waren Mitte der 90er-Jahre in der Denkmalliste erfasst, als die Schnellerfassung der Kulturdenkmale in Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossen wurde? Wie viele sind aktuell erfasst (bitte nach Kreisen, Altkreisen, kreisfreien Städten und nach Baudenkmalen, Garten- und Parkdenkmalen, Bodendenkmalen und Denkmalbereichen aufschlüsseln)? Mit dem Bericht über die Erstellung der Denkmallisten sowie über die Verwaltungspraxis bei der Benachrichtigung der Eigentümer und Gemeinden sowie über die Handhabung von Änderungswünschen mit Stand Juni 1997 (Drucksache 2/2880) liegen die Angaben über die Mitte der 1990er-Jahre erfassten Denkmale vor. Drucksache 6/4203 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Aktuell sind folgende Zahlen von Baudenkmalen sowie von Garten- und Parkdenkmalen erfasst: Landkreis/Kreisfreie Stadt Zahl der Baudenkmale Zahl der Garten- und Parkdenkmale Landkreis Rostock 4.328 187 Ludwigslust-Parchim 5.860 139 Mecklenburgische Seenplatte 5.947 303 Nordwestmecklenburg 2.763 85 Vorpommern-Greifswald 4.878 151 Vorpommern-Rügen 3.788 228 Hansestadt Rostock 564 20 Landeshauptstadt Schwerin 1.001 17 Denkmalbereiche und Bodendenkmale: Landkreis/Stadt Zahl der Denkmalbereiche Landkreis Rostock 11 Ludwigslust-Parchim 22 Mecklenburgische Seenplatte 6 Nordwestmecklenburg 2 Vorpommern-Greifswald 13 Vorpommern-Rügen 9 Hansestadt Rostock 13 Landeshauptstadt Schwerin 7 Es gibt landesweit circa 70.000 untertägige und circa 7.500 obertägige Bodendenkmale. Eine Übersicht der Bodendenkmale nach Landkreisen und kreisfreien Städten liegt nicht vor. Über eine Zuordnung der einzelnen Denkmale (Baudenkmale, Garten- und Parkdenkmale sowie Bodendenkmale) zu den Altkreisen liegen der Landesregierung keine Daten vor. 2. Wie viele Abrissanträge wurden seit Erlass des Denkmalschutzgesetzes jährlich gestellt und wie viele wurden positiv beschieden? a) Wie viele Denkmale wurden seit Abschluss der Schnellerfassung aus der Denkmalliste gelöscht? b) Aus welchen Gründen wurden die Denkmale aus der Denkmalliste gelöscht? Für die Beantwortung der Frage 2 liegen der Landesregierung keine Daten vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4203 3 Abrissanträge sind bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu stellen. Untere Denkmalschutzbehörde sind die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte. Zu a) und b) Seit dem Abschluss der Schnellerfassung wurden 2.238 Positionen aus den Denkmallisten gelöscht. Der Grund dafür liegt im Verlust der Denkmaleigenschaft (Verlust der Originalsubstanz , nicht denkmalgerechte Sanierung, Abbruch, Brand). 3. Gibt es eine Durchführungsbestimmung, Erlass o. Ä., die das Verfahren bei Abrissanträgen regelt und vorgibt, welche Aspekte dabei zu werten sind (Erwerb sehenden Auges, unterlassener Bauunterhalt, Anrechnung möglicher Förderungen)? a) Wenn ja, bitte Fundstelle nennen! b) Wenn nicht, warum wurde von dem Erlass einer Regelung abgesehen und wie wird eine landesweit vergleichbare Anwendung sichergestellt? c) Wird bei Fragen der Zumutbarkeit allein auf das Denkmal oder auf das gesamte Grundstück abgestellt)? Die Fragen 3, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Das Verfahren ist in § 7 des Denkmalschutzgesetzes geregelt. Durchführungsbestimmungen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern gibt es nicht. Von dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus und dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege sind gemeinsame Hinweise zur Ermittlung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit/Unzumutbarkeit auf der Grundlage des jährlichen Gesamtertrages herausgegeben worden. Diese Hinweise sind auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus unter folgendem Link veröffentlicht. http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/wm/Themen/ Bau/Planen_und_Bauen/Bauformulare/index.jsp Drucksache 6/4203 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Wie viele Erhaltungsanordnungen wurden erlassen und wie viele von ihnen wurden mit Ersatzvornahmen durchgesetzt? Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet, weil Eigentümer ihren Erhaltungspflichten trotz konkreter Anordnung nicht nachgekommen sind? 5. Wird regelmäßig in Fällen, in denen aufgrund des schlechten Bauzustandes ein Abrissantrag erfolglos gestellt wird, eine Erhaltungsanordnung erlassen? a) Wenn ja, gibt es dafür einen Erlass oder eine andere Verwaltungsvorschrift ? b) Wenn nicht, was sind die Gründe dafür? Die Fragen 4, 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Der Erlass von Erhaltungsanordnungen und Ersatzvornahmen sowie die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren obliegen den Unteren Denkmalschutzbehörden. 6. Wie viele Anträge auf Neubauten in der Umgebung von Kulturdenkmalen wurden abgelehnt? Die Ablehnung von Neubauten in der Umgebung von Denkmalen obliegt den Landräten und den Oberbürgermeistern der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte. Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. 7. Wie viele Enteignungsverfahren gab es seit Erlass des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern? Wie oft wurde in diesem Zeitraum das Vorkaufsrecht in Anspruch genommen? Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Zuständig für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern sind die Unteren Denkmalschutzbehörden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4203 5 8. Welche Fördermittel stellt das Land zur Verfügung? Wie haben sich diese in dem Zeitraum seit Erlass des Denkmalschutzgesetzes entwickelt (bitte jährlich auflisten)? Seit 1994 wurden folgende Fördermittel zur Verfügung gestellt. Förderjahr Fördervolumen 1994 5.195.218,91 Euro 1995 6.166.026,70 Euro 1996 5.551.060,16 Euro 1997 4.981.852,21 Euro 1998 2.961.202,66 Euro 1999 3.205.288,80 Euro 2000 3.054.465,37 Euro 2001 3.031.088,08 Euro 2002 1.542.167,00 Euro 2003 2.074.460,00 Euro 2004 4.287.846,00 Euro 2005 1.623.685,00 Euro 2006 3.664.463,00 Euro 2007 6.406.146,00 Euro 2008 5.298.470,00 Euro 2009 8.594.068,00 Euro 2010 5.345.043,00 Euro 2011 5.889.508,00 Euro 2012 4.849.623,15 Euro 2013 7.234.845,40 Euro 2014 3.855.464,75 Euro 9. Für wie viele Kulturdenkmale bzw. Maßnahmen an ihnen werden jährlich steuerliche Bescheinigungen durch das Landesamt ausgestellt? a) Wie hoch ist die Summe, die das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege insgesamt und im Durchschnitt pro Maßnahme (oder Kulturdenkmal) bescheinigt? b) Wie haben sich diese Zahlen seit Erlass des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern entwickelt? Die Fragen 9, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/4203 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Mit Wirkung vom 1. Juli 2012 ist die Zuständigkeit für die Erteilung von Bescheinigungen über Denkmale für steuerliche Zwecke auf die Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte übergegangen (Gesetz über die Zuordnung von Aufgaben im Rahmen der Landkreisneuordnung vom 12. Juli 2010). 10. Wie hat sich der Personalbestand des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege seit Erlass des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern entwickelt (bitte aufgliedern nach Fachbereichen, Dezernaten und Eingruppierung)? Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern wurde mit dem Gesetz zur Reform der Landesverwaltung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 28. November 2005 mit Wirkung vom 1. Januar 2006 errichtet. Der Personalbestand auf der Grundlage des Stellenplans des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege kann daher erst ab dem 1. Januar 2006 dargestellt werden. Stellenanzahl 2006 (ohne Nachwuchs) 57 Planstellen und 66 Stellen, Stellenanzahl 2015 (ohne Nachwuchs, MG 96) 57 Planstellen und 45 Stellen. MG = Maßnahmegruppe (Quelle: Landeshaushaltsplan, Einzelplan 07, Stellenplan, Kapitel 0725) Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege hat vier Fachbereiche: - Landesbibliothek, - Bau- und Kunstdenkmalpflege, - Landesarchäologie, - Landesarchiv. Der auf den Planstellen und Stellen geführte Personalbestand verteilt sich wie folgt auf die vier Fachbereiche (Stichtag 30. Juli 2015 - Diese Daten liegen für den 1. Januar 2006 in aufbereiteter Form nicht vor, weil dafür die Sichtung der Personaleinzelakten über den gesamten Zeitraum notwendig wäre). Landesbibliothek (1 x A 16) - Dezernat Rara, Musik, Altes Buch (1 x A 15, 2 x E 6, 1 x E 9), - Dezernat Ressortbibliotheken (1 x E 6, 1 x E 9, 1 x A 10), - Dezernat Regionalbibliografie (1 x A 13, 1 x A 11, 1 x E 6, 1 x E 8), - Dezernat Benutzung (1 x E 9, 1 x A 9, 2 x E 6, 1 x E 3), - Dezernat Mediengeschäftsgang, Infodienst (1 x A 13, 1 x E 6). Rara = Raritäten und Altes Bau- und Kunstdenkmalpflege (1 x A 16) - Inventarisation und Dokumentation (3 x E 14, 1 x A 13, 1 x E 9, 1 x E 4), - Praktische Denkmalpflege (1 x A 14, 1 x E 14, 3 x A 13, 1 x E 13,1 x E 11). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4203 7 Landesarchäologie (1 x A 16) - Leitung/Querschnittsaufgaben (1 x E 9), - Denkmalerfassung/Praktische Denkmalpflege (4 x E 13, 2 x E 9, 1 x E 6), - Fundarchiv (1 x E 10, 4 x E 6, 1 x E 4, 1 x E 3), - Archäologisches Freilichtmuseum (2 x E 9, 1 x E 4, 2 x E 3). Landesarchiv (1 x A 16, 1 x E 6) - Technische Dienste (1 x E 14, 5 x E 5, 2 x E 6, 1 x A 11, 1 x E 11, 1 x E 9, 1 x E 3), - Altes Archiv (1 x A 14, 2 x E 6, 1 x E 5, 2 x A 13, 1 x A 10, 1 x E 9), - Modernes Archiv (1 x A 15, 2 x A 11, 1 x A 9, 2 x A 14, 1 x E 10, 1 x E 9), - Greifswald (1 x A 14, 1 x A 13, 2 x A 11, 1 x A 10, 2 x E 6). Die Differenz zum Stellenplan ergibt sich aus den Bediensteten im Bereich der Verwaltung.