Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. Juli 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4206 6. Wahlperiode 03.08.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Polizeieinsatz Ueckermünde am 08.07.2015 und ANTWORT der Landesregierung Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung über einen Einsatz von mehreren Polizisten am Nachmittag des 08.07.2015 in der Ueckermünder Oststadt (bitte in diesem Zusammenhang auch die Vorstrafen, das Alter und die Nationalitäten eventueller Verdächtiger/Täter/Beteiligter benennen)? Am Nachmittag des 08.07.2015 leistete die Polizei in Ueckermünde, Am Haffring, Vollzugshilfe für das Landesamt für innere Verwaltung im Zusammenhang mit der Abschiebung einer serbischen Familie. Einer Mitteilung weiterer persönlicher Daten steht die Schutzwürdigkeit personenbezogener Daten gegenüber. Aus Angaben zu Alter und Nationalität wären gegebenenfalls Rückschlüsse auf konkrete Personen möglich. Auch die Preisgabe von Daten über Straftaten einer bestimmten Person ist im Rahmen der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage eines Landtagsabgeordneten unzulässig. Dem insoweit bereits tatsächlich begrenzten Informationsanspruch steht die hohe Schutzwürdigkeit der angefragten personenbezogenen Daten gegenüber. Sie kommt durch die einfachgesetzliche Wertung zum Ausdruck, dass Auskünfte über Einzelheiten strafrechtlicher Verurteilungen nur nach den engen Voraussetzungen für die Erteilung individueller Führungszeugnisse (§§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz) oder der ausnahmsweisen unbeschränkten Auskunft [§§ 41 ff. Bundeszentralregistergesetz) erteilt werden (vgl. Beschluss des OVG Weimar vom 05.03.2014, in: Zeitschrift für Datenschutz 2015, Seiten 140 ff. m. w. N. (mit weiteren Nachweisen)]. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor.