Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. August 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4211 6. Wahlperiode 04.08.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Regine Lück, Fraktion DIE LINKE Wohngeldhaushalte und ANTWORT der Landesregierung Ende 2013 bezogen 31.578 Haushalte, das entspricht 3,8 Prozent aller Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern, Wohngeld. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 1,7 Prozent. Die Wohngeldausgaben betrugen 40,7 Mio. Euro. Je Einwohner wurden in Mecklenburg-Vorpommern 25 Euro ausgegeben , mehr als doppelt so viel als im Bundesdurchschnitt. 1. Welchen prozentualen und absoluten Anteil haben Rentnerinnen und Rentner, Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld, Angestellte , Arbeiterinnen und Arbeiter, Studentinnen und Studenten, Schülerinnen und Schüler sowie Sonstige an den Wohngeldhaushalten 2013? Die gewünschten Daten liegen nur für diejenigen Wohngeldhaushalte vor, in denen alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld haben (sogenannte reine Wohngeldhaushalte ). Drucksache 6/4211 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die statistische Untergliederung der Haushalte nach der sozialen Stellung der Haupteinkommensbezieher ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt: Soziale Stellung der Haupteinkommensbezieher in reinen Wohngeldhaushalten prozentualer Anteil (in %) absoluter Anteil Insgesamt 100,0 26.480 Rentner und Pensionäre 52,8 13.978 Arbeitnehmer und Beamte 28,0 7.419 Arbeitslose 7,0 1.857 Studenten und Auszubildende 7,3 1.928 Selbständige 1,9 504 Sonstige Nichterwerbspersonen 3,0 794 2. Welchen prozentualen und absoluten Anteil haben Ein-PersonenHaushalte bzw. Mehr-Personen-Haushalte an den Wohngeldhaushalten 2013? Die gewünschten Daten, unterschieden nach reinen Wohngeldhaushalten und wohngeldrechtlichen Teilhaushalten (Haushalte, in denen sowohl Personen mit Wohngeldanspruch als auch Personen mit sogenannten Transferleistungen wie Grundsicherung leben), sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt: Zahl der Wohngeld beziehenden Personen im Haushalt Reine Wohngeldhaushalte Wohngeldrechtliche Teilhaushalte prozentualer Anteil (in %) absoluter Anteil prozentualer Anteil (in %) absoluter Anteil Insgesamt 100,0 26.480 100,0 5.098 1 66,1 17.510 70,3 3.583 2 13,6 3.588 24,4 1.246 3 7,1 1.889 4,2 216 4 8,2 2.170 0,8 40 5 oder mehr 5,0 1.323 0,3 13 3. Wie viel Wohngeld wurde im Jahr 2014 vom Land über die Wohngeldstellen ausgezahlt? Das Land hat im Jahr 2014 insgesamt 34.690.247,50 Euro an die Wohngeldhaushalte ausgezahlt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4211 3 4. Wie viele Wohngeldhaushalte gab es voraussichtlich 2014 in Mecklenburg-Vorpommern? Ende 2014 bezogen laut Wohngeldstatistik insgesamt 25.978 Haushalte Wohngeld, davon 22.084 reine Wohngeldhaushalte und 3.894 wohngeldrechtliche Teilhaushalte. 5. Wie wirkt sich nach Einschätzung der Landesregierung die in der aktuellen Wohngeldreform vorgenommene Neueingruppierung von Städten und Landkreisen und der daraus resultierenden Herabstufung der Mietenstufen aus? Die Neufestlegung der Mietenstufen im Zuge des Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (nachfolgend Wohngeldreform genannt) führt in Mecklenburg-Vorpommern bei sieben Gemeinden über 10.000 Einwohnern, einem Landkreis und zwei Altkreisen zu einer Herabstufung um jeweils eine Mietenstufe. Die Landesregierung geht dennoch davon aus, dass die Leistungsverbesserungen der Wohngeldreform nahezu alle Empfängerhaushalte im Land erreichen, da die isolierten Wirkungen der Herabstufungen auf die Wohngeldhaushalte durch die gleichzeitige Erhöhung der Miethöchstbeträge und der Tabellenwerte aufgefangen werden. Liegen die Mieten unterhalb der neuen Miethöchstbeträge, kommt die Wohngelderhöhung den Haushalten trotz Herabstufung im vollen Umfang zugute. Nur für die Wohngeldhaushalte mit Mieten, die die neuen Miethöchstbeträge überschreiten, führt die Herabstufung dazu, dass die Leistungsverbesserungen geringer ausfallen als bei Beibehaltung der Mietenstufe. 6. Wie werden sich nach Einschätzung der Landesregierung in Folge der Wohngeldreform die Wohngeldausgaben sowie die Anzahl der Wohngeldhaushalte ab 2016 in Mecklenburg-Vorpommern entwickeln? Nach Berechnungen des Bundes wird die Wohngeldreform im Jahr 2016 zu einem bundesweiten Anstieg der Wohngeldhaushalte um rund 40 Prozent gegenüber dem Jahr 2015 führen. Es ist zu erwarten, dass diese Entwicklung auch in Mecklenburg-Vorpommern eintritt. Die Wohngeldausgaben in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 werden nach den jüngsten Berechnungen des Bundes voraussichtlich rund 52 Mio. Euro betragen. Ab dem Jahr 2017 ist insoweit von einem jährlichen Rückgang der Wohngeldhaushalte und Wohngeldausgaben auszugehen, weil durch Einkommenssteigerungen sowie Regelsatzerhöhungen bei der Grundsicherung ein Teil der Haushalte seinen Wohngeldanspruch verliert beziehungsweise die individuellen Wohngeldansprüche sinken. Drucksache 6/4211 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Welche Auswirkungen haben nach Einschätzung der Landesregierung die Einführung des Mindestlohnes auf die Entwicklung der Anzahl der Wohngeldhaushalte und die Wohngeldausgaben? Der Landesregierung liegen keine Angaben zu den konkreten Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohnes auf die Wohngeldentwicklung vor. Generell führen Lohn- und Gehaltssteigerungen infolge des Mindestlohnes zu sinkenden Wohngeldansprüchen und mitunter auch zum Wegfall des Wohngeldanspruchs. Zugleich ist davon auszugehen, dass Haushalte, die bislang ergänzende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezogen haben, infolge des Mindestlohnes in das Wohngeld wechseln. 8. In welcher Höhe werden nach Einschätzung der Landesregierung infolge der Wohngeldreform die Kommunen entlastet, weil Haushalte aus dem Grundsicherungsbezug in das Wohngeld wechseln? Die Bundesregierung geht von einer bundesweiten Entlastung der Kommunen infolge der Wohngeldreform in Höhe von rund 80 Mio. Euro aus. Entsprechende Berechnungen für Mecklenburg-Vorpommern liegen der Landesregierung nicht vor.